Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von cystus am 13.09.2014, 1:03 Uhr

noch anhang zur menschenwürde...

hatte ich noch vergessen auzuzeigen...
so viel zur gleichheit und würde eines jeden menschen....:

"Das Bürgerliche Gesetzbuch schrieb es vor: Wollte eine Frau arbeiten, musste das ihr Ehemann erlauben. Erst 1977 wurde das Gesetz geändert. Bis 1. Juli 1958 hatte der Mann, wenn es ihm beliebte, den Anstellungsvertrag der Frau nach eigenem Ermessen und ohne deren Zustimmung fristlos kündigen können. In Bayern mussten Lehrerinnen zölibatär leben wie Priester – heirateten sie, mussten sie ihren Beruf aufgeben. Bis 1958 hatte der Ehemann auch das alleinige Bestimmungsrecht über Frau und Kinder inne. Auch wenn er seiner Frau erlaubte zu arbeiten, verwaltete er ihren Lohn. Das änderte sich erst schrittweise. Ohne Zustimmung des Mannes durften Frauen kein eigenes Bankkonto eröffnen, noch bis 1962. Erst nach 1969 wurde eine verheiratete Frau als geschäftsfähig angesehen."

war die würde des mannes also mehr wert?-würdiger? oder wie soll man es verstehen, das laut gesetz buch es so war..!?!.
hätten sich frauen nicht dagegen aufgelehnt etc. wäre es evtl. immer noch so, wie im text beschrieben.

meine mutter musste meinen vater bitten ob sie sich ein auto kaufen konnte und der mann meiner tante verbot seiner frau den führerschein zu machen...

nee würdig ist das nicht und das da alle gleich waren laut einem damaligen eingefühten gesetzes ---eher nicht.

die meschenwürde der frau wurde bis dato sehr wohl angetastet....

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.