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von SchwesterRabiata  am 21.04.2014, 14:53 Uhr

Betrug..?

Ich denke, es gibt die Ausnahmen, wo es für Mutter & Kind besser ist, den Vater ad acta zu legen...
und das sind keine finanziellen Gründe, sondern die, wo von dem Vater nur Ärger und Probleme zu erwarten sind.... es steht natürlich die Frage im Raum wer das entscheiden und beurteilen darf...
wie ist das eigentlich mit Kindern aus Vergewaltigungen, wo der Täter auch bekannt ist, vielleicht sogar verurteilt, sollen die mit dem Stigma des Vergewaltigungskind leben mit dem Namen des Mannes im Stammbuch???

 
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