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von Leena  am 04.09.2015, 12:44 Uhr

auswendiglernen

Ich schaue dann eher die Leute groß an und rufe laut aus: Das sind aber Lebenshaltungskosten nach § 12 Nr. 1, die können Sie nicht abziehen! Oder - da greift aber das Zufluss-Abfluss-Prinzip nach § 11 Abs. 1, das müssen Sie anders zurechnen! Wahlweise - da besteht aber keine Beschwer, § 350 AO!

Ist aber alles nichts, was ich mal getreulich auswendig gelernt hätte, ich brauch's nur einfach so oft, das es eben besagter Automatismus ist... :-)

Die Aufbauschemata im Steuerrecht sind allerdings, zugegebenermaßen, vergleichsweise überschaubar. Und ich darf mich gleich auf die jeweiligen "Knackpunkte" stürzen und muss nicht bei Steuerpflicht und Wohnort im Sinne der AO anfangen, wenn man über Steuerbefreiungen für Nachtarbeit streitet.

 
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