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Geschrieben von Sille74 am 05.07.2018, 22:45 Uhr

Kurz zusammengefasst: der Punkt ist doch:

Halte ich das Urteil für falsch, kann ich mich zwar darüber mokieren, dass der arme atheistische, deutsche Schüler so fies behandelt worden ist mit solch einem pösen Fehlurteil. Konsequenterweise müsste ich dann aber doch Urteile, die Kirchenbesuch verweigernden muslimischen Schülern bzw. deren Eltern kein Bußgeld auferlegen, richtig finden. Dann würden die Muslime zwar schon in gewisser Weise besser behandelt werden, aber das dann doch richtigerweise. Das Gericht kann doch in einem Rechtsstaat nicht wissentlich falsch entscheiden, weil in einem anderen Fall falsch entschieden wurde!

Und wenn ich eine vergleichbare Entscheidung bei Muslimen richtig fände, dann kann ich sie doch konsequenterweise bei einem atheistischen deutschen Schüler nicht falsch finden. Und dafür, dass bei muslimischen Schülern grundsätzlich und immer, selbst von der hier urteilenden Richterin anders entschieden würde, gibt es doch keinerlei Belege.

 
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