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Geschrieben von Nalila79 am 24.05.2013, 21:07 Uhr

Trennung - Unterhalt - Studentin

Hallo zusammen.

Vielleicht kann mir Jemand hier weiter helfen oder ein paar Infos geben.

Ich würde gerne wissen, wie es sich in einem Scheidungsfall bzw. nicht gleich Scheidungsfall, aber offensichtliche Trennung mit den Unterhaltsansprüchen und Betreuungsregelungen verhält? Und ob, wenn man sich scheiden lassen möchte, heute immer noch das Trennungsjahr eingehalten werden muss, und ob dies auch der Fall ist, wenn beide sich scheiden lassen wollen- einfach und einvernehmlich.

Zur Situation:
Ich bin noch Studentin und meine Zwillinge werden demnächst 3 Jahre.
Sie gehen derzeit in die Krippe und im Sommer in der Kindergarten.

Ich benötige zum Abschluss meines Studiums noch ein gutes Jahr.

Ist es mir im Trennungsfall zuzumuten nebenher auch noch arbeiten zu gehen?

Wie viel Unterhalt steht den Kindern und mir zu, wenn mein Mann 1800 netto verdient (als verheiratet und 2 Kinder)? Das wird sicherlich nicht so viel sein, dass man davon zu dritt leben kann?

Habe ich als Studentin Anspruch auf andere Leistungen?

Ich bin jetzt schon echt belastet und würde es, schon gar nicht alleinerziehend, momentan nicht schaffen, neben meinem Studienabschluss noch arbeiten zu gehen. Andere Unterstützung habe ich auch nicht - also auch nicht von der Familie oder so.

Wenn er sich nicht scheiden lassen will, weil er sich das nicht leisten kann und weiterhin in der Wohnung mit mir und den Kindern leben will, habe ich dann denoch Anspruch auf Unterhalt von ihm oder kann er mir dann jegliche finanzielle Zahlungen entziehen, um mich unter Druck zu setzen?

Es kann doch nicht sein, dass man sich heute als Frau mit Kindern, die nicht berufstätig ist, aus finanziellen Gründen nicht trennen kann?

Ich hatte mich schon 2 Mal beraten lassen- aber beide Male wurde mir gesagt, dass es keine Möglichkeiten gibt, da ich Studentin bin und da eben auch keinen Anspruch auf HartzIV habe.
Wie kann denn das sein, dass ich komplett durchs System falle?

Ich will mich einfach "nur" trennen UND aber natürlich auch mein Studium schnellstens zuende bringen - das geht aber nur, wenn das finanzielle gesichert ist.

Weiß jemand unter Euch Genaueres oder hat Zahlen oder kann mir Tipps geben, was ich machen kann?

Ganz lieben Dank an Euch.

 
20 Antworten:

Re: Trennung - Unterhalt - Studentin

Antwort von Milia80 am 24.05.2013, 21:12 Uhr

ich habe keine Ahnung aber was ist mit BAföG? lass ihn maximal 700 zahlen + Kindergeld aber wirklich leben?
wie teuer ist denn eine Wohnung bei euch?

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Re: Trennung - Unterhalt - Studentin

Antwort von Strudelteigteilchen am 24.05.2013, 21:33 Uhr

Natürlich hast Du Anspruch auf Trennungsunterhalt. Nur: Um davon leben zu können, hättest Du nach einem besser verdienenden KV suchen müssen.

Es hilft doch nichts, wenn der Mann nicht genug verdient, um vier Personen in zwei Haushalten ernähren zu können - und das tut Deiner einfach nicht. Nach der Trennung rutscht er in eine andere Steuerklasse, außerdem hat er einen Selbstbehalt - mehr als 600,- Euro für die Kinder und Dich ist einfach nicht drin. Und das nicht, weil die Welt Dich vergessen hat, sondern weil einfach nicht mehr da ist.

Wieviel brauchst Du denn? Also wie viel müßtest Du haben um über die Runden zu kommen? Prüfe mal, ob Du Anspruch auf Wohngeld, Bafög, Kinderzuschuß hast.

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Re: Trennung - Unterhalt - Studentin

Antwort von Ceca2 am 24.05.2013, 21:35 Uhr

Manche Unis geben Stipendien für soziale Härtefälle unabhängig von den Leistungen, erkundige dich da erstmal. Ich würde auch Bafög beantragen, ev. noch bei der Caritas nachfragen.

Können auch deine Kinder kein Hartz 4 bekommen? Eine Nachbarin hatte auch keinen Anspruch wegen ihres Alters, ihre Eltern mussten für sie aufkommen, aber für ihr Kind konnte Sie es beantragen.

Die Zeit bis zum Ende deines Studiums ist ja Gott sei Dank nicht mehr lange und dann geht es sicher schnell bergauf. Halt durch!

Liebe Gruesse
Ceca2

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Re: Trennung - Unterhalt - Studentin

Antwort von Ikmam am 24.05.2013, 22:27 Uhr

Kindergeld, Kindesunterhalt oder UVG.

Je nach Alter BAFÖG - allerdings gibt es da Regelungen zur erlaubten Studiendauer (Regelstudienzeit).

ALG II gibt es für Dich nicht, wenn/WEIL BAFÖG-Anspruch besteht. (§7, Abs.5 SGB II)

Evtl. geht Regelbedarf (Sozialgeld) für die Kinder sowie anteilig Bedarf für Unterkunft und Miete, wenn kein oder wenig Kindesunterhalt gezahlt wird.

DU hast bei Ablehnung von ALG II wegen dem BAFÖG-Anspruch normalerweise nach Trennung trotzdem Anspruch auf den Mehrbedarf für Alleinerziehende (§27 Abs.2 SGB II).

Evtl. kannst Du Deinen "Anteil" der Unterkunft über Antrag auf Wohngeld decken.

... und dann ist da noch die Härtefallregelung, evtl. kann sie zum Tragen kommen, da Du schreibst, Du steckst im letzten Jahr des Studiums:

http://www.studis-online.de/StudInfo/Studienfinanzierung/alg2.php --> unten unter 2c) lesen. Dabei ist zu beachten, dass in diesem Fall ALG II "nur" als Darlehen gewährt werden kann.

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Re: Trennung - Unterhalt - Studentin

Antwort von CKEL0410 am 24.05.2013, 22:28 Uhr

Die hat er mit lsk 3 da wir nach lsk 1 nicht für dich übrig bkeiben.

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Re: Trennung - Unterhalt - Studentin

Antwort von Nalila79 am 25.05.2013, 0:01 Uhr

Komisch irgendwie kann man meine Antworten an Euch nicht sehen. Die kommen nicht an.

Danke erst mal für die Antworten und die durchaus hilfreichen Vorschläge.

Dennoch ist es natürlich insgesamt total ernüchternd in der Situation :(

Ich dank Euch dennoch.

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Re: Trennung - Unterhalt - Studentin

Antwort von Ikmam am 25.05.2013, 1:33 Uhr

... geht schon irgendwie. Ich steck da auch grad drin - nur leider noch nicht am Ende des Studiums sondern relativ weit vorne...

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Re: Trennung - Unterhalt - Studentin

Antwort von miebop am 25.05.2013, 12:00 Uhr

ALG II gibt es, wenn Du Dich exmatrikulierst oder ein Urlaubssemester nimmst. Es kommt darauf an, was Du studierst - in den alten Magister- oder Diplomstudiengängen konnte man sich exmatrikulieren, wenn man nur noch die Abschlussprüfungen machen musste und ansonsten "scheinfrei" war.

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Re: Trennung - Unterhalt - Studentin

Antwort von Nalila79 am 25.05.2013, 12:45 Uhr

Hm ja, aber mit Zwillingen ist schon noch mal "unschöner" - ich meine jetzt mal rein finanziell, abgesehen davon, dass es auch echt anstrengend mit zwei Kleinen in ein und demselben Alter ist ...
leider habe ich auch keine familiäre Unterstützung - also weder finanziell, noch emotional ... aber ja, 1 Jahr bis zum Ende, wenn alles gut geht, geht hoffentlich noch. Wäre dann eine "absehbarerer" Durststrecke, aber natürlich habe ich auch NULL Ersparnisse ... alles echt :(

Dir wünsche ich aber viel Durchhaltevermögen und alles Gute für den weiteren Verlauf des Studiums und natürlich für Dich und Dein Kind!

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Re: Trennung - Unterhalt - Studentin

Antwort von Nalila79 am 25.05.2013, 12:48 Uhr

Ja, leider habe ich meine Urlaubssemester bereits ausgeschöpft und das blöde ist, dass ich jetzt meine vorletzte Diplomprüfung ablege und dann meine Diplomarbeit fertigstellen will und dann aber eben die letzte ganz hinten dran hängen will (also letzte Diplomprüfung dann). ... scheinfrei bin ich Gott sei Dank schon sehr lange ... Danke Dir aber für den Tipp!

Lieber Gruß

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Re: Trennung - Unterhalt - Studentin

Antwort von Nalila79 am 25.05.2013, 12:53 Uhr

Hallo.
Danke für Deine hilfreiche AW. Gestern ging das hier irgendwie nicht mit dem antworten.

Hm ... aber es ist doch komisch, dass er dann für sich alleine noch 1200 hat und wir sollen zudritt von seinen 600 plus KiGeld leben???

700 gehen ja schon für die Miete (warm, inkl. NK) für eine 3 Zimmer 68 qm Wohnung drauf.

Dann brauch ich für die Zwillinge doppelt Windeln und einiges an Kleidung und Spielsachen brauchen sie auch doppelt. Schuhe :( nicht zu vergessen. Essensgeld für die Krippe sind 100 Euro im Monat- die das Jugendamt leider nicht übernimmt. Vielleicht gibt es da ja ne Härtefallregelung- müsste ich mal erfragen.

Da sind dann aber noch keine Nahrungsmittel für zu Hause drin und Pflege und Uniausgaben etc ...

Also ich weiß nicht, wie man da überlegen soll ehrlich gesagt :(

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Re: Trennung - Unterhalt - Studentin

Antwort von Ikmam am 25.05.2013, 13:00 Uhr

... ich hab vier - wenn auch keine Mehrlinge dabei und nicht mehr ganz so klein.

Es geht. Man wächst an seinen Aufgaben ;-)

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Re: Trennung - Unterhalt - Studentin

Antwort von Nalila79 am 25.05.2013, 13:10 Uhr

Respekt für Deine Leistung! Klar, auch wenns keine Mehrlinge sind bzw. dabei sind, dann ist das natürlich eine Lebensaufgabe vier Kinder "alleine" groß zu ziehen!
Alles Gute für Dich :)

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Re: Trennung - Unterhalt - Studentin

Antwort von Terkey235 am 25.05.2013, 13:17 Uhr

Erkundige dich an der Uni, bis wann du dich für das nächste Semester für das Deutschlandstipendium bewerben kannst. Solltest du es bekommen - und bei entsprechenden sozialen Gegebenheiten stehen die Chancen nicht schlecht - hättest du ein Jahr lang weitere finanzielle Unterstützung. Habe so einen Fall im Freundeskreis.

Mach einen Termin beim BAföG-Amt und schau außerdem, welche Stipendien und Förderprogramme es an deiner Uni gibt.

Evtl. hast du Glück mit Wohngeld. Und für die Kinder könnte es u.U. auch ALGII geben.

Notfalls könntest du für das eine Jahr auch einen Studenten-Kredit aufnehmen. Die Zinsen sind meist ungünstig, aber der benötigte Zeitraum ist zum Glück nicht so lang,

Was studierst du denn und wie sehen die Chancen aus, schnell was zu finden nach dem Abschluss?

Viel Glück, terkey

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Re: Trennung - Unterhalt - Studentin

Antwort von Ani_k am 25.05.2013, 13:45 Uhr

Er hat ja auch seine Ausgaben wie Wohnung usw. Diese Sachen müssen auch bezahlt werden. Bedenke bitte, dass er jetzt 1800€ mit Lohnsteuerklasse 3 hat. Wenn er die 1 hat, hat er noch weniger netto. Du bekommst auch nur für das Trennungsjahr für dich Unterhalt (wenn es für dich überhaupt noch reicht).

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Re: Trennung - Unterhalt - Studentin

Antwort von mf4 am 25.05.2013, 13:46 Uhr

Ja man wächst... bei meiner Trennung waren meine beiden Kurzen gerade 3 und 4 geworden, ein großes Kind im Haushalt, eines außer Haus.
Finanzielles war und ist vom Vater nicht zu erwarten, Hilfe im Alltag auch nicht, Familie usw. vor Ort auch nicht, Umgangs-Wochenenden mit dem Vater gibt es und die verlaufen gut.
Nun sind die beiden Kurzen 9 und 10 und im Nachhinein betrachtet kann ich sagen... es war okay und wird immer leichter je älter die Kinder werden.

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Re: Trennung - Unterhalt - Studentin

Antwort von mf4 am 25.05.2013, 13:55 Uhr

Ungerecht mag das sein aber du erwartest doch nicht, dass er 3/4 für dich + die Kinder zahlt und ihm 1/4 bleiben? Ich nehme an er wohnt auch nicht für 20€ im Monat und hat auch Ausgaben um seinen Job zu machen... denn von da kommt dann der Unterhalt.
Die Anlaufstellen für dich um Zuschüsse zu beantragen weißt du. Da kommt sicher was bei raus.
Ich nehme auch an, dass bei Trennung die Betreuungskosten übernommen werden.

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Re: Trennung - Unterhalt - Studentin

Antwort von Ikmam am 25.05.2013, 20:34 Uhr

Deutschlandstipendium Bewerbungsfrist läuft!! Für´s WiSe 2013 müssen die Bewerbungen (hier bei uns) am 2.7. eingegangen sein.

Chancen sind HS-abhängig fürchte ich. Jedenfalls sieht es hier so aus, dass 500-600 Bewerbungen erwartet werden, letztes Jahr gab es 69 Stipendien für die gesamte TH und davon entfielen ganze 3 auf meine Fak. - aber einen Versuch ist es auf jeden Fall wert...

Guten Überblick gibt auch www.stipendiumplus.de

Machen Urlaubssemester wirklich was aus? Meine Sachbearbeiterin hat mir was anderes erzählt?!

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Re: Trennung - Unterhalt - Studentin

Antwort von Strudelteigteilchen am 26.05.2013, 9:54 Uhr

Er hat einen Selbstbehalt von 1.100,- Euro - was in manchen Gegenden Deutschlands schon verdammt wenig ist für eine Person. Und Du hast doch auch nichts davon, wenn Dein Ernährer unter der Brücke schlafen muß oder mit knurrendem Magen seiner Arbeit nicht mehr nachgehen kann.

Da er aber arbeitsbedingte Kosten abziehen kann und aufgrund der Trennung in eine ungünstigere Steuerklasse fällt, bleibt insgesamt weniger, das aufgeteilt werden kann.

Es ist das Dilemma der meisten getrennten Paare, daß nach einer Trennung die Kosten steigern, das Einkommen aber sinkt. Eine Trennung bedeutet eigentlich immer, daß der Lebensstandard sinkt. Darf man doof finden, ist aber so.

Alternativ kannst Du ja die Kinder bei ihm lassen. Dann kannst Du neben dem Studium arbeiten und Dich selber finanzieren. Denn das ist das Grundprinzip: Jeder Erwachsene ernährt sich selber. Ausnahmen gibt es im Trennungsjahr und wenn die Kinder sehr klein sind - aber diese Ausnahmen können halt nur greifen, wenn genug Masse zum Verteilen da ist.

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Re: Trennung - Unterhalt - Studentin

Antwort von kn.kn.k am 13.01.2024, 19:41 Uhr

Hey, ich bin aktuell in der gleichen Situation. Ich bin am Boden verzweifelt und überlege, ob ich meinen Studium beenden soll. Das tut mir auch sehr weh, weil mir nur ein Jahr fehlt. Es zerbricht mir das Herz, die ganze Mühe und Arbeit. Und nur weil ich zwei Kinder versorgen muss, kann ich es mir einfach finanziell nicht leisten. Bafög wurde abgelehnt.

Ich wollte fragen, was du gemacht hast? Und wie es dir heute geht? Ich wäre dir sehr dankbar, wenn du mir über deine Erfahrung was schreiben würdest.

Ganz liebe Grüße

Nina

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