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Geschrieben von mozipan am 13.06.2005, 11:29 Uhr

@saulute

Wenn jemand zu unrecht zu lebenslänglicher Freiheitsstrafe verurteilt wird, besteht aber immernoch die Möglichkeit, das das Urteil aufgehoben wird, weil eben herauskommt, dass er unschuldig war. Der Unschuldige bekomm dann Haftenschädigung (zwar wenig aber immerhin). Das wäre dann zwar ein dramatischer Justizirrtum aber dennoch nicht unrevidierbar.

Wenn jemand aber hingerichtet wurde und es stellt sich 2 Jahre später raus dass er unschuldig war, was dann?? Da liegt doch die Krux.

Ich mit meinem persönlichen Rechtsempfinden heisse es auch nicht gut Gleiches mit Gleichem zu vergelten. Das töten per Gesetz ist die gleiche Sünde, die der Mörder begeht und keinen Deut besser. Das sollte sich z.B. mal ein Herr Bush vor Augen führen, wo er doch angeblich soooo gläubig und christlich ist. Aber ich schweife vom Thema ab.

LG Sandra & Co.

 
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