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Geschrieben von lady-kiss am 05.09.2011, 18:53 Uhr

Trennung, ALG2,und Unterhalt

Hallo ihr lieben,
ich hbae mich vor ein paar tagen vom vater meiner tochter getrennt, und befinde mich jetzt mitten im papierkrieg, der das alles schriftlich festhält -.-

meine frage nun, da ich einfach keinen durchblick kriege. wie verhält sich das mit dem unterhalt?

also unsere situation:
ich wohne mit meiner tochter ( fast 2) zusammen, und habe das sorgerecht. wir bekommen hartz4, alleinerziehenden Zuschlag( Den bekomm ich schon weil ich bereits einige monate aus der gemeinsamen wohnung ausgezogen bin, und wir es nochmal miteinanderprobiert hatten t getrennten wohnungen, aber ohne erfolg) und kindergeld.

der Vater ist ebenfalls arbeitslos (ja ich weiß klischee bedient -.-) und besucht seid mitte August eine abendschule, wo er natürlich nix verdient.

meine fragen nun: wer kommt in welcher höhe für unterhalt auf? wie wird das angerechnet? muss ich unterhaltsvorschuss beantragen? wie hoch ist der? holen die sich das bei ihm wieder? was wenn er mir eine private regelung anbietet ( hat 80€ angeboten)?bei wem muss ich das angeben? wie wird das wiederum angerechnet? was passiert mit der differenz zum unterhaltsvorschuss?

ihr seht tausend fragen und völlige verwirrung -.-
ich würd ja drauf verzichten wqenn ichs nicht brauchen würde.
bleibt davon überhaupt was übrig nach anrechnung auf alg 2 ? vermutlich auch nicht. kann ichs dann nciht einfach gleich sein lassen ?

hoffe die alleinerziehenden supermuttis hier geben ihr wissen an mich weiter :)

 
7 Antworten:

Re: Trennung, ALG2,und Unterhalt

Antwort von mf4 am 05.09.2011, 19:18 Uhr

Private Regelung kannste knicken... die Arge wird dir eins husten, wenn durch Uh oder UHV mehr zu bekommen sind.
Geh zum Jugendamt und beantrage UHV und wenn der Vater dem JA schriftlich gibt, daß er 80€ zahlt dann wird der UHV und die 80€ samt Kindergeld das Einkommen des Kindes sein, was zur H4-Berechnung gebraucht wird.

Was willst du sein lassen? UHV beantragen und nur die 80€ des Vaters annehmen. Kannst du sicher aber was zum UHV fehlt wird die Arge nicht ausgleichen und das fehlt dir dann am H4. Das kann man sich mal nicht locker leisten.

Die Arge verlangt, daß alles was zu holen ist auch auf deinem Konto ankommt und das wird dir bzw. dem Kind dann als Einkommen angerechnet.

Mein Ex zahlt keinen UH und die Arge klagt es bei ihm ein, denn sie verschenken kein Geld, was der Vater zahlen müßte. Normal greift UHV, war aber bei mir anders, weil der Vater ja zahlen könnte aber es nicht tut.

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Re: Trennung, ALG2,und Unterhalt

Antwort von lady-kiss am 05.09.2011, 20:40 Uhr

aber ich muss unterhaltsvorschuss beantragen?

und unterm strich bleibt dann eigentlich eh nichts übrig richtig? das ist nur wieder so eine umverteilung von geldern und unnützer papierkram -.-

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Re: Trennung, ALG2,und Unterhalt

Antwort von mf4 am 05.09.2011, 21:05 Uhr

Was auch immer du bekommst ob UH oder UHV wird dem Kind sowie das Kindergeld zu 100% als Einkommen angerechnet und dem H4-Satz gegengerechnet. Das ist völlig normal.

So wild ist der Papierkram nicht, da Folgeanträge immer wesendlich kürzer sind und wer was will muss auch was tun. Geschenktes Geld... muss man bedenken und ohne das hätte ich mit den Kindern 2 mal Kindergeld und keinen Cent mehr und wir könnten uns gerade so ein Leben unter der Brücke leisten.

Du MUSST UHV beantragen es sei denn du kannst auf über 100€ verzichten... die gleicht die Arge mit H4 nämlich nicht aus. Auch wenn man Anspruch auf Wohngeld hat ist das so... alles Einkommen und alles muss erst beantragt werden bevor es ins H4 gerechnet wird.

Um deine Frage zu beantworten... du hast effektiv keinen Cent mehr... das stimmt. Es gibt nicht den vollen H4-Satz + Miete + UH oder UHV + Kindergeld... dann wären H4-Empfänger ja reich.

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Re: Trennung, ALG2,und Unterhalt

Antwort von lady-kiss am 05.09.2011, 21:19 Uhr

ja ist schon richtig. will ja auch keiner reich werden. ist wieder nur son typischer fall(wie ich finde) das die die es nicht juckt ob sie den unterhalt mehr oder nicht im portomonaie haben, ihn komplett behalten dürfen, obwohl sie ihn eventuell garnicht brauchen oder nicht so dringend.
und meiner einer bei dem 100€ mehr oder weniger echt was ausmachen, anträge für gelder stellen MÜSSEN die sie nie zu gesicht bekommen, und von dem ich dem kind auch ichts kaufen kann :(
weil zur zeit wird mir auch kein unterhalt angerechnet, trotz dem ich mit meiner tochter seid 6 monaten eine eigne BG bilde.

aber gut drum disskutieren bringt ja auch nichts, muss ich dann ja wohl machen.

wie holen die sich das vom vater wieder ?
was ist eignetlich nach dem 72 monaten die es UHV gibt ? wenn ihr vater dann (gott bewahre) immernoch "mittellos" ist.

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Re: Trennung, ALG2,und Unterhalt

Antwort von mf4 am 05.09.2011, 21:50 Uhr

Nach den 72 Monaten bekommst du nix mehr an Unterhalt und wenn der Vater noch nicht zahlen kann oder will siehst du alt aus, wenn du kein H4 bekommst.

Wenn keiner nach dem UH gefragt hat bisher hast du wohl Glück gehabt, denn die Arge interessiert schon, daß Gelder von wo anders fließen (JA oder vom Vater), denn das muss sie Arge dann nicht zahlen.

Knan auch sein man muss Wohngeld beantragen und erst beim Ablehnungsbescheid steht einem das als H4 zu.

Die 100€ würden jedem nutzen aber die sieht man nunmal nicht extra, wenn man H4 bekommt, denn jede Einnahme ist anrechenbar, ganz oder teilweise.

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Re: Trennung, ALG2,und Unterhalt

Antwort von rabukki am 05.09.2011, 22:15 Uhr

Hi,

du solltest beim Jugendamt eine Beistandschaft machen. Vermutlich wird das Amt das ohnehin fordern. Dein Beistand regelt das mit dem UHV für dich - zumindest war es bei uns so, wenn ich mich recht erinnere.
Ich war damals aus irgendeinem Grund mit meinem Ex auf dem Amt, wir haben uns immer ganz gut verstanden. Die Beistandschaft wollte ich nicht, habe aber ALG II bekommen und die verlangten das. Der "Beistand" sa zwa aus, wie ein Assi und kam mir vor wie ein bissiger Hund; er motzte meinen Ex wegen irgendwelcher Banalitäten an, wie einen Schuljungen. Total daneben, voll darauf getrimmt, dass die Väter immer die Schlimmen sind. Aber egal, das fiel mir nur gerade so ein. Die Beistandschaft hat schon Vorteile, damit ist erstmal alles geregelt für dich.

Wenn der KV nach Ablauf der 72 Monate nicht zahlen kann, bist du allein verantwortlich. Ob sie es sich von ihm wiederholen, hängt davon ab, welchen Status er hat. Studenten müssen UHV nicht unbedingt zurück zahlen.


Viele Grüße

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@lady-kiss: Das hat etwas mit verschiedenen Geld-Töpfen zu tun...

Antwort von Ralph am 05.09.2011, 23:10 Uhr

Das ist alles absolut kein unnützer Papierkram...

HartzIV ist das allerletzte, was gezahlt wird, sozusagen die absolut letzte Wahl. Davor muß alles ausgereizt sein.

Ich vergleiche das immer mit folgender Situation: Ein Hochseilartist stürtzt, und nun fällt er. Es gibt ganz viele Netze, und wenn die alle nicht halten, fällt er zum Schluß in das absolut sichere untere Auffangnetz.
Genauso ist es mit Menschen, die fianziell in eine Notlage geraten. Vielfach gibt es Hilfen: Kriegsopferfürsorge, Waisenrente, Arbeitslosengeld I, Konkursausfallsgeld, Kindergeld, Unterhaltsvorschuß, Krankengeld, Eingliederungshilfe, Existenzgründungszuschuß, Kurzarbeitergeld, Unterhalt vom Ehegatten oder Kindesvater... also für sehr viele Situationen sehr unterschiedliche Möglichkeiten. Erst wenn alles, worauf man Anspruch hat, NICHT zum Lebensunterhalt ausreicht, ERST DANN tritt HartzIV auf den Plan und gleicht die fehlenden Summen aus.

Das heißt also für Dich, daß Du erst einmal alles, was möglich ist, beantragen und ggf. erhalten mußt. Das nennt man "vorrangige Ansprüche". Reicht das alles nicht, kommt HartzIV auch bei Dir ins Spiel.
Dabei bestimmt das SGB II, wie hoch Euer Bedarf individuell ist. Alles, was an geld reinkommt, wird auf diesen Bedarf gegengerechnet.

Für Außenstehende sieht es so aus, als ob von der einen in die andere Tasche gewirtschaftet wird. Das wird Dein Stadtkämmerer - zurecht - ganz anders sehen, oder der Bund. Die Regelsätze kommen aus Bundesmitteln, die Mieten, Klassenreisen, Heiz- und Betriebskostennachzahlungen oder Darlehen für Möbel oder Haushalts werden von der Gemeinde gezahlt. Die ganzen vorrangigen Leistungen sind gedacht für ganz bestimmte Notlagen, und diese speziellen Gelder sind abzurufen.

HartzIV soll sozusagen auch diejenigen abholen, zu denen keine andere finanzielle Hilfe kommt, aus welchen Gründen auch immer.

Zu Deiner Frage: Du wirst, ohne Arbeit und/oder ausreichenden Unterhalt nie mehr als den H4-Satz haben. Wenn Du das ändern willst, geht das nur über eigene Erwerbstätigkeit, denn Kindergeld und Unterhaltsvorschuß sind einkommensunabhängig.
Du solltest aber zusehen, daß der Kindesvater wenigstens 133,- € oder mehr bezahlt, wenn er kann, und zwar aus folgendem Grund: UHV wird nur für max. 72 Monate gewährt, längstens jedoch bis zum vollendeten 12. lebensjahr des Kindes. Jeden Monat, den der Vater wenigstens den UHV-Satz zahlt, bist Du einen Monat weniger aus dem UHV-Bezug heraus. Die Arge wird dann nicht auf UHV bestehen, weil es weniger wäre, und Du hast - strategisch gesehen - einen Monat UHV bis zum 12. Lebensjahr "gerettet". Wer weiß, vielleicht brauchst Du diese gelder in 8 Jahren...

Viele Grüße
Ralph

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