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von Leena  am 21.04.2014, 17:26 Uhr

Leena

Doch, der biologische Vater kann die Vaterschaft auch geltend machen, das liegt insoweit bei ihm.

Wenn das Kind einen juristischen Vater hat, und zwischen Vater und Kind eine sozial-familiäre Beziehung besteht, kann man allerdings als "Mann, der der Mutter während der Empfängniszeit beigewohnt hat", nach BGB die bestehende Vaterschaft nicht anfechten.

Aber das ist ja gerade nicht das Problem, wenn es juristisch keinen Vater gibt. :-)

 
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