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von Leena  am 13.09.2014, 10:38 Uhr

würdig ist für mich eben nur ein mensch, der sich würdig gibt.

"würdig ist für mich eben nur ein mensch, der sich würdig gibt."

Interessant aber irrelevant, um mal Marc-Uwe Klingt zu zitieren.

Ich versuche es mal vorsichtig auszudrücken - wie Du für Dich als Individuum Würde definierst, ist insoweit komplett egal, weil "Menschenwürde" grundsätzlich ein juristischer Terminus ist. Wobei der Begriff "Würde" insoweit nicht gleichzusetzen ist mit der umgangssprachlichen Verwendung des Wortes "Würde". Vielleicht hängt es ja für Dich auch daran..?

Ich bin kein Verfassungsrechtler, von daher bin ich entschieden die falsche Person, um das hinreichend erklären zu können. Ich versuche es trotzdem... :-/

Jeder Mensch besitzt in unserer Werteordnung und nach unserem hiesigen Rechtsverständnis Menschenwürde, einfach weil er ein Mensch IST. Ohne jede Diskussion. Menschenwürde beinhaltet, dass er einen Anspruch hat, unter menschenwürdigen Umständen zu leben (und ich bezweifele stark, wenn Sozialleistungsempfänger ab dem 2. Jahr kein Geld mehr bekämen, sondern nur noch Wertmärkchen, die sie ersten als "langfristiger Sozialleistungsempfänger" zu erkennen gäben, für jeden dusseligen Mitmenschen, der vielleicht an der Supermarktkasse hinter ihm steht, und die ihnen zweitens vorgeben würden, was sie mit den Wertmärkchen kaufen dürften oder nicht, dass das noch "menschenwürdig" wär). Es beeinhaltet auch ein Verbot der entwürdigenden Bestrafung (womit wir auch wieder bei den "Kinderschändern" wären). Man kann, selbst wenn man will, nicht auf seine Menschenwürde verzichten, und nichts, was man tut, kann und darf zum Verlust der Menschenwürde führen.

Auch ein Straftäter, der noch so grausame Taten begangen hat, ist und bleibt ein Mensch und behält seine Menschenwürde. Egal, wie "unwürdig" er sich verhalten haben mag.

Ansonsten empfehle ich nicht unbedingt Aristoteles, Platon und co., die zwar ein interessantes Menschenbild hatten, das sich aber doch sehr von einem heutigen Verständnis unterschied, sondern vielleicht fängst Du eher bei der Aufklärung an...

Für die Menschenwürde nach Art. 1 Abs. 1 S. 1 GG gilt übrigens in Deutschland die sogenannte "Ewigkeitsgarantie" von Art. 79 Abs. 3 GG - eben WEIL diese Vorstellung und dieses Menschenbild der Grundpfeiler unserer gesamten Werteordnung und quasi der "Boden des Grundgesetz" ist.

Auch wenn ich zugebe, dass das Frauenbild der "Väter des Grundgesetzes" noch ein etwas anderes war als unseres heute - nur weil die Rechte der Frauen bis in die 70er Jahre hierzulande noch nicht so gefasst waren, wie wir es uns heute vorstellen, beinhaltet das doch nicht, dass man deshalb die Menschenwürde in irgendeiner Form missachten dürfte.

Es ist sicher nicht alles gut - aber deswegen ist doch das, was gut und richtig und verdammt wichtig ist, nicht weniger gut und richtig und wichtig, nur weil in anderen Bereichen noch Entwicklungspotential nach oben ist.

Ach so, kleiner Hinweis - wenn Du eine Partei gründen wolltest, die die Menschenrechte für "Kinderschänder" negiert, wäre diese Partei insoweit verfassungsfeindlich. Womit wir dann wieder gewissermaßen beim Strafrecht wären... ;-)

 
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