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Geschrieben von Sille74 am 05.07.2018, 12:45 Uhr

Ja, das wäre interessant!

Doch, letztlich schon. Denn es wird ja kritisiert, dass die Richterin so entschieden hat. Sie hat so entschieden und sie konnte nach der Rechtslage so entscheiden. Sie hatte diesen konkreten Fall auf dem Tisch und den musste sie entscheiden und den hat sie entschieden. Wie sie entschieden HÄTTE, wenn ein muslimischer Schüler beim Synagogenbesuch gefehlt HÄTTE (hätte, hätte, Fahrradkette), wissen wir doch gar nicht. Wahrscheinlich hatte sie den Fall noch gar nicht und wenn sie jetzt einen bekommen würde, würde sie sich hüten, den anders zu entscheiden ... Und andere Gerichte und was die entscheiden sind nicht geeignet, zum Vergleich heranzuziehen.

Blöd wäre es in der Tat, wenn die Schule schon einmal einen vergleichbaren Fall mit einem muslimischen Schüler gehabt HÄTTE (denn auch das wissen wir nicht) und nichts unternommen hätte. Dann könnte man in der Tat die SCHULE kritisieren, dass sie ihre Schüler nicht gleich behandelt. ANDERE Schulen wiederum taugen nicht zum Vergleich, wenn sie muslimische Schüler befreit haben vom Kirchen- und Synagogenbesuch. Denn die treffen ja wiederum ihre eigenen Entscheidungen. Und da wissen wir ja wiederum nocht, wie die Schule dann reagieren WÜRDE, wenn ein atheistischer oder christlicher oder jüdischer Schüler den Moscheebesuch verweigern würde, solange dies nicht vorkommt. Wie gesagt, das ist doch alles reine Spekulation, dass muslimische Schüler da irgendwie bevorzugt würden, womöglich noch systematisch. Es ist ja nocht so, dass "die Muslime" nicht auch schon Niederlagen vor den Gerichten einstecken mussten: dass es (eigentlich) keine Befreiung vom Schwimmunterricht oder Klassenfahrten geben darf aus religiösen Gründen ist durch, es gibt das Kopftuch-Urteil für Lehrerinnen, nur so als Beispiele ...

 
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