Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Marianna81 am 17.01.2017, 7:54 Uhr

ich befürchte das alles, was du beschrieben hast, keine Voraussetzungen

für einen betreuten Umgang erfüllt. Hat mal uns die JA Tante hier erklärt. Es käme in Betracht nur bei körperlicher Gewalt oder wenn der Ex das Wohl des Kindes beim Umgang massiv gefährden würde.
Womit droht er denn genau? Droht er dir oder dem Kind?
lg

 
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