Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von schubuduu am 17.01.2017, 15:32 Uhr

ich befürchte das alles, was du beschrieben hast, keine Voraussetzungen

Das stimmt nicht! Begleiteter Umgang kann auch für eine VaterKindZusammenführung im geschütztem Rahmen genutzt werden.

 
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