Geschrieben von Witch am 05.04.2015, 19:41 Uhr |
Frage
Kann mir jemand beantworten, ob,- wenn mein Ex- Partner jetzt nun doch das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen bekommt ( und sei es nur, weil er Arbeit und ich nicht und eine größere Wohnung hat und ich eben nicht diesen Wohnraum bieten kann)- und stellen wir uns vor, mein Kind wird nicht wie er bisher immer den Wunsch geäußert hat,bei mir bleiben zu wollen, sondern weil Papa jetzt über die Ostertage sein Zimmer renoviert hat und heute mit ihm was unternimmt ( was er seit der Trennung bisher nicht wirklich tat, und nun aber verstärkt) sagen wird, er will doch bei Papa bleiben. Zu einen späteren Zeitpunkt,- sagen wir Ende des Jahres- wieder verstärkt sagt er möchte zu mir, noch einmal vor dem Gericht stehen? Oder ist das, was Gericht in einigen Tagen festlegen wird, unwiderruflich?
Re: Frage
Antwort von Strudelteigteilchen am 05.04.2015, 20:23 Uhr
Unwiderruflich ist es nicht, aber eine neue Entscheidung braucht schon mehr als nur ein "Jetzt aber!"
Bei uns war es so, daß das Gericht von sich aus einen Termin genannt hat, zu dem der KV einen neuen Antrag hätte stellen können (und zwar war das der Schulwechsel des großen Kindes). Hat er aber nie gemacht.....
Re: Frage
Antwort von Witch am 05.04.2015, 20:41 Uhr
nein, es "Jetzt aber" kommt dann für mich ohnehin nicht in betracht, sondern ich muss schon felsenfest davon überzeugt sein, dass unser Kind in einer eventuellen erneuten Befragung auch standhaft glaubhaft macht, dass er nun endgültig zu uns möchte.
Re: Frage
Antwort von Strudelteigteilchen am 05.04.2015, 20:49 Uhr
Ich bezweifle, daß man davon jemals felsenfest überzeugt sein sollte/könnte. Ich ging auch davon aus, daß die Kinder im Ernstfall sagen, daß sie zu mir wollen - dem war nicht so.
Frage
Antwort von Witch am 05.04.2015, 20:50 Uhr
ja dieses ziehe ich bereits in betracht. hast du denn trotzdem deine Kinder behalten können, oder gingen sie dann zum Vater?
Re: Frage
Antwort von Strudelteigteilchen am 05.04.2015, 20:55 Uhr
Die Kinder sind bei mir, weil ich Ihnen Umfeld, Schule, Wohnung, Freunde etc. erhalten konnte, der KV ist an den Stadtrand gezogen.
Re: Frage
Antwort von Witch am 05.04.2015, 20:58 Uhr
ok, das scheint wirklich das entscheidende Argument zu sein. Ok, wenn dem so ist, ist mein Ex Partner natürlich zu Recht im Vorteil.
Re: Frage
Antwort von Strudelteigteilchen am 05.04.2015, 21:15 Uhr
Na ja, es war dann doch etwas komplexer.
Meiner Erfahrung nach steht und fällt das Ganze mit der Taktik. Mein Ex ist von Natur aus nicht sehr - Hmm, wie soll ich es ausdrücken? - zugänglich und kooperativ, das kann ich deutlich besser. Er ging zum Schluss allen - Richter, Jugendamt-SB, Verfahrenspflegerin und sogar seiner eigenen Anwältin - nur noch auf den Zeiger, weil er sich aufgeführt hat wie bei "Barbara Salesch".
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