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Geschrieben von Sille74 am 05.07.2018, 11:57 Uhr

Ja, das wäre interessant!

Keine Ahnung, ob es da schon Fälle gibt. Wüsste ich jetzt nicht. Aber man kann ja auch nicht vergleichen, wie einzelne Richter in Buxtehude, Hintertupfing oder eben jetzt hier entscheiden. Wenn, dann müsstest Du das Entscheidungsverhalten dieser Richterin vergleichen. Da wäre es inder Tat seltsam, wenn sie im Vall eines nicht eine Synagoge oder Kirche besuchen wollenden muslimischen Schülers anders entschieden hätte. Dann wäre allerdings rein rechtlich gesehen die jetzige Entscheidung im er noch nicht falsch ...

Und wenn die Schule nur im vorliegenden Fall eingegriffen hätte, aber nicht bei den fehlenden Muslimen wäre das auch (moralisch) falsch. Wobei ich ja glaube, dass die eisten Muslime in dem Fall dann einfach die von Blueberry genannte pragmatische Lösung wählen und ihr Kind krank melden ...

 
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