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Geschrieben von und am 05.07.2018, 17:59 Uhr

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Es geht darum, ob Bildungsinhalte wie Kunstgeschichte/Kultur/Architektur grundsätzlich höher gestellt werden dürfen als religiöse/ areligiöse Befindlichkeiten. Religionsfreiheit ist ja hierzulande eine heilige Kuh - dazu zähle ich auch das Ablehnen von Religion und das Sichbeleidigtfühlen von aufgezwungenen religiösen Sitten, wie es in meiner Schilderung der Fall war, wo ich in meiner persönlichen Freiheit und Geschlechtsidentität eingeschränkt u d unterdrückt wurde. Wäre dies also eine Schulveranstaltung gewesen, hätte ich jedes Recht gehabt, dagegen auf die Barrikaden zu gehen.

Ob Muslime im umgekehrten Fall bevorzugt würden, kann ich mangels Praxiserfahrung nicht sagen. Sehr wohl kann ich aber behaupten, dass man im Vatikan durchaus mit Hotpants und Spaghettiträgern flanieren darf, es also hier keinen Grund gibt, aufgrund von Unterdrückung der persönlichen Freiheit den Besuch zu verweigern.

 
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