Für alleinerziehende Eltern

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von Leena  am 10.04.2015, 9:24 Uhr

Altersgrenze bei Verbeamtung...

In dem Bereich hat sich wohl in den letzten Jahren einiges getan - früher wurde bei uns in meinem AG-Bundesland bis 32 Jahren für den Vorbereitungsdienst eingestellt, ein normaler Anwärter durfte also bei bestandener Prüfung nicht älter als 35 sein.

Ich habe gerade mal nachgeschaut, 2010 wurde wohl - nach einer verlorenen Klage - bei uns das Landesbeamtengesetz angepasst: "In das Beamtenverhältnis auf Probe oder auf Lebenszeit darf grundsätzlich nur berufen werden, wer das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. In ein Beamtenverhältnis auf Widerruf zur Ableistung eines Vorbereitungsdienstes darf grundsätzlich nur berufen werden, wer das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet hat." (Wobei es dann wieder Sonderregelungen gibt und für Kindererziehung z.B. bis zu 3 oder 4 Jahre angerechnet werden können, d.h. die Altersgrenzen erhöhen sich insoweit noch mal.)

Allerdings muss ich zugeben, ich habe faktisch bisher bei uns noch keinen Anwärter erlebt, der tatsächlich Ü35 gewesen wäre... deshalb war mir die Änderung der Altersgrenzen gar nicht bewusst.

 
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