Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von shinead am 27.05.2013, 9:15 Uhr

helft mir mal, ich habe eigentlich eine eindeutige Meinung,

Ein Schild mit dem Hinweis auf Videoüberwachung des Grundstücks gepaart mit einer Digi-Cam die zum richtigen Zeitpunkt aufgebaut wird wirkt gegen solches Verhalten meist Wunder.
Dein Grundstück darfst Du auch Filmen, daher hat er da keinen Hebel (er darf ja vor der Tür stehen bleiben und warten, bis jemand die Kinder bringt/abholt, er muss sich ja auf eurem Grund nicht filmen lassen).

Netter Nebeneffekt: Wenn er wieder einmal eine solche Aktion fährt, dann hast Du verwertbare Belege.

Ich würde ihn schriftlich über den Anwalt darauf hinweisen lassen, dass er bezüglich Ausübung des gemeinsamen Sorgerechts für Dich auch telefonisch erreichbar sein muss.
Ganz wichtig: Umgangskalender führen und solche Vorkommnisse notieren.

 
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