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Geschrieben von Sille74 am 05.07.2018, 10:28 Uhr

Gleiches Recht für alle?

Na ja, mit der Begründung könnte man ja jegliche Pflichten gleich abschaffen, insbesondere im Bereich Schule ...

Und wenn es um rechtliche Sachverhalte geht: dann muss ja eine "Freiheit", ein Grundrecht, erst einmal betroffen sein. Hier geht's um Religionsfreiheit (dass das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit gem. Art. 2 GG rechtmäßig durch die Schulpflicht eingeschränkt werden kann, ist klar). Und sag mir doch mal, wodurch Deine Religionsfreiheit durch einen kurzen einmaligen Besuch einer Moschee (oder einer sonstigen religiösen Stätte wie z.B. eines Hindutempels oder einer Synagoge) betroffen sein soll. Das hindert Dich doch nicht, Deinen (Nicht)Glauben zu haben und nach dessen Regeln zu leben.

 
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