Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von cocorico am 20.02.2013, 15:28 Uhr

Finanzfrage Studentin

Hallo!

Ich bin hier eigentlich nicht aktiv, aber da hier so viele Experten herumschwirren wage ich mal eine Frage ;-)

Meine kleine Schwester ist gerade etwas in Panik.
Folgende Situation:

Sie ist Studentin, hat noch 3 Semester bis zum Abschluss.
Sie hat bis Juli 2012 als studentische Hilfskraft gerabeitet (mit 720 E brutto), seit August arbeitet sie selbständig neben dem Studium mit Onlinemarketing und verdient ca. 500 Euro monatlich. Dazu bekommt sie noch von unserer Mutter monatlich 200 Euro. Bafög bekommt sie nicht mehr.

Soweit i.O., damit zahlt sie alles (wohnt mit Freund zusammen, er auch Student, bek. Bafög).

Nun ist sie schwanger geworden (jaaa wäre wohl "besser" gewesen nach dem Studium) und wird das Kind noch vor Ende des Studiums bekommen.

Ihre "Panik" betrifft nun das liebe Geld:

Wenn sie 1 Semester aussetzt, und nach Geburt 12 Monate Elterngeld sowie KiGe bekommt, wären dies m.M.n. 300 euro plus 184.

Somit hätte sie 484 Euro. Wenn sie es schafft, trotz Baby weiterhin zu arbeiten (schwierig denke ich und darf sie dann wenn Elternzeit ist auch nicht, oder?) dann hätte sie mit den 200 von Mutti ja ca. auch nur knapp 700 Euro im Monat. Und da plus Kind, ist doch kaum machbar, oder?

GIbt es für diese Zeit noch eine Möglichkeit der finanziellen Unterstützung für sie? Sie ist ja immer noch Studentin trotz Urlaubssemester, also kommen Leistungen vom JC ja nicht in Frage?!

Ich kenne mich leider nicht aus, aber falls hier die eine oder der andere einen hilfreichen Tipp oder Link hätte, wäre super:)

Google hat leider nicht viel geholfen...

Danke euch und Liebe Grüße

Coco

 
11 Antworten:

Re: Finanzfrage Studentin

Antwort von Möhrchen am 20.02.2013, 15:48 Uhr

Warum sprichst Du nur von ihr? Der Papa ist doch auch noch da...der muß ja auch einen Teil beisteuern...?!

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Unterhalt für das Kind?

Antwort von Ralph am 20.02.2013, 16:01 Uhr

Der Freund ist auch in der Pflicht. Und wenn er nur den Mindestunterhalt zahlt. Warum soll sie das allein wuppen? Er sitzt mit im Boot, keine Frage!

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Re: Finanzfrage Studentin

Antwort von shinead am 20.02.2013, 16:09 Uhr

Nach der Geburt des Kindes steht beiden elternunabhängiges Bafög zu.
Für die Mutter gilt das natürlich erst, wenn sie das Studium wieder aufnimmt. Für die Elternzeit würde ihr (kein ausreichendes Einkommen, lebt mit KV zusammen der wahrscheinlich nicht leistungsfähig ist) wahrscheinlich Hartz IV zustehen.

Auf jeden Fall sollte sie sich beim Studentenwerk vor Ort und ggf. auch bei ProFamilia bzw. der Caritas beraten lassen. Die wissen genau, welche Quellen angezapft werden müssen.

Grundsätzlich: Stillen ist kostenfrei, es gibt Stoffwindeln (ich würde zur BumGenius Freetime greifen) und gebrauchte Kinderwägen bei ebay.

Das wird schon! Nur nicht entmutigen lassen!

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@Ralph

Antwort von shinead am 20.02.2013, 16:23 Uhr

Er kriegt auch Bafög.
Arbeiten darf er max 20 Stunden. Da ist nicht viel zu holen...

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Re: Finanzfrage Studentin

Antwort von cocorico am 20.02.2013, 16:30 Uhr

Hey, danke für die schnellen Antworten!

Klar, der Vater ist auch da:) Die beiden wohnen ja auch zusammen, ich habe ihn Geldmäßig erstmal aussen vor gelassen da er auch Vollzeit studiert und durch Bafög ca. 650 Euro hat.

UHV gibt es doch nur für Alleinerziehende, oder?

Aber Elternbafög ist ein gutes Stichwort. Ob sie es bekommt weiß ich nicht, da sie bereits den Höchstbewilligungszeitraum Bafög bezogen hat und daher seit 2011 nebenher arbeitet. Aber er wird bestimmt etwas mehr bekommen.

Da sie ja trotz Urlaubssemester noch eingeschriebene Studentin ist bin ich mir recht sicher, dass H4 nicht in Frage kommt, da Studenten meines Erachtens nach keinen Anspruch haben.

Aber ich denke auch dass das Studentenwerk vielleicht noch weiter helfen kann.

Also danke schonmal für eure Hilfe!

LG Coco

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Ja, er darf arbeiten...

Antwort von Ralph am 20.02.2013, 16:41 Uhr

Studium hin oder her, er hat eine gesteigerte Unterhaltspflicht. Es kann nicht sein, daß er sich völlig aus der Vewrantwortung verabschiedet, während sie die Folgen allein trägt. Sie ist in derselben Situation wie er.

Mit BAFöG auskommen, die 20 Stunden ausreizen und fleißig Unterhalt zahlen kann jetzt nur die Devise sein.

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Re: Finanzfrage Studentin

Antwort von CKEL0410 am 20.02.2013, 17:11 Uhr

Sie leben doch zusammen da fliesst das Geld doch mit ein. Aber mehr arbeiten sollte er in der zeit schon!

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Re: Finanzfrage Studentin

Antwort von Abb am 20.02.2013, 18:17 Uhr

Hi, hier wäre tatsächlich der erste Gang der zum zuständigen Studentenwerk.
Wir waren damals in einer ähnlichen Situation, uns hat die Berliner "Stiftung Hilfe für die Familie" damals 2000 Euro zur Verfügung gestellt für die Anschaffung der Erstausstattung. Anträge nehmen meines Wissens die Beratungsstellen von Caritas & Co entgegen.
Auch für einen neuen (gebrauchten) Kühlschrank gab es was dazu. Diese Stiftungshilfe ist exakt für solche Fälle gemacht, die kein Anrecht auf Hartz 4 haben. Sowas in der Art gibts vielleicht auch bei Euch.
Alles Gute!
Susi

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Der Lohn wird doch auf Bafög angerechnet...

Antwort von shinead am 20.02.2013, 20:19 Uhr

... daher ist das eine Milchmädchenrechnung.

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Das ist schon klar, daß sie gemeinsam wirtschaften... :-)

Antwort von Ralph am 20.02.2013, 20:19 Uhr

Das erleichtert ja auch vieles, keine Frage. Im AP hörte es sich aber so an, daß nur sie von den Konsequenzen wirtschaftlich betroffen ist und der Kindesvater im Grunde finanziell so dasteht wie bisher. Und da müßte meines Erachtens eine, wenn auch gemeinsame, Lösung her.

Ralph

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Re: Finanzfrage Studentin

Antwort von jessy-less am 21.02.2013, 16:02 Uhr

wenn die zusammen wohnen, muss der kv doch kein unterhalt zahlen, oder bin ich jetzt vöiig banane? die haben doch einen haushalt, da geh ich davon aus, dass der vater des kindes genauso mal ein pack windeln kauf, den kühlschrank füllt und die babymilch holt.
die beiden sind als studenten zwar nicht h4 berechtigt, aber das kind sehr wohl (falls das ganze geld unter dem satz ist)

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