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Geschrieben von Sille74 am 06.07.2018, 8:53 Uhr

Nachtrag

Natürloch wollen wir auch nicht wirklich, dass Gerichte so entscheiden, dass es medienwirksam ist, keine Frage. Aber dass das hier der Fall war, kst doch auch wieder eine Unterstellung (die dazuhin auch noch impliziert, dass die Entscheidung ansonsten eigentlich eher anders hätte ausfallen müssen ...). Gerichte sollen richtig entscheiden. Und das war, zumindest vom Grundsatz her, m.E. hier der Fall (ob natürlich die Abwägung über das ob und die Höhe des Bußgeldes richtig war, kann ich natürlich nicht beurteilen, da wir dafür zu wenig wissen).

Ich frage jetzt mal ganz direkt (indirekt habe ich das ja schon, aber keine Antwort erhalten): hätte dem Gericht der Fall vorgelegen, dass ein muslimischer Schüler den Besuch einer Kirche oder Synagoge verweigert hätte, wie hätte dann die Entscheodung Deiner Meinung nach auszusehen?

 
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