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von Leena  am 14.09.2014, 10:54 Uhr

Wenn doch jeder seine Würde immer behält...

"wenn doch jeder seine würde immer behält"...

Nein, da hast Du etwas missverstanden.

Die Würde des Menschen ist absolut, sie kann durch kein anderes Recht / Gesetz beschränkt werden und Art. 1 Abs. 1 S. 1 GG kann auch nicht durch eine Verfassungsänderung geändert werden (sog. Ewigkeitsanspruch).

Die Würde des Menschen ist unantastbar - allerdings kann der Achtungsanspruch des Einzelnen verletzt werden.

Daher ist es Aufgabe unseres Staates und aller seiner Organe, die Menschenwürde jedes einzelnen Menschens zu achten und zu schützen - und sie entsprechend auch vor einer Verletzung des Achtungsanspruchs zu beschützen (Art. 1 Abs. 1 S. 2 GG).

Wenn der Achtunsanspruch der Menschenwürde gar nicht verletzt werden KÖNNTE - würden wir in einer sehr viel idealeren Welt leben und bräuchten über "Kinderschänder" und Wertmärlchen für Sozialleistungsempfänger gar nicht zu diskutieren, weil eine Verletzung des Achtungsanspruchs der Menschenwürde dann gar nicht MÖGLICH wäre. (Reine Illusion, ich weiß.)

Sprüche wie "jeder findet Arbeit, wenn er nur will" sind übrigens auch wieder Stammtischparolen.

 
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