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Geschrieben von nane973 am 06.07.2013, 12:43 Uhr

Nicht versetzt....was nun?

An den hiesigen Schulen ist die Verteilung von "mündliche Leistung" zu "schriftlicher Leistung" 60/40. D.h. das die mündliche Leistung durchaus die schriftliche nach unten ziehen kann, wenn man ein "stilles" Kind hat. Die Mappen zählten zu den 60% mündlichen Anteil.
Eine Ausnahme dieser Regelung kenne ich hier nur von der 10. Klasse der Hauptschule, wo 50/50 gewertet wird.

Theoretisch ist eine Lehrkraft sozusagen "verpflichtet" die Leistungskontrolle abzurufen, und das gilt auch im mündlichen Bereich. Also wenn ein Schüler eher still ist, diesen unaufgefordert dran zu nehmen um sich ein Bild machen zu können. Das ist aber in der Praxis nicht immer so leicht auszuführen und ehrlich gesagt, oftmals erwischt man gerade dann vielleicht den "das wußte ich nicht" Moment.

 
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