Geschrieben von schubuduu am 17.01.2017, 15:32 Uhr |
ich befürchte das alles, was du beschrieben hast, keine Voraussetzungen
Das stimmt nicht! Begleiteter Umgang kann auch für eine VaterKindZusammenführung im geschütztem Rahmen genutzt werden.
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- Ich geh grad emotional krachen - Erfahrung mit betreutem Umgang - plymouth 16.01.17, 20:49
- ich befürchte das alles, was du beschrieben hast, keine Voraussetzungen - Marianna81 17.01.17, 7:54
- Re: ich befürchte das alles, was du beschrieben hast, keine Voraussetzungen - schubuduu 17.01.17, 15:32
- Re: Ich geh grad emotional krachen - Erfahrung mit betreutem Umgang - NussNou 17.01.17, 8:26
- Re: Ich geh grad emotional krachen - Erfahrung mit betreutem Umgang - NussNou 17.01.17, 8:38
- Re: Ich geh grad emotional krachen - Erfahrung mit betreutem Umgang - plymouth 17.01.17, 14:39
- Re: Ich geh grad emotional krachen - Erfahrung mit betreutem Umgang - NussNou 17.01.17, 15:18
- P.S. - NussNou 17.01.17, 15:25
- Re: Ich geh grad emotional krachen - Erfahrung mit betreutem Umgang - NussNou 17.01.17, 15:18
- ich befürchte das alles, was du beschrieben hast, keine Voraussetzungen - Marianna81 17.01.17, 7:54
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