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Geschrieben von 20072011Mami am 17.02.2016, 7:43 Uhr

Bitte um eure Erfahrungen

Hallo! Ich habe aus meiner vorherigen Beziehung zwei Kinder (acht und vier Jahre alt). Mit meinem jetzigen Partner (inzwischen Ehemann ) bin ich zusammengekommen, als meine Kinder fünf und eins waren, davor habe ich 4,5 Jahre mit meinen Kindern alleine gelebt "trotz Beziehung". Die Besuche schon während der Beziehung waren immer nur sporadisch und nach dem Beenden der Beziehung nur noch alle 2-3 Monate. Mein kleines Kind hat ihn schon in der Beziehung nie als Vater angesehen, mein großes Kind mehr als Onkel der immer mal zum Spielen kommt und nicht als Vater. Nun zieht er ein zweites Mal vor Gericht wegen Umgang , Alle ihm genau gebotenen Möglichkeiten hat er nie genutzt, weder die von mir angebotenen noch die vom Gericht festgelegten. Ziel deines Ganzen ist es meine Kinder jedes zweite Wochenende mit zu sich zu nehmen. Meine Kinder werden vor Gericht auch angehört. Meinem großen Kind habe ich es bereits erzählt, dass wir dort hin müssen, es wollte nur natürlich wissen was die dort fragen werden, aber das weiß ich ja nicht und konnte somit auch nicht beantworten. Nur, dass sie fragen werden ob sie mit dahin fahren möchten und dort Wochenenden verbringen möchten. Mein großes Kind hat fast geweint und sofort gesagt, ich möchte da nicht hinfahren.

Wie sind eure Erfahrungen? werden Kinder dazu gezwungen mitzufahren, auch wenn gar keine Verbindung zwischen "Vater" und Kindern besteht?
Mit einer Annäherungsdauer wird es wahrscheinlich nicht getan sein, mein großes Kind hatte er im letzten Jahr noch einmal ein paar Stunden bei uns abgeholt und war mit ihm unterwegs. Um mein kleines Kind hat er sich seit einem Jahr und neun Monaten nicht bemüht oder gekümmert und auch kein Interesse daran, als er mein großes Kind im letzten Jahr noch einmal hatte.
Meine Kinder waren noch nie bei ihm alleine, auch nicht während der Beziehung, auch nicht über Nacht.

Beide sehen meinen Ehemann als Papa, wissen aber wer ihr "Richtiger" Papa ist. Mein großes Kind sagt immer richtiger Papa und zu meinem Ehemann das ist der Papa ist der bei uns lebt.

Ich bin gerade sehr ratlos, da mein Ex Partner beim Anwalt auch wieder rum gelogen hat und nur Sachen angibt die nicht stimmen und auch nie so waren, zum Beispiel, dass er bei uns gewohnt hätte, trotz eigener Wohnung die er noch hatte.

Nächste Woche habe ich einen Termin bei meinem Anwalt und bin gespannt wie dieser verläuft und wie die Gegendarstellung fürs Gericht wird.

Bitte keine Kommentare wie : Es gibt nur einen Papa. Papa ist nicht immer der, der ein Kind zeugt, sondern der für ein Kind da, eben ein sozialer Papa. Das ist meine persönliche Meinung.

Viele Grüße

 
9 Antworten:

Re: Bitte um eure Erfahrungen

Antwort von Ivette am 17.02.2016, 8:58 Uhr

So ganz habe ich das jetzt nicht verstanden.

Es gab schon festgelegte Umgangstermin vom Gericht und Jugendamt, welche der Kindesvater nicht wahrgenommen hat? Und jetzt zieht er vor Gericht, um einen 14-tägigen Umgang einzuklagen?

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Ja genau!

Antwort von 20072011Mami am 17.02.2016, 9:00 Uhr

Liebe Grüße

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Re:Du hast eine PN

Antwort von Ivette am 17.02.2016, 9:22 Uhr

:-)

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Re: Bitte um eure Erfahrungen

Antwort von Pamo am 17.02.2016, 9:53 Uhr

Hattest du die Nichteinhaltung des festgelegten Umgangs schriftlich und detailliert dokumentiert? Kann dein Anwalt das bspw. in Form einer Liste mit Daten als Beweisstück vorlegen oder ist es eher ein Satz wie "Der KV neigt dazu, sich nicht an Verabredungen zu halten"?

Mich wundert, dass so junge Kinder gehört werden. Ist etwas sehr Ungewöhnliches vorgefallen?

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Re: Bitte um eure Erfahrungen

Antwort von Limayaya am 17.02.2016, 9:56 Uhr

also...es gab richterlich angeordnete Termine, die er nicht wahrgenommen hat? ggf. sogar betreuten Umgang? sprich: da ist ein Richter, der schon mal Bescheid weiß.....
Dann haben wir da Kinder, die ihren leibl Vater gar nicht als solchen kennen, es besteht auch -bis jetzt- kein Vertrauensverhältnis.

Vor Gericht werden die Kinder übrigends je nach Richter auch gerne mal "unter Druck" gesetzt in Richtung von "aber das ist doch dein Papa, der hat dich doch bestimmt auch lieb und will dich doch auch um sich haben"....oder auch so Sprüche wie "was müsste denn dein Papa ändern, damit du dort gerne hin gehst"... Blöd ist, dass dann die meisten Kinder einknicken, und dann praktisch das sagen, was der jeweilige Erwachsene hören will. In eurem Fall also: der Richter will ja praktisch hören, dass das ja alles gar nicht so schlimm ist und der Vater ja eigentlich doch ein ganz netter....und schwupps!

Aber: das wird trotzdem vermutlich einfach erst mal wieder auf betreuten Umgang rauslaufen....zumal ja der KV auch irgendwie erklären muss, warum er -bitteschön- bisher die angebotenen Möglichkeiten nicht genutzt hat.

Das muss er dann erst mal begründen können, warum er zwar einerseits nichts für eine Annäherung tut, andererseits aber aus dem nichts herraus die Kinder übers WE zu sich nehmen will.

Normalerweise werden deine Kinder nicht gezwungen, mit dem Vater mitzugehen....glaube auch bitte solchen Horror-Stories nicht, wo dann die Polizei Kinder abholt oder so.....das sind absolute Ausnahmen und andere Hintergründe. Jedem JA-Mitarbeiter, jedem der was mit zu tun hat, ist klar, dass man ein Kind nicht alle 2 Wochen mit der Polizei gegen seinen Willen irgendwo hin bringen kann...Stichwort: Kindeswohl....und das ist eindeutig in solchem Fall sonst gefährdert.

Und was sein Lügen bei seinem Anwalt angeht: es liegt in der Natur der Sache, dass er das seinem Anwalt gegenüber anderst darstellt und dass sein Anwalt seinem Mandanten Glauben schenkt....aber der Anwalt entscheidet ja über gar nix, ist also völlig unerheblich.
Was wichtig ist: dass der Richter DEINE Version der Dinge kennt, heißt: dein Anwalt sollte schleunigst tätig werden und das alles richtig stellen....im Idealfall kannst du das untermauern, z. B. durch Auszüge aus dem Einwohnermeldeamt....oder z. B. durch eidesstattliche Erklärung von damaligen Vermietern...oder Nachbarn, die dir bestätigen können, dass er ja eigentlich nur zu Besuch da war. Vielleicht gibt es auch eine Erzieherin im KiGa oder eine Lehrerin in der Schule, die mit den Kindern spricht und dir dann z.B. bestätigen kann, dass deine Tochter Ängste geäußert hat, falls sie mit dem Vater mit soll oder so?

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Re: Bitte um eure Erfahrungen

Antwort von 20072011Mami am 17.02.2016, 11:26 Uhr

Ja das kann ich belegen mit dem nicht erscheinen zu den Terminen. Ich verstehe auch nicht, warum meine Kinder angehört werden sollen, vor allem mein kleines Kind. Vielleicht kann mir das meine Anwältin nächste Woche beantworten.

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Re: Bitte um eure Erfahrungen

Antwort von 20072011Mami am 17.02.2016, 11:33 Uhr

Ja es war alles vor Gericht festgelegt wurden. Das hat leider trotzdem nicht geklappt, dann wurde beim Jugendamt noch mal eine Umgangsvereinbarung geschlossen, aber keine Änderung -war gleich zu der vom Gericht, nur halt noch mal neu besprochen, aufgeschrieben und unterschreiben, diese hat auch wieder nicht funktioniert. Und nun wieder sein Zug vor Gericht. Natürlich mit viel höheren Forderung als vorher. Vorher hatte er jedes zweite Wochenende 3 Stunden Umgang, die er ja nicht genutzt hat. Jetzt fordert er erstmal 8Std. 5x Umgang und dann von Samstag frühbis Sonntagabend.

Der Familienrichter ist leider immer sehr auf der Seite von den Vätern, d.h. er versucht es jetzt wieder mit Umgang, der Richter spricht ihm das natürlich auch zu.
Wenn er sich schon immer um meine Kinder gekümmert hätte, wäre das ja auch alles ganz anders aber wie gesagt Interesse kommt nicht erst nach ein paar Jahren dann auch nicht nur ab und zu mal.

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Re: Bitte um eure Erfahrungen

Antwort von Limayaya am 17.02.2016, 14:13 Uhr

also....dann entspann dich....

Kein noch so Pro-Vater-Richter kann da auf "mehr" gehen, wenn schon das "wenig" nicht geklappt hat. Und falls doch: dann muss deine Anwältin halt Beschwerde einlegen ("in Berufung gehen")....dann geht die Sache zum OLG....dort habt ihr dann einen anderen Richter. Aber soweit wird es nicht kommen: wie gesagt: wenn schon wenig icht umgesetzt wurde, gibts kein mehr.....

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Die Kinder werden jetzt immer gehört.

Antwort von Petra28 am 17.02.2016, 17:06 Uhr

Ich meine, sogar schon Dreijährige. Die Richterin hatte das bei unserem ersten Prozess erklärt, da war mein Kind sechs Jahre alt. Ich kann mich nicht mehr genau daran erinnern, aber ich meine mich zu erinnern, dass die Entscheidung wieder gekippt werden kann, wenn keine Anhörung des Kindes stattgefunden hat.

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