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Geschrieben von Mayrik-Family am 28.10.2016, 13:51 Uhr

Alleinerziehende in EZ - Erfahrung

Ihr lieben,

Ende des Jahres kommt mein Baby zur welt.
Der Papa und ich leben getrennt, er in nürnberg, ich in Frankfurt. Wir haben ein geteiltes Sorgerecht und verstehen uns super.

Ich werde nach der Geburt 12 bzw. 14 Monate für Alleinerziehende zu Hause sitzen.
Da bekomme ich ja Elterngeld, Kindergeld und nun zu meiner Frage.

Der Vater möchte gerne Unterhalt zahlen, wir möchten nicht vom Jugendamt abhängig sein. Aberrr er ist nur TZ beschäftigt und hat eine Pfändung laufen. Die Pfändung rückt ja in den Hintergrund wenn das Baby da ist, oder? Er muss doch erst für das Kind zahlen bevor er an die Pfändung was abgibt.

Meine nächste frage... Wohngeld, Kindergeldzuschuss... welche Chancen habe ich da? Zählt es überhaupt, dass ich noch 2 Jahre ein Autokredit am laufen habe?

Ich denke mit dem Geld wirds bisschen knapp für mich, hat jemand Erfahrung und Ideen?

 
23 Antworten:

Re: Alleinerziehende in EZ - Erfahrung

Antwort von Cojote am 28.10.2016, 14:10 Uhr

Warum habt ihr bei der Entfernung das Sorgerecht geteilt?
du brauchst für alle seine Unterschrift und kannst nichts alleine entscheiden.
In dem speziellen fall sollte wohl doch das jungendamt die Berechnung machen wenn du wirklich unterhalt brauchst.
Alles gute

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Re: Alleinerziehende in EZ - Erfahrung

Antwort von mf4 am 28.10.2016, 14:28 Uhr

Es stimmt nicht, dass man für alles eine Unterschrift braucht.

Teilzeit + Pfändung und er möchte Unterhalt zahlen hm...
Er wird wohl nicht drum herum kommen mehr zu arbeiten um Unterhalt nicht nur zu versprechen sondern diesen auch zu zahlen.

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Re: Alleinerziehende in EZ - Erfahrung

Antwort von NussNou am 28.10.2016, 14:38 Uhr

Kindesunterhalt ist vorrangig (wenn die Pfändung nicht auch für KU ist), wegen der Höhe nehmt Ihr die Düsseldorfer Tabelle als Grundlage (was anderes macht das Jugendamt auch nicht).
Dein Ex ist übrigens auch dir ggü. unter Umständen unterhaltspflichtig, aber das kommt darauf an, was du vorher verdient hast, was du an Elterngeld bekommst und was er noch übrig hat. Nach den von dir gemachten Angaben fällt das aber wohl weg.
Du bekommst Elterngeld und Kindergeld. Was für einen "Kindergeldzuschuss" meinst du?
Wohngeldanspruch ist abhängig vom Einkommen, in deinem Fall also vom Elterngeld. Dein Autokredit ist nicht relevant.

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Re: Alleinerziehende in EZ - Erfahrung

Antwort von Cojote am 28.10.2016, 16:46 Uhr

Wir haben geteiltes Sorgerecht und egal wo,Kita,Turnverein,schwimmen überall werden beide unterschriften verlangt.

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Re: Alleinerziehende in EZ - Erfahrung

Antwort von Cojote am 28.10.2016, 16:47 Uhr

Sie meint sicher den kinderzuschlag.

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Re: Alleinerziehende in EZ - Erfahrung

Antwort von Cojote am 28.10.2016, 16:47 Uhr

Sie meint sicher den kinderzuschlag.

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Re: Alleinerziehende in EZ - Erfahrung

Antwort von Cojote am 28.10.2016, 16:49 Uhr

Achso bei der Bank natürlich auch.
Mit Schule gehts sicher weiter.

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Re: Alleinerziehende in EZ - Erfahrung

Antwort von trauriger-engel am 28.10.2016, 18:24 Uhr

Also dir stehen nur 12 monate EZ zu. Durch das geteilte Sorgerecht. Somit hast du keinen Anspruch auf die zusätzlichen 2 Monate. Das ist Fakt. Das habe ich selbst damals durch. Mein Partner wohnte noch nähe AG.
Dann hast du als Einkommen das Kindergeld 192€ glaub ich oder? Elterngeld, wird nach deinem Einkommen berechnet. 60? Prozent? Das weiss ich leider nicht mehr genau. Mind. 300€ bei Hartz IV wird das übrigens voll angerechnet nur so nebenbei.
Ich meine das beim Kinderzuschlag eine Unterhaltszahlung angerechnet wird und wahrscheinlich nicht mehr viel von übrig bleibt. Wohngeld wäre immer ein Versuch wert. Falls der KV nicht zahlen wird/kann gibt es momentan 145€ Unterhaltsvorschuss.
Im Übrigen musste mein Partner meine Anträge wegen des geteilten Sorgerechts mit Unterschreiben. zumindest beim Elterngeld. Auch beim Anmelden im Standesamt musste er dabei sein. Hast du seine Unterlagen alle im ihn als Vater gleich eintragen lassen zu können? Das muss er nämlich auch Unterschreiben. Bei uns kam da jemand ins KH noch und holte alle Unterlagen mit Unterschriften ab um schon einmal vorarbeiten zu können im Amt.

Alles Gute.

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Re: Alleinerziehende in EZ - Erfahrung

Antwort von mf4 am 28.10.2016, 18:36 Uhr

Bank und Pässe... zu mehr wurde mein Status nie abgefragt. In der Schule unterschreibe ich alles allein, früher in der Kita auch... wurde noch nie gefragt, och ich das ASR habe.

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Re: Alleinerziehende in EZ - Erfahrung

Antwort von purzel87 am 28.10.2016, 20:33 Uhr

Du kannst finanzielle Hilfe bei der Stadt beantragen. Sie rechnen dir aus ob wohngeld oder hartz vier mehr ist. Wenn du hartz vier bekommst, bekommst du nochmal extra kinderwohngeld. Die berechnen das aber natürlich nach deinem Einkommen. Ob du überhaupt hilfebedürftig bist. Und da ist es egal ob du ein autokredit hast.

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Re: Alleinerziehende in EZ - Erfahrung

Antwort von Mayrik-Family am 28.10.2016, 21:39 Uhr

Vielen Dank für eure Antworten!

Geteiltes Sorgerecht einfach weil er der Papa ist und ich mir sicher bin dass ich ihm zu 100% vertrauen kann. Wir verstehen uns super und sind uns über alles einig... klar wird es hin und her gehen mit den Unterschriften aber das packen wir schon.
Ich möchte einfach nicht, dass das Kind einfach da steht wenn mir etwas passiert.
Er ist der Papa, er übernimmt die Verantwortung und dann soll er auch geteiltes Sorgerecht haben.

Was die 14 Monate angehen, ich muss nicht das alleinige Sorgerecht haben um als Alleinerziehende durchzugehen, reicht wenn ich das alleinige Aufenthaltshaltrecht habe... heute erst mit den Behörden geklärt :)

Danke für die zahlreichen Tipps, ich werde sehen was wir da machen können.

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das mit den AE Monaten hat sich zum Glück geändert. Und Unterschriften

Antwort von Sternenschnuppe am 28.10.2016, 23:04 Uhr

Es reicht aus alleine mit dem Kind gemeldet zu sein.
Und das ist im Hinblick auf das Sorgerecht und teilungsunwillige Frauen auch gut so.

Seid ihr nun noch zusammen oder nicht ?

Wegen Unterschriften. Bei drei Kindergärten, drei Operationen, Sportvereinen und und und hat keinen interessiert ob ich alleiniges Sorgerecht habe oder nicht. Nie !
Jetzt hat mein Mann auch das Sorgerecht bei dem Kind und weder zur späten Taufe, noch Einschulung oder Kommunion hätte er unterschreiben müssen.
Er war fast beleidigt darüber jetzt wo er endlich durfte und quetschte seine Unterschrift dennoch hin :-)

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Re: Alleinerziehende in EZ - Erfahrung

Antwort von fsw am 28.10.2016, 23:36 Uhr

"Wir verstehen uns super"...sorry,warum seid ihr dann getrennt?Warte mal ab, wenn das Baby da ist,er zahlen muss und eine neue Frau in sein Leben tritt...!Meist ist dann nicht mehr alles super.Hier haben sehr viele so ihre Erfahrungen.

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Re: Alleinerziehende in EZ - Erfahrung

Antwort von desireekk am 28.10.2016, 23:51 Uhr

Hallo,

Was soll denn so ein Kommentar?
Wird eine neue Frau nur deshalb in sein Leben treten weil die Eltern nicht zusammen wohnen?
Nur weil man ein Kind bekommt muss man nicht zwingend zusammenziehen, Es mag vielleicht einiges erleichtern, aber das müssen doch die Eltern selber entscheiden.

Für die AP bitte noch ein Hinweis:
Nur weil das Kind bei dir lebt hast du noch lange nicht dass eine alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht Das kann nach einer gemeinsamen Sorge rechts Erklärung nur ein Richter entscheiden.

Trotzdem alles Gute!

D

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Re: Alleinerziehende in EZ - Erfahrung

Antwort von Mayrik-Family am 29.10.2016, 3:17 Uhr

Muss man sich direkt anzicken und hassen und beleidigen wenn man getrennt ist?
Jeder macht seine Erfahrungen und ich habe zum Glück einen super tollen Vater für das Kind.
Er muss gar nichts aber als verantwortungsvoller Papa macht er das, auch jetzt ich möchte nicht von ihm abhängig sein in irgendeiner weise und möchte gerne wissen, welche Sachen ich noch in Anspruch nehmen kann... ich glaube das ist wohl nichts schlimmes und nichts verbotenes, habe schon immer gearbeitet und meinen Teil geleistet da wäre es doch ok zu wissen, dass man jetzt etwas unterstütztung vom Staat bekommen kann?

Es geht mir hier gar nicht darum ob ich dem ein geteiltes Sorgerecht einräumen sollte oder nicht, diese Frage habe ich mir gestellt, für und gegen vergleichen und meine Entscheidung gefällt... sorry aber kann dein Post echt null verstehen

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Re: Alleinerziehende in EZ - Erfahrung

Antwort von Mayrik-Family am 29.10.2016, 3:22 Uhr

Desireek...

Danke für Deinen Post.
Die Frage bzgl. Sorgerecht und Aufenthaltsrecht Etc. haben wir beim Jugendamt geklärt.
Wie erwachsene Menschen, da wir uns einig waren musste kein Richter dazwischen gehen :)

Oder soll ich mir jetzt Gedanken machen? Wenn wir uns doch einig sind dann muss man ja nicht richterlich alles nochmal einklagen?!

Habe im Dezember nochmal einen Termin beim Jugendamt da ist der Papa ja auch wieder dabei... ich sollte mir vielleicht mal alles aufschreiben und dort nochmal nachfragen?!

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in erster Linie

Antwort von MAMAundPAPA2013 am 29.10.2016, 11:15 Uhr

Ist der Vater für die Unterstützung zuständig und nicht der Staat!
Wie Super ein Vater ist wird sich erst nach der Geburt zeigen und in den Jahren darauf, das kann man jetzt noch nicht wissen ;)
Ich rate dir zum Jugendamt zu gehen und dich beraten zu lassen.
Was nützt es dir wenn ihr euch super versteht und du hast zum Ende des Monate kein Geld mehr zum Einkaufen.

Wie denkt es sich der super Vater mit TZ und Pfändung und Unterhalt denn alle 2 Wochen (was eher wenig ist für einen Säugling) zu euch zu fahren ohne Kohle?

Entschuldige aber du kommst mir in dem Punkt naiv rüber.
Hör auf die Erfahrungen der Frauen hier und sichere dich ab.

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Re: das mit den AE Monaten hat sich zum Glück geändert. Und Unterschriften

Antwort von shinead am 29.10.2016, 13:46 Uhr

Deine Erfahrungen in Ehren, aber wenn kiGa und Schule auf die Unterschrit eines Erziehungsberechtigten verzichten, dann sind die Verträge schwebend unwirksam. Man kann darauf vertrauen, dass sich keiner beschwert, muss es aber nicht.

Der Sportverein braucht nur eine Unterschrift

Ich habe beim KIGa musste ich dieNnegativbescheinigung vorlegen, bei der Einschulung habe ich die Geburtsurkunde ohne Nennung des KVs genommen. Er hat kein Sorgerecht und ich wollte den Namen des KVs nicht in den Unterlagen haben.

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Re: Alleinerziehende in EZ - Erfahrung

Antwort von Mayrik-Family am 29.10.2016, 21:00 Uhr

MAMAundPAPA2013

Mein Gott ist das nervig, man stellt eine Frage und schon kommen tausend Vorwürfe und Meinungen die hier absolut NICHTS mit der Frage zu tun haben.

Ich habe mit Absicht nicht aufgelistet wie und warum der Vater nur TZ arbeitet... also bitte!
Der Vater ist zuständig für sein Kind was ganz ok ist! Die Staat unterstützt viele FAMILIEN!!! auch Eltern die zusammen verheiratet sind und leben und Kind haben bekommen Hilfe von der Staat weil es eben manchmal mit dem Gehalt NICHT ausreicht!

Hört bitte einfach auf mit diesen sinnlosen Meinungen und Äußerungen!

Ich werde es dir heute und in 10 Jahren sagen, er ist ein super Vater, er bleibt ein super Vater!

Sieh mal rum wieviele Väter 40-60 Stunden die Woche arbeiten und keine VÄTER sind also Geld allein macht einen Menschen nicht aus!
Es gibt manchmal Situationen die zu dem führen wie es ist! Deswegen ein TIPP von mir. Wer helfen kann soll es tun wer nicht soll nicht sinnlos urteilen!!!

Es nervt einfach nur!

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Re: Alleinerziehende in EZ - Erfahrung

Antwort von NussNou am 30.10.2016, 6:23 Uhr

Nicht kirre machen lassen! Die Seitendiskussion zum GSR ist übrigens echt überflüssig und hat rein gar nichts mit der Frage zu tun, Internet halt.
Also nochmal zusammengefasst:
Beantrage Elterngeld.
Beantrage Kindergeld.
Berechne den Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle.
Berechne, ob der KV dir noch Unterhalt zahlen muss/ kann (darauf darfst du nicht verzichten, wenn du ansonsten staatliche Unterstützung brauchst).
Berechne, ob bei deiner Einkommenssituation ein Kinderzuschlag beantragt werden kann (dazu musst du den Mindesteinkommenssatz erreichen).
Berechne, ob du Wohngeld beantragen kannst.
Oder aber wenn du unter dem Mindesteinkommen bist und es nicht langt, dann musst du mit ALGII aufstocken (dann gibt es aber auch kein Wohngeld und keinen Kinderzuschlag, Elterngeld und Kindergeld werden voll angerechnet).
Alle Posten kannst du leicht ergoogeln (gibt auch keine zentrale Stelle, die das alles ausrechnen würde), und dann einfach mal Zettel und Stift in die Hand und rechnen.
Viel Erfolg!

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mup ist die super-auskennerin....

Antwort von kravallie am 30.10.2016, 8:11 Uhr

....weiß auch nicht, warum die immer hier rumliest, bei der ist alles wolkenkuckuck.

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Re: mup ist die super-auskennerin....

Antwort von MAMAundPAPA2013 am 30.10.2016, 10:01 Uhr

Bist du der Weihnachtsmann wenn du im Weihnachtsforum liest?

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Re: mup ist die super-auskennerin....

Antwort von kravallie am 30.10.2016, 10:25 Uhr

nein, ich bin das christkind und lese nur im christkindforum.

generell lese ich nur und halte mich mit schlauen ratschlägen tunlichst zurück, wenn ich schlicht und ergreifend keine ahnung habe.
das gilt für mich persönlich in einigen foren hier....(und auch für die pn funktion, gä!?)

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