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Geschrieben von Franke am 03.01.2015, 2:23 Uhr

Und ich finde, da solltest Du auch sagen, dass das Weihnachtsgeld noch nicht

angekommen ist. Das ist doch Mobbing, was da läuft?!"

"Was be­sagt der ar­beits­recht­li­che Gleich­be­hand­lungs­grund­satz?

Der ar­beits­recht­li­che Gleich­be­hand­lungs­grund­satz be­sagt, dass der Ar­beit­ge­ber bei begüns­ti­gen­den Maßnah­men ge­genüber sei­nen Ar­beit­neh­mern kei­nen ein­zel­nen Ar­beit­neh­mer aus willkürli­chen Gründen schlech­ter als an­de­re, mit ihm ver­gleich­ba­re Ar­beit­neh­mer be­han­deln darf.

Bei­spiel: Al­le 15 Ar­beit­neh­mer er­hal­ten erst­mals in die­sem Jahr ein hal­bes Mo­nats­ge­halt als Weih­nachts­geld, das im No­vem­ber aus­ge­zahlt wird. Al­le - bis auf Herrn N. Der hat sich an­schei­nend in der letz­ten Zeit beim Chef un­be­liebt ge­macht. Da die Weih­nachts­geld­zah­lung ei­ne begüns­ti­gen­de Maßnah­me des Ar­beit­ge­bers ist und al­le Ar­beit­neh­mer - un­abhängig von ih­rer Funk­ti­on, der Dau­er der Beschäfti­gung etc. - die Zu­wen­dung er­hal­ten und da­her in punc­to Weih­nachts­geld aus­nahms­los mit­ein­an­der „ver­gleich­bar“ sind, wird Herr N. un­ter Ver­s­toß ge­gen den ar­beits­recht­li­chen Gleich­be­hand­lungs­grund­satz schlech­ter ge­stellt. Da die­se Schlech­ter­stel­lung bzw. Un­gleich­be­hand­lung recht­lich ver­bo­ten ist, hat er ei­nen An­spruch auf ein hal­bes Mo­nats­ge­halt als Weih­nachts­geld."

http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Gleichbehandlung.html

 
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