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Geschrieben von sporty am 03.01.2017, 20:53 Uhr

Umgangsrecht

Ich lebe seid September von meiner Frau getrennt,wir haben eine schriftliche Vereinbarung beim Jugendamt getroffen.Dennoch weigert Sie sich mir den Kontakt zu meinem kleinsten Sohn 1 Jahr aufzubauen,jetzt das traurige daran das Jugendamt sagt dazu nix wenn sie nicht zu den vereinbarten Treffpunkt kommt damit ich ihn wenigsten 2 die Woche für je 1 Stunde sehen kann.Aber wenn ich als KV mal nicht kann wegen arbeiten dann Heist es das ist ihr problem und ich bekomme dafür nicht mal einen ausgleich.

 
8 Antworten:

Re: Umgangsrecht

Antwort von desireekk am 03.01.2017, 23:06 Uhr

Ich würde über jeden besuch Protokoll führen.
wann Umgang erfolgt,
wann abgesagt,
wann einfach nicht da gewesen.

Dann nach 2-3 Wochen zum Jugendamt gehen und um Unterstützung bitten dass die Mutter versteht dass das Kind ein recht auf Umgang mit BEIDEN Eltern hat( nicht der Vater, sondern das Kind!).
Wenn Du das Gefühl hast dass das Jugendamt nicht wirklich gut reagiert, dann nimm dir einen zeugen mit zum Jugendamt.
oder verlange dort den Vorgesetzten des Sachbearbeiters.

Am Ende wird es zur Umgangsklage kommen müssen... DORT ist es wichtig dass dein Anwalt einen Sanktion gegen vereitelten Umgang mit beantragt und was genau reicht damit Umgang nicht erfolgen muss.

Alles Gute und kämpfe weiter!

D

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Re: Umgangsrecht

Antwort von shinead am 04.01.2017, 8:55 Uhr

In Ergänzung zu den bereits oben stehenden Tipps:

Kannst Du ggf. regelmäßig den Termin nicht wahrnehmen, weil Du arbeiten musst? Dann lass' die Umgangsvereinbarung auf alle Fälle abändern! Außerdem ist der Umgang m.E. viel zu wenig. Dein Kind kennt Dich ja (immerhin habt ihr das erste Jahr zusammen gelebt). Versuche zu erreichen, dass Du Dein Kind auf jeden Fall auch länger sehen darfst (z.B. jedes zweite Wochenende komplett).

Da Du für die Scheidung so oder so einen Anwalt benötigst, solltest Du Dir auf jeden Fall jetzt schon einen suchen der auf Familienrecht spezialisiert ist. Sollte das Jugendamt Dich bezüglich des Umgangs nicht unterstützen, solltest Du anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Ganz wichtig: Nicht zu lange warten! Was Du in 4 Wochen (2 Wochen Umgangsprotokoll, maximal 2 weitere Wochen mit dem Jugendamt auf eine Änderung hin arbeiten) nicht regeln kannst, übergib dem Anwalt. Sollte eine Umgangsklage erforderlich sein, so sollte das alles so schnell wie möglich umgesetzt werden!

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Re: Umgangsrecht

Antwort von clarence am 04.01.2017, 9:50 Uhr

Das ist schon eigenartig, dass die beim Jugendamt nichts dagegen unternehmen - da dürfte jemand "Fauler" sitzen, dem alles egal ist.
Normalerweise schreiten sie schon ein, wenn jemanden das Umgangsrecht verwehrt wird.
Würde auch wie meine Vorschreiberinnen genau Protokoll führen und dann noch mal hingehen und denen das vorlegen und ev. sogar um eine Verlängerung des Umgangsrechts ansuchen.
Viel Glück!

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Re: Umgangsrecht

Antwort von sporty am 04.01.2017, 10:02 Uhr

Einen Anwalt habe ich schon und er setzt sich auch dafür ein fas ich den kleinen öfter sehen kann. Das Jugendamt ist der Meinung es wäre zu viel und zu früh für den kleinen was ich nicht verstehe da er ja auch manchmal Stunden lang bei sein Großeltern ist wo gegen ich angehen werde.Meine anderen 2 haben in dem alter auch mal über nacht wo anders geschlafen deshalb bin ich der Meinung das Jugendamt will auch nicht wirklich das er den Kontakt zu mir hat.Viel schlimmer ist aber das das Jugendamt der Meinung ist das meine Kinder den Geburtstag bei der KM verbringen müssen obwohl dies mein Tag bzw Wochenende ist.

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Re: Umgangsrecht

Antwort von shinead am 04.01.2017, 13:08 Uhr

Ihr habt doch aber, das entnehme ich dem Post, zusammen gelebt. Damit kennt Dein Kind Dich. Der Ort spielt doch dann keine Rolle. Schließlich fährt man auch mit 1-jährigen mal in den Urlaub. Wichtig ist, dass die Betreuungsperson nicht fremd ist.

Bezüglich des Geburtstages wird tatsächlich häufig (auch bei Gericht) die Ansicht vertreten, dass solche Tage (gilt auch für hl. Abend, Ostersonntag, etc.) beim betreuenden Elternteil verbracht wird. Dafür sollte dann aber ein zeitnaher Ersatztermin (Tag darauf) gefunden werden.

Ihr (Dein Anwalt und Du) solltet auf jeden Fall zügig arbeiten.

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Re: Umgangsrecht

Antwort von fsw am 04.01.2017, 13:30 Uhr

An dem direkten Geburtstag würde ich jetzt auch nicht mit aller Macht darauf bauen.Einen Tag später ist dein Kind vielleicht viel entspannter,als wenn die Kindsmutter am direkten Geburtstag schon vorher Drama macht und dein Kind schlecht gelaunt zu dir kommt.Viel Glück!Wie schon vorher geschrieben wurde-warte echt nicht zu lange!

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Re: Umgangsrecht

Antwort von Jessi757 am 04.01.2017, 17:03 Uhr

Warum willst du denn dagegen angehen, dass der Kleine “stundenlang“ bei den Großeltern ist?
Auch sie sind Bezugspersonen.
Und nach der Trennung ist es gut, wenn die Mutter mal ein paar Stunden für sich hat, dann hat sie auch mehr Energie für die Kinder.

LG
Jessi

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Und wie ist der Umgang mit den anderen Kindern?

Antwort von Jessi757 am 04.01.2017, 17:08 Uhr

OwT

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