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von Dorcas  am 29.04.2016, 10:47 Uhr

LRS und mangelnde Unterstützung

Hallo ihr Lieben,

nun würde mich mal Eure Meinung und noch mehr Eure Ratschläge interessieren.

01.07.2015: Ich nahm erstmals mit dem Jugendamt per E-Mail Kontakt auf, weil es in der Schule meines Sohnes nie wirklich einfach lief.
01.07.2015: Ich erhielt eine automatische Antwort seitens des Jugendamtes mit folgenden Worten: "Vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir haben Ihre Nachricht an die zuständige Abteilung weitergeleitet, die sich so bald wie möglich mit Ihnen in Verbindung setzen wird."

13.07.2015: Eine Erinnerung per E-Mail meinerseits folgte, weil ich keine Rückmeldung erhalten hatte.
13.07.2015: Ich erhielt eine automatische Antwort seitens des Jugendamtes mit folgenden Worten: "Vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir haben Ihre Nachricht an die zuständige Abteilung weitergeleitet, die sich so bald wie möglich mit Ihnen in Verbindung setzen wird."

15.08.205: Ich erhielt an diesem Tag per Post einen Elternfragebogen
(datiert auf den 10.08.2016), mit der Bitte, diesen ausgefüllt zurück zu schicken.
15.08.2015: Ich schickte eine E-Mail an das Jugendamt.

17.08.2015: Ich erhielt eine Antwort bzgl des anstehenden Gespräches am 27.08.2015

24.08.2015: Ich schickte den Elternfragebogen per E-Mail als Anhang an das Jugendamt zurück.

25.08.2015: Ich erhielt eine Antwort vom Jugendamt: "Vielen Dank für die ausführliche Beantwortung des Fragebogens. Dann bis zu unserem Termin!"

27.08.2015: Ich stellte schriftlich einen Antrag auf Hilfe zur Erziehung nach §27 Abs. 1 Sozialgesetzbuch VIII mit der Begründung auf Wunsch nach ambulanter Hilfe zur Indentifikation mit dem eigenen Geschlecht, zur Entwicklung von Konfliktlösungsstrategien vor allem in der Schule und zum Aufbau des Selbstwertgefühls.

15.10.2015: Per E-Mail wurde mir der anstehende Hausbesuchstermin abgesagt.

05.11.2015: Ich schrieb eine E-Mail, dass ich bereits vor knapp 1/2 Jahr dem Jugendamt mitgeteilt hatte, dass ich aufgrund meiner Erschöpfungsdepression unbedingt Unterstützung benötige und dass sogar mein Sohn zwischenzeitlich eingesehen hatte, dass er wirklich Hilfe für die Schule braucht. Laut Ihrer Information müsste vorab ein Hausbesuch stattgefunden haben. Mehrere Termine wurden Ihrerseits leider wieder abgesagt.
05.11.2015: Ich nahm telefonisch mit der Jugendamtsleitung Kontakt auf und erhielt von ihr Informationen, die für die Öffentlichkeit vermutlich nicht bestimmt sind. Deshalb kann ich sie hier nicht widergeben. Es ist für mich dennoch nicht verständlich, weshalb ich keine Hilfe bekomme. Die Jugendamtsleiterin vertröstete mich auf den Januar 2016.

07.12.2015: Mir wurde per E-Mail mitgeteilt, dass die Nachfolgerin meiner für mich zuständingen Sachbearbeiterin sich ab Februar 2016 zwecks Termins bei mir melden würde.

Am 29.01.2016 gab es die Halbjahreszeugnisse. Hierzu hatte ich einen Anhang erhalten. Darin steht, dass die Klassenkonferenz der Klasse 5e für das 2. Halbjahr beschlossen hat, dass bei dem Schüler ... bei der Leistungsfeststellung und -bewertung folgende Regelungen nach §§7 und 8 der VOLRR anzuwenden ist: Verzicht auf eine Bewertung der Lese- und Rechtschreibleistung im Fach Deutsch. Somit stellte ich einen Antrag auf §35a Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche Sozialgesetzbuch VIII). Denn nun waren mir sämtliche Konflikte, welche von der Schule herrührten, wie Schuppen von den Augen gefallen. Natürlich hat mein Kind Konzentrationsschwierigkeiten, Versagensängste und verweigert somit das Lernen mit mir, welche stets in Konflikte münden. Ich habe längst keine Kraft mehr für die alltäglichen Auseinandersetzungen. Dies wird jedoch zur Folge haben, dass er aufgrund seiner Lese- und Rechtschreibleistungsschwäche versagen wird. Mein Kind befindet sich in einem Teufelskreis, aus der wir nicht selbstständig in der Lage sind, diese zu durchbrechen. Stattdessen war ich das Risiko eingegangen, dass er die Schule wird wechseln müssen. Das dieser Umstand an sein Selbstwertgefühl gehen würde, ist wohl selbstredend.
Zu diesem Zeitpunkt bekam mein Kind von der Waisenhausstiftung immerhin für 3 Std. wöchentlich eine sozialpädagogische Lernhilfe. Recht schnell stellten sich bei ihm leider ein Bandscheibenleiden ein, so dass er bisher nur unregelmäßig mein Kind betreuen konnte.

10.02.2016: Die Waisenhausstiftung teilte mir mit, dass ich mich bzgl. einer LRS Therapie an das Jugendamt wenden sollte. Vielleicht würde dort eine nochmalige Testung erwartet, zudem es wichtig sei, dass bei dem Antrag auf eine entsprechende Therapie, die sogenannte Vermeidung einer drohenden seelischen Behinderung (§35a, SGB VIII) deutlich würde. Darunter verstehe man die Vermeidung von Versagensängsten, Abbau von Selbstwertgefühl, Schulangst usw.

11.02.2016: Ich erhielt eine E-Mail: Die Nachfolgerin hatte sich noch immer nicht bei mir gemeldet. Stattdessen erhielt ich eine E-Mail: "Der Bezirk von Frau ... ist zurzeit unbesetzt. In dringenden Kinderschutzangelegenheiten wenden Sie sich bitte an das Frankfurter Kinder- und Jugendschutztelefon unter der kostenfreien Rufnummer 0800/ 20 10 111, oder an die Polizei."

15.02.2016: Zur Feststellung seiner Rechtschreibkompetenz hatte mein Kind einen Rechtschreibtest beim LOS (Lehrinstitut für Orthographie und Sprachkompetenz) geschrieben. Die Institutsleiterin, Frau Kilian-Hatz, bestätigte diese Schwäche. Ich erhielt von ihr für das Jugendamt ein Pädagogisches LRS-Gutachten. Darin steht, dass mein Kind ganz dringend einer LRS-Therapie bedarf. Auf ihre Empfehlung hin sind wir nun beim Kinderpsychologen, Dr. Härtling, um mein Kind nochmals daraufhin untersuchen zu lassen. Denn mir ist es leider nicht möglich eine LRS-Therapie zu finanzieren, sodass ich auf die Kostenübernahme seitens des Jugendamtes angewiesen bin. Dafür benötige ich allerdings ein Gutachten vom Jugendamt.

15.02.2016: Kontaktaufnahme mit der Praxis Kinder- und Jugendpsychologe Dr. Härtling. Einen Termin bekam ich für den 13.04.2016. Zwei weitere Termine folgen am 01.06.2016 und zum Erstellen eines Gutachtens für das Jugendamt am 16.06.2016.

02.03.2016: 1 Std. vor dem anstehenden Hausbesuchstermins wurde mir der Termin wieder einmal per E-Mail abgesagt. Angeblich hatten sie meine Telefonnummer nicht. Dabei hatte ich sie spätestens im Elternfragebogen am 24.08.2015 angegeben.

26.04.2016: Ich hatte ein Lehrer-Elterngespräch. Wenn mein Kind nicht noch rechtzeitig die Kurve kriegt, wird er die Schule wechseln müssen.

27.04.2016: Die Geduld des sozialpädagogischen Lernhelfers wird aufgrund der Diskussions-freudigkeit meines Kindes zurzeit stark auf die Probe gestellt.

27.04.2016: Ich stellte beim Jugendamt nochmals einen Antrag auf den §35a. Außerdem beantragte ich die Kostenübernahme in Höhe von €41,20 für das Gutachten für die Diagnose der Lese-, Rechtschreibschwäche. Denn die Abteilung 'Bildung und Teilhabe' informierte mich darüber, dass ich die Kosten beim Jugendamt beanragen müsste.

28.04.2016: Nun habe ich tatsächlich ein Termin beim Jugendamt erhalten. Jedoch wird ohne ein Hausbesuchstermin keine Anträge genehmigt. Ich fühle mich leicht veräppelt!

Herzliche Grüße!

 
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