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von AugustBaby2010  am 07.04.2015, 9:26 Uhr

Streit um Sorgerecht/Umgangsrecht...LANG

Eigentlich bin ich (22 Jahre) hier noch nicht vorstellig geworden. Bin aber um es plump zu sagen mehr oder weniger seid der Schwangerschaft meiner Tochter (4,5 Jahre) alleinerziehend.
Er hat uns schwanger sitzen lassen wegen zig Frauengeschichten und weil er anschließend 13 Monate ins Gefängnis musste (Drogen - auch schon mehrfach vorbestraft wegen anderer Delikte). Ich habe unsere Tochter also allein bekommen. Anschließend war ich so dumm und habe ihn wieder aufgenommen.... das ging überhaupt nicht gut, aber ich dachte ich müsste durchhalten dem Kind zu Liebe...
Doch im Januar 2013 - also nur gut 1,5 Jahre später musste ich ihn rausschmeißen... es ging nicht mehr und endete mit Gewalt. Eine Gewaltschutzklage habe ich eingereicht, aber nach kurzer Zeit zurückgezogen, weil ich nicht Schuld sein wollte den Vater meines Kindes ins Gefängnis zu bringen. Im Nachhinein: Großer Fehler! - ich habe mir zwar damals von ihm schriftlich geben lassen dass er keine Sorgerechtsansprüche bis zu ihrem 18. Lebensjahr geltend macht als Voraussetzung für das zurückziehen der Klage. Aber hat das Hand und Fuß?

Er hat sich dann erst einmal einige Zeit gedrückt sein Kind zu sehen. Wobei ich sagen muss sie hat keine Beziehung zu ihm. Da auch in der Zeit wo er bei uns lebte, er keine Bindung zu ihr hatte. Sie nennt ihn auch nur noch beim Vornamen und nicht "Papa".

Nun ist es so dass ich noch im Mai 2013 mit einem neuen Partner zusammengekommen bin, der meine Tochter akzeptiert als wäre es sein und mit dem ich nun auch im Juni ein Kind erwarte.
Meinem Ex passt das gar nicht und seitdem ist er auf Kriegsfuß und will alles einklagen. Gemeinsames Sorgerecht und das Recht sie zur Übernachtung zu bekommen.

Dabei funktionieren nicht mal die Besuche alle 2 Wochen... bis vor einem Jahr musste ich sie ihm bringen, damit er mal 3-5 Stunden mit ihr spielt. Seit Anfang des Jahres sollte er sie alle 2 Wochen von 10-18 Uhr holen. Aber das haut nie wirklich hin. Entweder er sagt kurzfristig ab, oder er kommt ewig zu spät etc.
Er will mir damit nur eins reinwürgen! Er hat mir bei der Trennung schon gedroht, dass wenn ich nochmal ein Kind mit jemanden anders bekommen sollte, ich schon die Konsequenzen merken werde.

Sein Anwalt mein angeblich er hätte gute Chancen. Aber stimmt das? Klar hat mittlerweile jeder Vater ein Recht auf gemeinsames Sorgerecht. Aber bei uns ist keine Kommunikation möglich. Zudem leben wir 150km voneinander getrennt.

Ich will den Umgang nicht unterbinden. Sondern einen Umgang zum Wohl des Kindes finden. Sie will auch NICHT dort übernachten. Aber wenn das Gericht es so entscheidet muss sie wohl. Sie weint teils dauerhaft weil sie das einfach nicht will.

Was kann ich machen? Ich will das beste für mein Kind!
Hatte jemand eine Ähnliche Situation und durfte das alleinge Sorgerecht behalten und wurde nicht gezwungen das Kind nachts wegzugeben?

Ich bin sehr verzweifelt....

Mein neuer Partner kann mir leider auch nicht weiterhelfen. Wir führen "nur" eine Fernbeziehung...

 
9 Antworten:

Re: Streit um Sorgerecht/Umgangsrecht...LANG

Antwort von Boots2012 am 07.04.2015, 10:49 Uhr

Ersteinmal: Entspann Dich!
Zweitens: Alles Gute für die zweite Schwangerschaft.

Du bist nun seit 4,5 Jahren alleinerziehend, sagst Du.
Wie oft hast du eine Unterschrift des Kindsvaters für Anträge, Vertäge oder sonstiges benötigt? Ganz ehrlich? Das kann ja max. für die Kita-Anmeldung gewesen sein?! Das Sorgerecht wird absolut überbewertet! Das Kind hat seinen Lebensmittelpunkt bei dir, über alles alltäglich entscheidest du!
Sollte er sich bei schwerwiegenden Entscheidungen gegen das Kindeswohl stellen kannst Du sein Einverständnis beim Familiengericht ersetzen lassen. Das machen Richter nur begrenzte Male dann hast du das ASR wieder.....Sowas kann ich mir aber nur bei einem chronisch kranken und/oder therapiebedürftigen Kind vorstellen.

Im Moment hast du alleiniges Sorgerecht also besorge jetzt einen Reisepass für deine Tochter und eröffne ein Bankkonto für sie (lass dich von deiner Bank beraten wie du verhindern kannst, dass der Vater im Falle darauf zugreifen kann und sag dem Kindsvater zunächst nichts vom Bestehen des Kontos).
Wenn diese beiden Dinge für dich wichtig sein sollten dann erledige sie und lehn dich ab sofort entspannt zurück!

Du möchtest, dass deine Tochter Kontakt zum Kindsvater hat? Wende dich an das Jugendamt und lass dir bei der Kommunikation ihm helfen.

Möchtest Du den Kontakt im Moment von Dir aus nicht aufgreifen und fördern (verständlich in deinem Zustand)? Lehn Dich abermals zurück und warte bis er tätig wird.
Er soll bitte bezgl. Umgang, Unterhaltstitel und dem Sorgerecht einen Termin beim Jugendamt machen, damit ihr das sauber klären könnt. Du bist ab sofort nur noch in diesem Rahmen bereit die Belange eures Kindes zu klären! Bis zu diesem Termin bist du für ihn nicht erreichbar, Punkt!

Er droht Dir Steine in den Weg zu legen? Wie soll er das bitteschön anstellen? Ernsthaft? Er lebt kilometerweit entfernt, hat kein Verhältnis zum Kind und weiß nichts weiter über dein Leben! Er hat doch NULL in der Hand. Du kannst doch schalten und walten wie du es für richtig hälst.

Das Teil was er bezgl. des Sorgerechts unterschrieben hat ist meiner Meinung nach nichtig wenn nicht sogar sittenwidrig. Das kann dir aber ggf. ein Anwalt nochmal bestätigen.
Wedel nicht ständig mit dem Thema Sorgerecht vor seiner Nase herum und lass dich nicht provozieren. "Hunde die bellen beißen nicht" Und wenn er so schön bellt und sich dann irgendwann mal tatsächlich für seine Tochter und ihr Wohl einsetzt kann sie nur gewinnen.

Du hast absolut nichts zu verlieren!

GLG Boots

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Re: Streit um Sorgerecht/Umgangsrecht...LANG

Antwort von AugustBaby2010 am 07.04.2015, 13:35 Uhr

Habs bis jetzt ja noch nie gebraucht, da ich überall die Negativbescheinigung vorlegen konnte.

Ansonsten wäre es nur bei der KiTa und Bank gewesen.

Das Problem ist wir können 0 miteinander kommunzieren. Egal was, er weicht immer vom Thema ab und hackt auf mir rum anstatt sich mit dem eigentlichen Thema: Gemeinsames Kind - zu befassen.
Auch in Erziehungssachen fällt er mir in den Rücken... bzw. Ernährung etc.

Reisepass, Konten etc. haben wir glücklicherweise schon angelegt. Das ist aber auch eine Sorge von mir: Er hat öfters Geldprobleme - mit dem gemeinsamen Sorgerecht hätte er ja Zugriff auf die Konten...

Sagen wir mal so. Ich möchte dass sie Kontakt haben um mir den Ärger zu ersparen. Viel lieber wäre es mir er wäre nicht da - gerade wegen der Drogenvergangenheit, Gewaltdelikten etc. - aber ich sehe ja ein das auch der leibliche Vater wichtig ist. Deshalb versuche ich es zu unterstützen.

Jugendamt bin ich bereits im Kontakt. Die können aber auch nur beraten und letztendlich beim Familiengericht eine Einschätzung der Sachlage abgeben.
Sie sind auch dafür dass das Kind JETZT noch nicht beim Vater über Nacht schläft, da sie ersteinmal Bindung aufbauen müssen. Aber der Kindsvater und sein ach so toller Anwalt sind da wohl anderer Meinung.
Aber nur über meine Leiche - mein Kind will da nicht übernachten - also setzt ich erst einmal alles daran dass sie das auch künftig erstmal nicht muss. Selbst entscheiden dürfen Kinder das wohl erst ab 12....

Keine Ahnung wie er das machen will. Er hat schon probiert mich beim Jugendamt anzuschwärzen. Die haben mich dann besucht, aber alles für bestens befunden.
Er versucht es auch über das Kind. Er fragt sie über meine neue Beziehung aus, über das Baby und erzählt Lügen über mich.... Emily erzählt mir zum Glück alles - aber sie tut mir dabei so leid! So sollte eine 4,5 jährige nicht benutzt werden. Sie will eig. nur ein paar Spielstunden und er nutzt es aus...

Ich hoffe echt, dass da nichts dahinter steckt und es mal wieder eine leere Drohung ist.

Denn: Wie sieht es denn sonst auch künftig mit Umzügen aus? Muss ich ihn beim gemeinsamen Sorgerecht um Erlaubnis fragen? Was ist wenn er verneint?
Wie sieht es aus wenn ich heiraten würde? Meine Tochter hat MEINEN Nachnamen. Müsste ich ihn im Falle vom gemeinsamen Sorgerecht um Erlaubnis fragen, dass sie den Namen meines neuen Partners annimmt?

Liebe Dank dir vorab für deine ausführliche Antwort - es hat mich schon sehr beruhigt, dass das wohl erstmal nicht so schnell geht.
Will nicht noch vor der Geburt in ein Gericht... sind ja nicht mal mehr 10 Wochen...

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Re: Streit um Sorgerecht/Umgangsrecht...LANG

Antwort von shinead am 07.04.2015, 13:47 Uhr

Wenn der Vater bzgl. des Umgangs Klagen würde wird auf jeden Fall das Jugendamt gehört werden. Warum sollte der Richter nicht der Einschätzung des Jugendamtes folgen die kennen die Situation besser.

Kennt das Jugendamt die schwere Kommunikation mit dem Vater? Wenn ja, lass Dich von dort aus auch wg. des Antrages auf GSR beraten. Vielleicht können sie dich beim Widerspruch unterstützen.

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Re: Streit um Sorgerecht/Umgangsrecht...LANG

Antwort von desireekk am 07.04.2015, 14:02 Uhr

Hallo,

so, die wichtigsten Dinge hast Du erledigt:
Bankkonto= Girokonto UND Sparkonto, ggf. Aktiendepot, Bausoarer oder sowas.
Reisepass hat sie: erledigt.

So und jhetzt: wenn er das gemeinsame Sorgerecht beantragen sollte kannst Du im ersten Moement relativ webig tun, dann würdeich aber das ABR beantragen UND die Vermägenssorge ausklammern lassen. Wenn ihr eh' vor Gericht müsst kann man das in dem selben Aufwasch machen.

Und wenn er sich später quer stellt: jedes Mall wenn er sich weigert etwas zu unterschreiben: lass seine Unterschrift vom Richter ersetzen. Das macht der Richter 2-4 mal mit, danach hat der auch genug und Du hast gute Chancen dass du mit einert ernueten Klage auf alleinige elterliche Sorge durchkommst.

Wichtig: sprich mit dem Jugendamt, kooperiere, ggf. kann deren Stiumme bei Gericht zählen.

Liebe Grüße

Désirée

Leider wirst Du das Kind nicht raushgalten können wenn der vater da nicht mitmacht, egal wie weh es tut: manches müssen wir den Kindern einfach zumuten...

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Re: Streit um Sorgerecht/Umgangsrecht...LANG

Antwort von Boots2012 am 07.04.2015, 14:17 Uhr

Mein Tipp:
Stell dich gut mit dem Jugendamt, zeigt kooperationswillen.
Schlage einen ganz konkreten Ablauf der Umgänge vor.
Ziel soll sein, dass eure Tochter irgendwann beim Papa schläft und gerne zu ihm geht. Es ist deine Pflicht als Mutter den Umgang wohlwollend zu fördern. Da du im Moment nicht davon ausgehen kannst, dass der Vater diesbezüglich locker lässt würde ich mit dem Jugendamt und dem Kindsvater einen Termin zur Umgangsplangestaltung ausmachen.
Sollte der Vater sich gegen den Vorschlag des Jugendamtes sträuben bleibt ihm tatsächlich nur der Klageweg. Vor Gericht wird das Jugendamt allerdings seine Einschätzung und Vorschläge abliefern und das Gericht wird sich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit danach richten. Du kannst als Mutter auch fordern, dass ein Begleiteter Umgang stattfindet bis Vater und Tochter sich angenähert haben und gut kennen. Auch dies befürwortet das Jugendamt in der Regel, insbesondere, da bei euch Gewalt im Spiel war und es dir nicht zuzumuten ist den Umgang selbst du begleiten.

Aus Kostengründen solltest du allerdings alle Vorschläge nachweislich (Jugendamt) dokumentieren. Wenn der Kindsvater entgegen eurer Zuarbeiten doch vor Gericht zieht musst Du am Ende noch die hälftigen Verfahrenskosten tragen (Bei einem Vergleich üblich). Wenn Du nachweisen kannst, dass Du sehr nachdrücklich an einer außergerichtlichen Lösung interessiert warst und das Gericht sich dann auch noch auf deinen bzw. den Vorschlag des Jugendamtes einlässt wird der KV die Kosten allein tragen müssen.

Einen Umzug des Kindes kann der Kindsvater auch ohne Sorgerecht entgegenwirken, da hier der Umgang u.U. massiv erschwert wird.
Hierbei gibt es aber wohl vielerlei Dinge zu beachten und gerichtliche Einzelfall-Entscheidungen.
Ich glaube (bitte korrigiert mich Mädels wenn ich Stuss erzähle) du kannst getrost in einem Umkreis von 30-50 km von deinem jetztigen Wohnort wegziehen, da sich die Umgangssitatuion dadurch nicht gravierend beeinträchtigt.
Weitere Umzüge quer durch die Republik kann ein sich kümmernder und sorgender Vater AUCH OHNE gemeinsames Sorgerecht (zu Recht) unterbinden.
Dies dient nicht der Aufrechterhaltung und Förderung der Vater-Kind-Beziehung und somit dem Kindeswohl.

Wegen Geldanlage:
Solange es sich nicht um mehrere 10.000 EUR handelt kannst du die Gelder auch auf deinen Namen anlegen; die Steuern für Erträge in diesem Bereich halten sich in Grenzen.
Du kannst auch bei der Bank eintragen lassen, dass die Sorgeberechtigten nur gemeinsam verfügen können, somit schließt Du aus, dass er mal Gelder vom Sparbuch eurer Tochter abheben kann bzw. wirst über diesen Versuch informiert.
Und mit 18 verfügt die Maus selbst über ihr Guthaben.

Mit Lügen beim Jugendamt macht der Kindsvater sich eher selbst Probleme als Dir. Bleibe immer ruhig, suverän und entspannt. Irgendwann wird das Jugendamt auf sein gequake auch nichts mehr geben.

Du kannst leider nicht verhindern/beeinflussen was dein Ex deiner Tochter erzählt oder was er sie fragt.
DU kannst nur dafür sorgen, dass deine Tochter dir vertraut und sich an dich wendet sofern sie Sorgen hat. Solltest du psychische Probleme bei Ihr feststellen für deren Ursache du den Kindsvater in Verdacht hast solltest du das in Abklärung mit dem Jugendamt ärtzlich verfolgen und ggf. nach Rücksprache mit allen Beteiligten den Umgang aussetzten.
Dieser Grad der Abwägung zwischen "Qatsch-Erzählen" und dem Kind schaden zufügen ist sehr schmal. Und eine Umgangssperre sollte immer die letzte Instanz sein.

Du kannst dein Kind schützen in dem Du so wenig wie möglich von dir ggü. dem Kindsvater preisgibst und immer wieder Gespräche abbrichst die vom Thema (Kind) abdriften. Irgendwann lernt es selbst der stureste Bock....Erzähl deinem Kind nichts über den Vater. Nur Aussagen wie "morgen holt Papa dich ab und bringt dich übermorgen wieder" oder "Papa hat angerufen und gefragt wie es Dir geht. Magst Du ihn heute zurückrufen?" Man darf ein 4-jähriges Kind auch ruhig etwas zutrauen und zu seinem Glück "zwingen"....

Ich persönlich finde Kinder müssen, sollen und dürfen nicht hören wenn ein Elternteil schlecht über den anderen denkt.
Vergiss niemals, sie ist zu 50% auch sein Kind und jeden seiner Fehler der ihr zugetragen wird wird sie in sich selbst suchen. Diese Qual solltest du deiner Tochter ersparen. Mein Stiefsohn (4) muss da im Moment durch, weil seine Mutter sich nicht im Griff hat....Es ist schrecklich!

Nur nochmal zum Verständis: Wenn Du eine Kindeswohlgefärdung (google das mal) befürchtest, dann geh auf die Barrikaden. Aber glaube mir, nur weil er mal im Knast war oder ähnlich schräg drauf war wird er das Umgangsrecht nicht verlieren (been there, habe auch einen gewalttätigen KV!).
Aber du hast ganz viel in der Hand um diesen Umgang aktiv mitzugestalten.

GLG Boots

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Re: Streit um Sorgerecht/Umgangsrecht...LANG

Antwort von AugustBaby2010 am 07.04.2015, 14:19 Uhr

Also meine Sachbearbeiterin kennt das Kommunkationsproblem....

Er wendet sich jedoch generell dann ans Jugendamt wenn sie nicht da ist um mit der Vertretung zu schwätzen... (die Frau kenne ich nicht)... diese gute Dame meckert dann immer mich an obwohl sie den Gesamten Sachverhalt nicht kennt...

Die zuständige Sachbearbeiterin ist jedoch so ziemlich meiner Meinung:
- erst Bindung aufbauen bei Besuchen - dann Übernachtungen
bzw. meint auch dass es möglich aber sehr sehr schwer ist das GSR abzuwenden. Dazu müsste eine Kommunikation zugunsten des Kindes so gut wie gar nicht gegeben sein - wie soll ich das denn darlegen? Führe seit Anfang des Jahres einen Kalender wo ich alle Säumnisse eintrage...

Vielleicht bin ich einfach nur Vorbelastet, weil ich damals als Kind auch vom Gericht gezwungen wurde zu meinem Vater zu gehen....der Richter hat damals gegen den Rat des Jugendamtes entschieden.... wieso auch immer...

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Re: Streit um Sorgerecht/Umgangsrecht...LANG

Antwort von AugustBaby2010 am 07.04.2015, 14:36 Uhr

WoW - viele Infos auf einmal :)

Da hast du recht - wir reden auch in ihrer Gegenwart nicht über den KV. Bzw. ich sage ihr immer kurz vorher wenn er sie holt.
Telefonischen Kontakt haben die beiden nicht. Danach hat der KV nie verlangt, geschweige denn dass ich keine große Telefoniererin habe. Mehr als "Hallo", "Ich bin grad toootal beschäftigt" und "Tschüss" kommt meist nicht bei rum.

Ein Gespräch gemeinsam mit dem Jugendamt haben wir eigentlich für Mai angedacht. Da ich da in Mutterschutz gehe. So schaff ich es einfach nicht zu einem Termin, da ich ja von 7 bis 17 Uhr Vollzeit arbeite. Danach haben die Ämter zu. Auch der KV arbeitet ja seit November... auch noch so ein Ding... arbeitet seit November, sagt aber keinen Mucks... d.h. ich habe weiter nur UVG bekommen.... erst im Februar hab ich es herausgefunden und seitdem läuft es über die Beistandschaft - aber auch da kam bis jetzt nur eine Zahlung für März.... Februar und April stehen weiterhin aus...
Kann sich ein Vater jetzt aussuchen ob er zahlen will oder nicht? Manchmal glaube ich, ich habe als Mutter weniger Rechte... mich fragt auch keiner ob ich meinem Kind was kaufen will...

Verfahrenskosten wären schon happig... habe zum Glück zig Mails die belegen, dass ich mich stets um Umgang bemühe. Und auch beim Jugendamt war ich schon mehrfach vorstellig. Erst heute habe ich eine Mail geschrieben, aber ist nur die - sorry - doofe Vertretung im Hause...

Gut ein Umzug käme ihm ja sogar eigentlich entgegen - wären zwar 100km - aber 100km in seine Richtung.

Kindswohlgefährdung scheint ein breit gefächerter Begriff zu sein....
Noch ist die einzige Auswirkung, dass sie nach den Besuchen nachts weint, jammert dass sie zu ihrer Mami will und viel mehr Liebe braucht als sonst. Sie hat wohl auch große Angst, dass er sie nicht mehr nach Hause bringt. Das letzte mal musste ich in ihrer Anwesenheit mit dem KV reden, dass er sie bitte nach Hause bringt, sobald sie es verlangt. Ich musste es ihm sogar aufschreiben, vorher hat sie keine Ruhe gegeben...
Nur ist sowas schon eine Gefährdung?
Ansonsten habe ich ihm schon allerlei verboten: sprich Besuche bei Drogenkollegen mit Emily, Besuchen bei seiner Familie mit Emily etc. überall wo diese kriminelle Schiene läuft. Bis jetzt hat er sich wohl bis auf eine Ausnahme dran gehalten.

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Re: Streit um Sorgerecht/Umgangsrecht...LANG

Antwort von desireekk am 07.04.2015, 18:03 Uhr

Da er jetzt arbeitet würde ich gleich mal das Juzgendamt bitten, ihn seine Einkommensnachweise offenzulegen und um einen Unterhaltstitel bitten per beistandschaft.
Und mach Druck dass der auch erstellt wird.
"Druck" kann auch 3x freundlich nachfragen mit Fristsetzung bedeuten, da muss man gar nicht grantig sein :-)

LG

Désirée

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Re: Streit um Sorgerecht/Umgangsrecht...LANG

Antwort von Astrid18 am 08.04.2015, 4:19 Uhr

Wenn Dein Ex schon wegen Drogen im Gefängnis war und er selbst Drogen genommen hat, würde ich aus Gründen des Kindeswohls dem Jugendamt meine Bedenken äußern, ob der denn clean ist.

Ich weiß nicht, ob der KV dazu gezwungen werden kann, aber ich würde mein Kind ungern dem Vater über Nacht oder nur in seine Wohnung überlassen, wenn ich ernsthaft Sorgen hätte, dass da Drogen herum liegen oder er diese in Anwesenheit des Kindes nimmt.

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