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Geschrieben von kevome* am 05.07.2018, 8:42 Uhr

Gleiches Recht für alle?

Der Schüler sollte doch an keinem Gebet oder Gottesdienst teilnehmen, sondern das Gebäude besichtigen. Das ist allen Schülern zuzumuten und die Weigerung einfach nur lächerlich.

Gilt natürlich genauso für Kirchen, Synagogen und sonstige Tempel. Die Besichtigung der Räumlichkeiten und das Auseinandersetzen mit den dortigen Besonderheiten dient eindeutig der Bildung und nicht der Religion.

Ich verstehe nicht, wie man überhaupt Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bussgeldes haben kann.

 
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