Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Sunny76 am 08.04.2015, 16:47 Uhr

Wie sage ich am besten ab?

Nach reiflicher Überlegung und einem Telefonat mit dem potentiellen neuen AG werde ich meine Zusage beim anderen AG zurück ziehen und beim neuen die Ausbildung machen. Verdienst ist gleich und nach der Ausbildung wollen sie auch alle übernehmen, die erfolgreich abgeschlossen haben.

Wie formuliere ich die absage am besten?
Variante 1: einfach kurz und formlos absagen ohne weitere Erklärungen.
Variante 2: kurz absagen und dazu schreiben, dass man bei einem anderen AG die Ausbildung macht, wo man nachgerückt ist.
Variante 3: etwas länger schreiben und erklären, dass man verunsichert war durch die häufige Neueinteilung und dass man den Eindruck hatte, dass es sowieso nicht genug Plätze in der Umgebung gab.

Hilfe....was schreib ich am besten?

 
20 Antworten:

Re: Wie sage ich am besten ab?

Antwort von omagina am 08.04.2015, 17:00 Uhr

entweder variante 1 oder 2....denke das sollte reichen...lg

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Re: Wie sage ich am besten ab?

Antwort von mf4 am 08.04.2015, 17:14 Uhr

Ich wäre für kurz und knackig... 1.

Aber ich habe mal eine Frage. Du schreibst immer so als stünde fest du hast den Job danach in der Tasche? Wie kann das denn sein, dass man schon vorher weiß und zusagt, dass man wen in x Jahren einstellen wird?

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Re: Wie sage ich am besten ab?

Antwort von Sunny76 am 08.04.2015, 17:45 Uhr

Ich versteh nicht ganz was du meinst.

Ich bin ja quasi ein Lehrling. Die meisten Firmen bilden doch ihre Lehrlinge aus, um sie danach auch zu behalten.
Wenn man gar nicht da reinpasst oder die Noten schlecht sind, dann werden sie einen nicht nehmen. Aber ansonsten werden so viele ausgebildet, wie man dann auch braucht. Sind ja auch nur 2 Jahre.

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Re: Wie sage ich am besten ab?

Antwort von Tippel33 am 08.04.2015, 17:55 Uhr

Das war vielleicht vor 30 Jahren mal so, heute ganz sicher nicht mehr.

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der öD hat schon Nachwuchssorgen

Antwort von Julie am 08.04.2015, 18:22 Uhr

Bei uns ist gerade im mittleren Dienst echt Mangel.
Viele machen nach der Ausbildung noch mindestens das Fachabi nach und bewerben sich dann für den gehobenen Dienst.
Und wenn man nach dem prognostizieren Bedarf ausbildet, fehlen dann Leute.
Ich denke, dass Sunny ziemlich sicher davon ausgehen kann, nach der Ausbildung übernommen zu werden.

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Re: Wie sage ich am besten ab?

Antwort von Jule9B am 08.04.2015, 18:25 Uhr

Eben, heute wird mn schnell mal nach der Ausbildung mit einem Händedruck in die Realität entlassen und steht dann leider dumm da, weil man sich ohne weitere Berufserfahrung bewerben muss. :(

Hier selber erlebt: Der AG tönte groß herum, man bilde ja schließlich Leute aus, die man dann übernehmen wolle blablabla.... Am Ende der Ausbildung sah es anders aus und nur einer der Auszubildenden bekam eine Anstellung, alle anderen durften sich ohne Erfahrung bewerben. An den Noten lag es nicht, die waren bei allen prima.

Zurück zu deiner Frage: Ich würde es gar nicht groß begründen, das geht den potenziellen AG ja nichts weiter an und ist für ihn nicht weiter interessant. Außer du hast vor dich später doch mal bei ihm erneut zu bewerben oder hoffst dort mal übernommen zu werden oder sowas.

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Re: der öD hat schon Nachwuchssorgen

Antwort von Leena am 08.04.2015, 20:07 Uhr

Bei uns in der Landfinanzverwaltung haben wir auch zunehmend massive Nachwuchssorgen, gerade auch im mittleren Dienst, und es gibt reichlich Stellen, die nicht wieder besetzt werden können - Tendenz steigend.

Sicher, es wird nicht wirklich JEDER Absolvent übernommen, aber wenn man eine halbwegs vernünftige Abschlussprüfung hingelegt hat und es sonst keine massiven Probleme gibt, wird man nach Abschluss der Ausbildung im mittleren und gehobenen Dienst mit ziemlicher Sicherheit schon übernommen.

Die Zeiten, wo man nur die Absolventen mit einer wirklich guten Prüfung übernommen hat, sind schon eine Weile wieder vorbei...

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Re: Wie sage ich am besten ab?

Antwort von Curly-Cat am 08.04.2015, 21:09 Uhr

Variante 1, kurz und knapp, mehr ist nicht nötig.

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Re: Wie sage ich am besten ab?

Antwort von leonessa am 08.04.2015, 22:32 Uhr

Falls der neue AG auch die Verbeamtung nach Ausbildungsende zusichert, dann Variante 1.

LG, Leonessa

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Re: Wie sage ich am besten ab?

Antwort von Danyshope am 09.04.2015, 17:05 Uhr

Nö ist nicht so

Ausbilden - evtl gerade noch so. Halt billige Arbeitskraft. Übernehmen, nur dann wenn zufälligerweise gerade niemand anders da ist der den Job auch für weniger Geld übernimmt.

Bei mir in der Ausbildungsklasse hatten damals von IMO 25 Leuten die bestanden hatten, gerade mal 3 !!! eine feste Zusage. Keine Ahnung wie viele davon heute noch in dem Job arbeiten. Und man sollte meinen, Diätassistenten sind Leute die auch benötigt werden.

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Das hängt doch auch vom Ausbildungsberuf ab

Antwort von Strudelteigteilchen am 09.04.2015, 17:40 Uhr

Ganz ehrlich: Wenn wir Azubis haben, sind die mehr Be- als Entlastung. Eine billige Arbeitskraft? Ich lache! Meine Kollegin und ich sind immer erleichtert, wenn die Jungs und Mädels in die nächste Abteilung "wandern" - dann bekommen wir endlich wieder unsere eigentliche Arbeit gebacken.

Dafür wurde bei uns in den letzten Jahren auch jeder übernommen....

Im Büro ist man einfach nicht von heute auf morgen eingearbeitet, das braucht schon ein wenig länger. Die Azubis sind aber nur ein paar Wochen bei uns, und zwischendrin haben sie noch Berufsschule. Bis die verstanden haben, was wir überhaupt machen, sind die schon wieder weg.

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Gar nicht "billige Arbeitskraft"

Antwort von Leena am 09.04.2015, 19:01 Uhr

Ich schließe mich da uneingeschränkt STT an - wenn ich einen Anwärter oder einen Jurastudenten da sitzen habe, kostet der nicht nur seinen Lohn und seine Zeit, sondern zum Gutteil auch meinen Lohn und meine Zeit, und es ginge wirklich wesentlich schneller, wenn man die anstehenden Sachen selbst würde. Man muss es erklären, man muss den Sachverhalt erklären, der "Auszubildende" muss sich damit befassen und die Sache verstehen, dann muss man den Arbeitsauftrag formulieren, dann die ersten Ergebnisse sichten, Hinweise geben, überarbeiten lassen, so lange, bis es passt (oder gar nicht zu retten ist), dabei immer wieder erklären, Kontext erklären, Zusammenhänge im Kleinen und Großen erklären, .... bis der halbwegs sinnvoll wirklich arbeiten kann, ist er tatsächlich schon wieder auf die nächste Stelle "weitergereicht" worden.

Natürlich ist es wichtig und richtig, neue Kollegen auszubilden, und die neuen Kollegen auch gut auszubilden, das sind schließlich diejenigen, die morgen und übermorgen die Arbeit schaffen müssen.

Aber es wäre definitiv zu viel Arbeit (und zu viele Kosten), da Anwärter nachhaltig über Bedarf auszubilden, wenn man nicht übernehmen wollte (gut, bei den angehenden Juristen sieht es etwas anders aus, das ist dann doch eher "durchlaufender Posten", aber die sind ja auch nicht so lange da).

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Re: Wie sage ich am besten ab?

Antwort von Fredda am 09.04.2015, 19:40 Uhr

Ich wundere mich immer noch, dass in deinem Alter noch verbeamtet wird, ich kenne (aus NRW) noch das Höchstalter 31,5 bei Ausbildungsbeginn. Ansonsten nähme ich Variante 1, allerdings nur, wenn du eine schriftliche, wasserdichte Zusage über die Ausbildung, die Übernahme und die Verbeamtung hast.

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Re: Gar nicht "billige Arbeitskraft"

Antwort von Danyshope am 09.04.2015, 20:18 Uhr

Andere Ausbildung....

Ich habe die Arbeit damals 1-2 gezeigt bekommen, und dann stand ich da alleine. Ganz krass, ich habe auch ein Jahr Großküchenpraktikum gemacht, nach wenigen Wochen war ich für den kompletten Ablauf in der "kalten" Diätküche selbstständig verantwortlich. Bei Fragen konnte ich mich an die anderen wenden, ab und zu wurde auch mal geschaut, aber die Vorbereitung für den nächsten Tag usw musste ich selbst schaffen und überschauen. OK, das kommt mir heute zugute, zumal wenn ich sehe wie der ein oder andere heutzutage in der Lage ist zu arbeiten. Selbstständiges arbeiten können viele nicht, selbst mal denken erst recht nicht. War eine harte Schule, aber ,ehr wert als das was heute viele so noch als "lehrberuf" ansehen.

Und wenn eure Azubis keine Hilfe sind sondern gar Belastung, dann evtl auch genau deshalb. Und das eben solches arbeiten auch nicht mehr gefordert ist. Damit meine ich nicht wenn sie neu anfangen, klar das man dann denen das zeigen muß, klaro auch das das dann nervt. Kenne ich selbst zu genüge. Aber nach 2-3-4 mal zeigen sollten sie es doch inne haben. Und dann durchaus auch selbstständig hinbekommen. Ich selbst muß mich teils mit ausgelernten oder gar "Meistern" rumärgern welche von dem eigenen Job keinen Plan haben. Da frage ich mich dann immer, was haben die in der Ausbildung gelernt? Udn ich rede da nicht von komplexen Dingen, sondern alleine schon von der Fähigkeit sich mal 2 Dinge länger als einen Tag zu merken.

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Re: Wie sage ich am besten ab?

Antwort von Sunny76 am 09.04.2015, 20:33 Uhr

Wenn Du nach dem Höchstalter für die Verbeamtung in Bayern googelst, dann steht überall 45. Wie es damals auch in der Stellenanzeige stand

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Re: Gar nicht "billige Arbeitskraft"

Antwort von Leena am 09.04.2015, 21:30 Uhr

Aber es funktioniert bei mir im Bereich nicht, die Sachen einmal - zweimal - dreimal zu zeigen und dann die Auszubildenden "eigenverantwortlich" arbeiten zu lassen.

Methode "Versuch und Irrtum" geht nicht - ich kann (und darf, und das mit gutem Grund!) nach diesem Motto schließlich keine Steuerbescheide oder klagefähige Einspruchsentscheidungen erlassen lassen. :-)

Oder wärst Du begeistert, wenn Du plötzlich x Euro nachzahlen solltest und dann vom Amt gesagt bekämst, ups, da hat der Anwärter geschafft, tut mir leid! Oder wenn Du eine Erstattung bekämst und hinterher käme noch einer an, sorry, das war der Anwärter, zahlen Sie mal wieder zurück! Nicht wirklich, oder? ;-)))

Klar, man kann schon erwarten, dass die Anwärter irgendwann mal z.B. die Datenerfassung hinbekommen - aber die wirkliche Arbeit ist nicht die reine Erfassung, sondern die Erfassung des Sachverhalts und die rechtliche Würdigung, und das bei den Auszubildenden zu erklären und vor allem adäquat zu überwachen, das macht schlichtweg mehr Arbeit, als es einfach selbst zu machen. :-)

Im Laufe der Ausbildung kann man irgendwann (relativ zum Schluss) den Auszubildenden auch mal einen Fall geben mit der Aufgabenstellung, was würdest du hier machen?, und ich freu mich ja auch immer, wenn die Anwärter dann gute Ideen und Lösungsstrategien entwickeln - aber das Rüstzeug dafür muss man ihnen auch geben, aber die Verantwortung (samt Kontrolle) bleibt auch da bei mir.

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Re: Gar nicht "billige Arbeitskraft"

Antwort von Strudelteigteilchen am 09.04.2015, 22:44 Uhr

"Neu anfangen....."

Ich selber habe in meiner Ausbildung in 2 Jahren 10 Abteilungen durchlaufen. Dazwischen gab es 5 Berufsschulblöcke von jeweils 6 bis 12 Wochen. Ich habe STÄNDIG neu angefangen, weil schon drei Wochen in der gleichen Abteilung lang war, bei den meisten war ich kürzer.

Die Azubis, die ich jetzt sehe, lernen zwar 3 Jahre, aber zumindest bei uns bleiben sie dennoch nicht lange genug, um über das "neu anfangen" hinauszukommen.

Das ist auch okay - ich finde es wichtig, junge Leute auszubilden. Aber eine "wertvolle Arbeitskraft" ist man in der Zeit eben nicht. Das mag in anderen Berufen anders sein, aber ich kenne es aus meinem Arbeitsfeld - und das ist nicht weit entfernt von Sunnys Arbeitsfeld - genau so.

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Altersgrenze bei Verbeamtung...

Antwort von Leena am 10.04.2015, 9:24 Uhr

In dem Bereich hat sich wohl in den letzten Jahren einiges getan - früher wurde bei uns in meinem AG-Bundesland bis 32 Jahren für den Vorbereitungsdienst eingestellt, ein normaler Anwärter durfte also bei bestandener Prüfung nicht älter als 35 sein.

Ich habe gerade mal nachgeschaut, 2010 wurde wohl - nach einer verlorenen Klage - bei uns das Landesbeamtengesetz angepasst: "In das Beamtenverhältnis auf Probe oder auf Lebenszeit darf grundsätzlich nur berufen werden, wer das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. In ein Beamtenverhältnis auf Widerruf zur Ableistung eines Vorbereitungsdienstes darf grundsätzlich nur berufen werden, wer das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet hat." (Wobei es dann wieder Sonderregelungen gibt und für Kindererziehung z.B. bis zu 3 oder 4 Jahre angerechnet werden können, d.h. die Altersgrenzen erhöhen sich insoweit noch mal.)

Allerdings muss ich zugeben, ich habe faktisch bisher bei uns noch keinen Anwärter erlebt, der tatsächlich Ü35 gewesen wäre... deshalb war mir die Änderung der Altersgrenzen gar nicht bewusst.

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Re: Altersgrenze bei Verbeamtung...

Antwort von Fredda am 10.04.2015, 16:42 Uhr

Ich hätte das in dem Alter auch nicht mehr getan ;) Bin gerade dabei, mein Beamtenverhältnis loszuwerden.

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Re: Wie sage ich am besten ab?

Antwort von Fredda am 10.04.2015, 16:43 Uhr

So neugierig war ich jetzt nicht, um für alle Bundesländer zu googlen. Musst du dich dann auch für 5 Jahre verpflichten?

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