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von Leena  am 21.04.2014, 12:19 Uhr

Nach der Geburt Vater nicht angeben, vor- und nachteile !!

Steht da wirklich "Vater unbekannt"? Auf der Geburtsurkunde meines ältesten Kindes stand da genau gar nichts, auch kein "unbekannt".

Ich habe den Vater seinerzeit nicht angegeben, weil ich ihm keine Vaterschaft "aufzwingen" wollte, die er nicht (mehr) wollte. Richtig - Unterhaltsanspruch gibt's keinen, aber eben auch keinen staatlichen UHV, wenn man den Vater kennt, ihn aber nicht angeben will. Auch kein Umgangsrecht etc.

Mit dem alleinigen Sorgerecht und "keine Unterschrift" hat Deine Cousine übrigends recht. Mit dem "alleine über das Kind bestimmen" - ich weiß nicht, Kinder sind doch kein Besitz... aber das ist eigentlich eine andere Ebene und nicht hier die Frage.

Warum hättest Du das "nie und nimmer getan"?

 
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