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Geschrieben von Sille74 am 05.07.2018, 21:45 Uhr

Gut, den Standpunkt kann man haben.

Dann würdest Du eben in diesen Fällen ein Bußgeld riskieren und in Kauf nehmen, wenn Deine "pragmatische Lösung" auffliegen sollte. Das ist aber ja nicht die Frage bzw. der Punkt aus dem AP. Da wird ja eine konkrete Entscheidung kritisiert mit der Begründung/Behauptung, dass eine solche Entscheidung gegenüber Muslimen, die den Besuch einer Kirche verweigern, nicht gefällt werden dürfte. Und das ist eben Quatsch! Natürlich dürfte eine solche Entscheidung auch gegenüber Muslimen ergehen! Und dass bei diesen anders entschieden würde, ist reine Spekulation. Das Urteil ist v.a. auch sicher nicht falsch, so wie die gegenwärtige Rechtslage ist, während ich persönlich (bin aber in dem Bereich ja kein Spezialist) eine andere Entscheidung rechtlich problematisch finden würde, egal ob gegenüber einem Kirchbesuch verweigernden Muslim oder gegenüber einem Atheisten, der keine Moschee besuchen will.

 
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