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Geschrieben von Sille74 am 05.07.2018, 8:38 Uhr

Gleiches Recht für alle?

"Ich bin mir ziemlich sicher, dass es andersrum, wenn ein muslimischer Schüler den Besuch einer Kirche verweigert hätte, nicht zu einem Bußgeld gekommen wäre."

Das ist eine Unterstellung/Vermutung, die Du nicht wissen kannst. Vielleicht ja, vielleicht nein.

Findest Du nicht, dass Kenntnis über verschiedene Religionen zur Allgemeinbildung gehören? Inwiefern betrifft die reine Wissensvermittlung über eine (andere) Religion die Religionsfreiheit? ReligionsUNTERRICHT, in dem Unterweisungen zur jeweiligen Religion stattfinden und natürlich auch der Glaube an sich Thema ist, ist doch erwas ganz anderes.

 
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