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von Dorcas  am 29.04.2016, 10:47 Uhr

LRS und mangelnde Unterstützung

Hallo ihr Lieben,

nun würde mich mal Eure Meinung und noch mehr Eure Ratschläge interessieren.

01.07.2015: Ich nahm erstmals mit dem Jugendamt per E-Mail Kontakt auf, weil es in der Schule meines Sohnes nie wirklich einfach lief.
01.07.2015: Ich erhielt eine automatische Antwort seitens des Jugendamtes mit folgenden Worten: "Vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir haben Ihre Nachricht an die zuständige Abteilung weitergeleitet, die sich so bald wie möglich mit Ihnen in Verbindung setzen wird."

13.07.2015: Eine Erinnerung per E-Mail meinerseits folgte, weil ich keine Rückmeldung erhalten hatte.
13.07.2015: Ich erhielt eine automatische Antwort seitens des Jugendamtes mit folgenden Worten: "Vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir haben Ihre Nachricht an die zuständige Abteilung weitergeleitet, die sich so bald wie möglich mit Ihnen in Verbindung setzen wird."

15.08.205: Ich erhielt an diesem Tag per Post einen Elternfragebogen
(datiert auf den 10.08.2016), mit der Bitte, diesen ausgefüllt zurück zu schicken.
15.08.2015: Ich schickte eine E-Mail an das Jugendamt.

17.08.2015: Ich erhielt eine Antwort bzgl des anstehenden Gespräches am 27.08.2015

24.08.2015: Ich schickte den Elternfragebogen per E-Mail als Anhang an das Jugendamt zurück.

25.08.2015: Ich erhielt eine Antwort vom Jugendamt: "Vielen Dank für die ausführliche Beantwortung des Fragebogens. Dann bis zu unserem Termin!"

27.08.2015: Ich stellte schriftlich einen Antrag auf Hilfe zur Erziehung nach §27 Abs. 1 Sozialgesetzbuch VIII mit der Begründung auf Wunsch nach ambulanter Hilfe zur Indentifikation mit dem eigenen Geschlecht, zur Entwicklung von Konfliktlösungsstrategien vor allem in der Schule und zum Aufbau des Selbstwertgefühls.

15.10.2015: Per E-Mail wurde mir der anstehende Hausbesuchstermin abgesagt.

05.11.2015: Ich schrieb eine E-Mail, dass ich bereits vor knapp 1/2 Jahr dem Jugendamt mitgeteilt hatte, dass ich aufgrund meiner Erschöpfungsdepression unbedingt Unterstützung benötige und dass sogar mein Sohn zwischenzeitlich eingesehen hatte, dass er wirklich Hilfe für die Schule braucht. Laut Ihrer Information müsste vorab ein Hausbesuch stattgefunden haben. Mehrere Termine wurden Ihrerseits leider wieder abgesagt.
05.11.2015: Ich nahm telefonisch mit der Jugendamtsleitung Kontakt auf und erhielt von ihr Informationen, die für die Öffentlichkeit vermutlich nicht bestimmt sind. Deshalb kann ich sie hier nicht widergeben. Es ist für mich dennoch nicht verständlich, weshalb ich keine Hilfe bekomme. Die Jugendamtsleiterin vertröstete mich auf den Januar 2016.

07.12.2015: Mir wurde per E-Mail mitgeteilt, dass die Nachfolgerin meiner für mich zuständingen Sachbearbeiterin sich ab Februar 2016 zwecks Termins bei mir melden würde.

Am 29.01.2016 gab es die Halbjahreszeugnisse. Hierzu hatte ich einen Anhang erhalten. Darin steht, dass die Klassenkonferenz der Klasse 5e für das 2. Halbjahr beschlossen hat, dass bei dem Schüler ... bei der Leistungsfeststellung und -bewertung folgende Regelungen nach §§7 und 8 der VOLRR anzuwenden ist: Verzicht auf eine Bewertung der Lese- und Rechtschreibleistung im Fach Deutsch. Somit stellte ich einen Antrag auf §35a Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche Sozialgesetzbuch VIII). Denn nun waren mir sämtliche Konflikte, welche von der Schule herrührten, wie Schuppen von den Augen gefallen. Natürlich hat mein Kind Konzentrationsschwierigkeiten, Versagensängste und verweigert somit das Lernen mit mir, welche stets in Konflikte münden. Ich habe längst keine Kraft mehr für die alltäglichen Auseinandersetzungen. Dies wird jedoch zur Folge haben, dass er aufgrund seiner Lese- und Rechtschreibleistungsschwäche versagen wird. Mein Kind befindet sich in einem Teufelskreis, aus der wir nicht selbstständig in der Lage sind, diese zu durchbrechen. Stattdessen war ich das Risiko eingegangen, dass er die Schule wird wechseln müssen. Das dieser Umstand an sein Selbstwertgefühl gehen würde, ist wohl selbstredend.
Zu diesem Zeitpunkt bekam mein Kind von der Waisenhausstiftung immerhin für 3 Std. wöchentlich eine sozialpädagogische Lernhilfe. Recht schnell stellten sich bei ihm leider ein Bandscheibenleiden ein, so dass er bisher nur unregelmäßig mein Kind betreuen konnte.

10.02.2016: Die Waisenhausstiftung teilte mir mit, dass ich mich bzgl. einer LRS Therapie an das Jugendamt wenden sollte. Vielleicht würde dort eine nochmalige Testung erwartet, zudem es wichtig sei, dass bei dem Antrag auf eine entsprechende Therapie, die sogenannte Vermeidung einer drohenden seelischen Behinderung (§35a, SGB VIII) deutlich würde. Darunter verstehe man die Vermeidung von Versagensängsten, Abbau von Selbstwertgefühl, Schulangst usw.

11.02.2016: Ich erhielt eine E-Mail: Die Nachfolgerin hatte sich noch immer nicht bei mir gemeldet. Stattdessen erhielt ich eine E-Mail: "Der Bezirk von Frau ... ist zurzeit unbesetzt. In dringenden Kinderschutzangelegenheiten wenden Sie sich bitte an das Frankfurter Kinder- und Jugendschutztelefon unter der kostenfreien Rufnummer 0800/ 20 10 111, oder an die Polizei."

15.02.2016: Zur Feststellung seiner Rechtschreibkompetenz hatte mein Kind einen Rechtschreibtest beim LOS (Lehrinstitut für Orthographie und Sprachkompetenz) geschrieben. Die Institutsleiterin, Frau Kilian-Hatz, bestätigte diese Schwäche. Ich erhielt von ihr für das Jugendamt ein Pädagogisches LRS-Gutachten. Darin steht, dass mein Kind ganz dringend einer LRS-Therapie bedarf. Auf ihre Empfehlung hin sind wir nun beim Kinderpsychologen, Dr. Härtling, um mein Kind nochmals daraufhin untersuchen zu lassen. Denn mir ist es leider nicht möglich eine LRS-Therapie zu finanzieren, sodass ich auf die Kostenübernahme seitens des Jugendamtes angewiesen bin. Dafür benötige ich allerdings ein Gutachten vom Jugendamt.

15.02.2016: Kontaktaufnahme mit der Praxis Kinder- und Jugendpsychologe Dr. Härtling. Einen Termin bekam ich für den 13.04.2016. Zwei weitere Termine folgen am 01.06.2016 und zum Erstellen eines Gutachtens für das Jugendamt am 16.06.2016.

02.03.2016: 1 Std. vor dem anstehenden Hausbesuchstermins wurde mir der Termin wieder einmal per E-Mail abgesagt. Angeblich hatten sie meine Telefonnummer nicht. Dabei hatte ich sie spätestens im Elternfragebogen am 24.08.2015 angegeben.

26.04.2016: Ich hatte ein Lehrer-Elterngespräch. Wenn mein Kind nicht noch rechtzeitig die Kurve kriegt, wird er die Schule wechseln müssen.

27.04.2016: Die Geduld des sozialpädagogischen Lernhelfers wird aufgrund der Diskussions-freudigkeit meines Kindes zurzeit stark auf die Probe gestellt.

27.04.2016: Ich stellte beim Jugendamt nochmals einen Antrag auf den §35a. Außerdem beantragte ich die Kostenübernahme in Höhe von €41,20 für das Gutachten für die Diagnose der Lese-, Rechtschreibschwäche. Denn die Abteilung 'Bildung und Teilhabe' informierte mich darüber, dass ich die Kosten beim Jugendamt beanragen müsste.

28.04.2016: Nun habe ich tatsächlich ein Termin beim Jugendamt erhalten. Jedoch wird ohne ein Hausbesuchstermin keine Anträge genehmigt. Ich fühle mich leicht veräppelt!

Herzliche Grüße!

 
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Lass Dich mal drücken.....

Antwort von Caot am 29.04.2016, 11:06 Uhr

...so rein virtuell. Der Hammer! Mir fehlen die Worte.

Hast du keinen der Dir das Geld gibt? Ich meine etwas um die 40 € sind doch jetzt nicht wirklich viel Geld. Das ist mir als Erstes durch den Kopf gegangen. Eine Freundin?

Ich würde auch, noch einmal, mal im Jugendamt anrufen und um die Klärung der abgesagten Haustermine bitten. Per Mail ist das zwar einfach, aber bei einem staatliches Amt muss man selber anrufen oder eben vorbei gehen. So zumindst meine Erfahrungen.

Ich würde mir auch diesen Werdegang der Kurriositäten aufschreiben. Man weiß nie, wofür man das noch einmal braucht. Letzten Endes wirst Du Dich noch beweisen müssen.

Ich wünsche Dir alles Gute und das es doch noch klappt.

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Re: LRS und mangelnde Unterstützung

Antwort von 3wildehühner am 29.04.2016, 11:20 Uhr

Hallo!
Zwei meiner Kinder sind Legastheniker und erhalten noch bzw. haben Förderung nach §35a erhalten. Deshalb kenne ich den Kampf zu gut.
Auch hier war das Jugendamt nicht gerade schnell.

Mir fällt bei deiner Schilderung aber auf, dass fast alle Kontakte schriftlich per E-Mail erfolgt sind. Hier sehe ich schon den ersten Fehler deinerseits.
Natürlich müssen die Anträge schriftlich per Post gestellt werden, aber die Mitarbeiter des Jugendamtes sind deutlich schneller, wenn du sie täglich anrufst und Druck machst!

Außerdem musst du auseinanderhalten: Dein ersten Antrag hat nichts mit dem zweiten zu tun. Da sind tatsächlich unterschiedliche Mitarbeiter zuständig.

Da du in Hessen wohnst, weiß ich nicht, ob dein eingeschlagener Weg für dieses Bundesland richtig ist.
Hier in NRW ist es so, dass ein "Gutachten" eines LOS nichts wert ist-denn bei diesen Instituten hat eigentlich jeder, der dort getestet wird, LRS. LOS ist nicht seriös! Es wird auch nicht als lerntherapeutisches Institut anerkannt und das Jugendamt übernimmt die Kosten für eine LOS-Therapie nicht. Auch ein Psychologe reicht hier nicht aus-das Kind muss von einem Kinderpsychiater getestet werden-denn nur der ist Arzt und kann überhaupt eine Diagnose stellen!
Zudem werden rückwirkend keine Therapiekosten oder Testkosten erstattet! DA muss die Reihenfolge eingehalten werden. Das sieht hier so aus: Antrag nach §35a stellen, Fragebogen beantworten, und zwar so, dass hervorgeht, dass dein Kind unter seiner vermuteten Lernstörung leidet. Dazu natürlich die letzten Zeugnisse beifügen. Daraufhin erhält man eine Liste mit drei Kinderpsychiatern, mit denen das Jugendamt zusammenarbeitet, aus denen du einen auswählen kannst. Das wird dem Jugendamt mitgeteilt und dann kann man Termine für ein Vorgespräch, die Testungen und ein Nachgespräch vereinbaren. Es gibt dann auch Fragebögen für die Lehrer. Erst nach der umfangreichen Testung und Auswertung erhält das Jugendamt das Gutachten. Fällt es so aus, dass festgestellt wird, dass dein Kind wirklich Legastheniker ist und darunter leidet, so dass es von einer seelischen Behinderung bedroht ist bzw. diese schon vorliegt, wird mit dem Jugendamt ein Hilfeplan erstellt und man bekommt eine Liste mit mehreren seriösen Instituten, von denen man eines zur Förderung aussuchen kann. Die Bewilligung hierfür läuft meistens erst einmal ein Jahr. Dann muss die Förderung neu beantragt werden. Dies muss zeitig geschehen, am besten bereits 3 bis 4 Monate vor Ablauf, denn das Jugendamt hat lange Vorlaufzeiten.

So ist es hier. Meine Große wurde zweimal beim Jugendpsychiater getestet, die Kleine jetzt bereits zum vierten Mal. Die Große erhält aber seit 1,5 Jahren keine Therapie mehr, weil sie so gut angeschlagen hat. Bei der Kleinen sind wir gerade erneut im Testprozess.

Ich hoffe, ich konnte dir ein wenig helfen!

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Re: LRS und mangelnde Unterstützung

Antwort von Dorcas am 29.04.2016, 17:22 Uhr

Hallo,

ich danke Dir erst einmal für Dein Engagement.

Ich leide an einer chronischen Depression und meide von daher sehr gerne Telefonate. Die verbale Auseinandersetzung strengt mich irgendwie sehr an und ich verliere beim Reden den roten Faden, weil es von mir unheimlich viel Konzentration abverlangt. Es kostet mich zudem unendlich viele Nerven ständig die besetzten Telefonleitungen auszuhalten. Denn ich fühle mich permanent unter Strom. Von daher bevorzuge ich den schriftlichen Austausch. Das mag möglicherweise nicht wirklich effektiv sei. Aber ich behalte den Überblick über das was ich tue und ich habe das Gefühl strukturierter vorzugehen. Ich denke auch, dass es sehr von Vorteil sein kann, wenn man alles schwarz auf weiß belegen kann.

Hinzu kommt, dass ich -laut meiner Erfahrung- mit Druck beim Amt nur das Gegenteil erreiche. Letztendlich sitzen sie am längeren Hebel und das hat man mich in der Vergangenheit leider nur zu oft spüren lassen.

Bzgl. der Anträge sind tatsächlich die gleichen Sachbearbeiter zuständig. Lediglich die Strukturveränderung beim Jugendamt führte zu einem Personalwechsel. Beide Anträge stehen im Zusammenhang mit der Schule und stehen schon deshalb im Zusammenhang. Lediglich der Antrag bzgl. des Paragraphen hat sich durch die LRS-Diagnose verändert. Das alles, inkl. §35a fällt allerdings unter der 'HIlfe zur Erziehung'.

Das LRS-Gutachten wird tatsächlich nicht vom Jugendamt anerkannt. Da hast Du leider recht. Aus diesem Grund empfahl mir die Institutsleiterin von LOS ein Gutachten von einem Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie. Sorry, ich hatte mich falsch ausgedrückt. Er ist kein Psychologe sondern Psychiater.

Mein Sohn nimmt seit dem 21.04.2016 einmal 2 Std. beim Lerninstitut für Orthographie und Sprachkompetenz (LOS) teil. Denn die Wirtschaftliche Jugendhilfe genehmigte mir diese 2 Std. pro Woche. Benötigt werden jedoch 4 Std. pro Woche. Mir ist wichtig, dass mein Kind überhaupt etwas gegen seine Lese-Rechtschreibschwäche macht und solange ich keine Alternative kenne, ist mir das LOS durchaus recht. Zudem mir die LOS-Institutsleiterin mitteilte, dass sie beim Jugendamt bekannt sei bzw. dass sie zusammen arbeiten. Der Sachbearbeiter von der WiJu teilte mir mit, dass er selbst mal beim Jugendamt gearbeitet hatte und er schon deshalb aus Erfahrung weiß, dass das Jugendamt alles was mit der Schule zu tun hat, stiefmütterlich behandelt. Er erzählte mir sogar von einem Fall, in dem die Familie von einer Choriphäe an Psychologen dem Jugendamt ein Gutachten vorlegte und dennoch die Therapiestunden nicht genehmigt wurden. Gleichzeitig riet er mir jedoch dran zu bleiben. Ich selbst hatte mich 2011 mal beim Jugendamt für das Anerkennungsjahr als Diplom-Sozialarbeiterin beworben. Dort wurde mir mitgeteilt, dass eine wichtige Aufgabe des Sozialarbeiters sei, die Kosten möglichst einzusparen.

Mir ist bekannt, das rückwirkend keine Kosten erstattet werden. Das Gutachten vom Kinderpsychologen bekomme ich ja auch erst Mitte Juni 2016. Deshalb habe ich ja erst kürzlich einen Antrag gestellt. Das LRS-Gutachten hingegen war kostenfrei. Der bereits genannte Kinderpsychiater ist dem Jugendamt bekannt. Würde ich warten, bist das Jugendamt mir 3 Kinderpsychiater vorschlagen würde, dann könnte ich vermutlich bis zum St. Nimmerleinstag warten. Denn -wie bereits erwähnt- werde ich von Monat zu Monat vertröstet. Langfristig sehe ich keine andere Möglichkeit als einen Anwalt einzuschalten. Ich hoffe nur, dass dieser mir dann auch wirklcih helfen kann.

Für Deine beiden Kinder wünsche ich einen weiterhin guten Weg.

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Re: Lass Dich mal drücken.....

Antwort von Dorcas am 29.04.2016, 17:35 Uhr

Liebe Caot,

ich danke Dir sehr für Dein Mitgefühl! :-)

Der Stundensatz beträgt €20,- Ich leide an einer chronischen Depression und bin deshalb nicht berufstätig. Schon deshalb kommt es für mich nicht in Frage, mir das Geld auszuleihen. Denn ich sehe keine Perspektive, wie ich es jemals zurück zahlen könnte.

Die Haustermine wurden jeweils abgesagt, weil kurzfristig eine Kindeswohlgefährdung vorliegt. Dafür habe ich sogar Verständnis. Zudem sind in diesem Amt einige Angestellten schwanger. Bei ihnen liegt jeweils ein Beschäftigungsverbot vor. D.h. dass das Jugendamt chronisch unterbesetzt ist. Außerdem haben die Flüchtlinge Vorrang. Jetzt habe ich es hier nun doch rein geschrieben. Ich bin die Letzte, die gegn Flüchtlinge hetzen möchte. Im Gegenteil, ich finde es gut, dass sie vom deutschen Staat Hilfe bekommen. Diese Information habe ich von der Jugendamtsleitung. Zwischendurch hatte ich ja mal mit ihr telefoniert. Ich hatte sogar aus Verzweiflung geheult. Ich weiß, dass alles ist unfassbar. Aber soll deshalb mein Sohn daruner leiden?

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Re: LRS und mangelnde Unterstützung

Antwort von 3wildehühner am 29.04.2016, 18:06 Uhr

Hallo!
Ich arbeite mit psychisch behinderten Menschen und kann mir gut vorstellen, wie belastend das alles in deiner Situation ist. Leider habe ich auch die Erfahrung gemacht, dass Menschen, denen es selber nicht gut geht, besonders viel Gegenwind von Ämtern und Behörden bekommen. Wie viele Klienten von mir haben alleine erfolglos versucht, etwas durchzusetzen - war ich mit anwesend und habe das Zepter übernommen, ging alles viel schneller und einfacher.
Einfach, weil ich dadurch, dass es mir psychisch gut geht, eine andere Ausstrahlung habe. Und weil ich mich auch gegenüber behaupten kann-das ist für einen kranken Menschen leider viel schwieriger.
Kannst du nicht eventuell jemanden bitten, dich zu unterstützen? Was ist mit dem Kindesvater? Oder einer guten Freundin?
Was ist den bei den Tests herausgekommen? Hat dein Sohn eine echte Legasthenie oder "nur"LRS? Wie waren seine Prozentränge? Hat er dem Kinderpsychiater gegenüber geäußert, dass es ihm schlecht geht mit der LRS. Denn das ist der ausschlaggebende Punkt. Die Therapiekosten werden nur dann übernommen, wenn der Psychiater feststellt, dass dein Sohn leidet.
Ich hoffe sehr, dass bald Bewegung in die Sache kommt! Alles Gute!

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Re: LRS und mangelnde Unterstützung

Antwort von Dorcas am 29.04.2016, 18:22 Uhr

Dein Schreiben hat mich sehr berührt. Vielen Dank für soviel Verständnis! Immer wenn ich mich verstanden fühle, könnte ich gerade heulen ...

Werde mich jetzt konzentrierter mit Deinem Schreiben auseinandersetzen und Dir dann noch mal antworten.

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Re: LRS und mangelnde Unterstützung

Antwort von Dorcas am 29.04.2016, 19:17 Uhr

Ich bin im Prinzip seit 33 Jahren alleinerziehend. Mein ältester Sohn ist schwerstmehrfachbehindert. Ich habe viele Kämpfe mit der LWV gehabt, damit ich ihn im Heim zusammen mit seinen Geschwistern besuchen konnte. Ursprünglich hieß es, es bestehe kein Bedarf, dass seine Geschwister ihn besuchen, um so Kosten einzusparen. Erst als ich nach der Aufsichtspflicht fragte, wurden mir die Kosten dann doch wieder erstattet. Später war ich seine gesetzliche Betreuerin und geriet zuletzt mit dem Heimleiter in Konflikt, der einfach das Gespräch nicht mehr mit mir suchte, nachdem ich einpaar Anregungen bzgl. seines Taschengeldes hatte, aber auch Lücken feststellte. Ok, ich ufere gerade aus. Fakt ist, dass ich im Interesse meiner Kinder viele Konflikte ausgestanden habe und ich nun total erschöpft bin.
Von dem Vater meines jüngsten Kindes habe ich leider nichts zu erwarten, geschweige denn, dass er Kontakt zu ihm suchen würde. Ich bin im Heim aufgewachsen und so ziemlich durchtherapiert. Wie ich jedoch Freundschaften aufbaue, die füreinander da sind, wurde mir leider nie transparent gemacht... Ich habe immer das Gefühl für andere da zu sein. Bzgl. meiner Freundinnen, wenn ich denn welche habe, sind alle sehr beschäftigt, so wie ich eigentlich auch...

Was bei den Tests rausgekommen ist: Am 29.01.2016 gab es ja die Halbjahreszeugnisse. Hierzu hatte ich einen Anhang erhalten. Darin steht, dass die Klassenkonferenz der Klasse 5e für das 2. Halbjahr beschlossen hat, dass bei meinem Kind bei der Leistungsfeststellung und -bewertung folgende Regelungen nach §§7 und 8 der VOLRR anzuwenden ist: Verzicht auf eine Bewertung der Lese- und Rechtschreibleistung im Fach Deutsch.

Die Testung von der orthographischen Kompetenz meines Kindes (Test "schreib.on" von Dr. Peter May) zeigtE folgende Testergebnisse:
Testverfahren: Dr. Peter May: Deutschprobe / schreib.on. Vesion 5a
Testdauer: 20 Minuten
Einzelwörter: 12
Wörter in Sätzen: 38
Wörter gesamt: 50
Es wurden insgesamt 50 Wörter geschrieben, davon waren 19 (= 38%) richtig. In dieser Schulstufe im Gymnasium erzielen 7 Prozent aller Schüler ein gleiches oder schwächeres Ergebnis. Die Leistung entspricht hier einem Prozentrang von 7 (= T-Wert 35). Bezogen auf diese Schulstufe liegt seine Gesamtleistung im Rechtschreiben damit weit unter dem Durchschnitt von PR 50 = T - 50.

Die Ergebnisse im Einzelnen:
- Alphabetischer Bereich: Noch massive Defizite bei der Wortdurchgliederung (viele Auslassungen und Hinzufügungen von Buchstaben)
- Orhographischer Bereich: Große Lücken im Regelbereich bei Doppelung von Dehnung, bei st/sp am Stammanfang sowie bei der Schreibung von Fremdwörtern.
- Morphematischer Bereich: Deutliche Defizite noch bei der Ableitung der Umlaute und der konsonantischen Auslaute und bei der Schreibung von Komposita.
- Wortübergreifender Bereich: Große Probleme bei der Groß-/Kleinschreibung; die Setzung der Satzzeichen wird nicht altersgerecht beherrscht.

Zusammenfassung und Empfehlung:
Die schriftsprachliche Fertigkeiten im Gesamtergebnis entsprechen bei Weitem nicht seiner Altersgruppe und lassen massive Defizite in allen Bereichen der Orthographie erkennen. Eine intensive und gezielte LRS-Förderung zur Verbesserung der orthographischen Leistungen ist daher dringend notwendig.

Ich vermutel mal, dass mein Kind in der Grundschule nicht aufgefallen war, weil ich recht intensiv mit ihm lernte und er tendenziell gute Noten schrieb. Es erstaunte mich allerdings bereits in der Vergangenheit, dass er so einfach das Richtiggeschriebene mal falsch und dann wieder richtig schrieb. Auch die ganzen Grammatikregeln, wofür wir soviel Zeit verwendeten, scheint in seinem Kopf keine Struktur zu finden. All die Jahre gab es vor und während dem Lernen ständig Konflikte und Diskussionen, sodass ich seit seinem letzten Zeugnis resignierte und kaum noch mit ihm lerne. Alternativ hat er zwar den sozialpädagogischen Lernhelfer, aber auch er hat langsam die vielen Diskussionen satt. Seine Leistungen haben sich -außer in Sport und Kunst- in allen Bereichen drastisch verschlechtert, sodass ich vermute, dass eher eine Legasthenie vorliegt. Der entgültige Test durch den Kinderpsychiater findet ja erst im Mai statt, im Juni werde ich das Ergebnis entgültig erfahren.

Ich kann nicht behaupten, dass mein Kind unter seinen schulischen Leistungen leidet. Ich vermute, dass er sich bei mir sehr behütet fühlt. Anders kann ich mir das nicht erklären. Er ist in seiner Klasse sehr beliebt und sehr gut integriet. Auch mit den LehrerInnen gibt es soweit keine Probleme.

Sein Klassenlehrer beurteilte ihn folgendermaßen:

Konzentrationsprobleme

nett, höflich, Selbstvertrauen, soziale Kompetenzen

Er hat früh gezeigt, dass er Schwierigkeiten hat, einfache Themen/Inhalte zu verstehen. Er versucht immer wieder sich aktiv in den Unterricht einzubringen, jedoch bremsen ihn dabei seine Lücken. Es kann an Konzentrationsmangel liegen, da er oft den Eindruck erweckt, als seien seine Gedanken woanders.

Er ist verwirrt oder zerstreut.
Arbeitet unordentlich.
Produziert sich gern oder spielt den Clown.
Ist unaufmerksam oder leicht ablenkbar.
Erledigt aufgegeben Arbeiten nicht.

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Re: LRS und mangelnde Unterstützung

Antwort von mauki am 29.04.2016, 19:24 Uhr

Hallo,

ich kann nicht viel zu dem Thema sagen, nur von Bekannten berichten, die auch große Probleme mit dem Jugendamt hatten. Die haben sich dann einen Anwalt genommen und sind nur auf diesem Wege weitergekommen. Sobald da ein Anwalt aufschlägt klappt plötzlich alles. Ich weiß, das sind nochmal zusätzliche Kosten aber vielleicht kommst Du so voran. In der Familie arbeiten beide Eltern nicht, ich weiß nicht, wie die das finanziert bekommen haben. Vielleicht gibt es da ja auch bei anderen Ämtern finanzielle Unterstützung. Ich wünsche Dir ganz viel Kraft.

VG
mauki

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Re: LRS und mangelnde Unterstützung

Antwort von Dorcas am 29.04.2016, 19:39 Uhr

Vielen Dank, dass Du mir noch mal Mut machst, mir mit einem Anwalt Hilfe einzuholen. Das wäre der letzte Schritt, den ich dann wohl oder übel gehen würde. Zuerst möchte ich mir jedoch das Gutachten bei einem Kinderpsychologen einholen. Dann werde ich auch nicht mehr lange warten und den Anwalt ankündigen. Dieser kann, wenn man vom Existenzminimum, im Rahmen der Prozesskostenhilfe, wenn Aussicht auf Erfolg besteht, in Anspruch genommen werden. Damit habe ich bereits in der Vergangenheit sehr gute Erfahrungen gemacht. Zunächst einmal möchte ich jedoch -wie bereits erwähnt- es auf dem humanen Weg versuchen.

Ganz vielen Dank jedoch noch einmal für die Ermutigung!

Ich habe allerdings schon auch das Gefühl, dass mein Kind inzwischen richtige Lernblockaden beim selbstständigen Lernen aufgebaut hat, sodass ich denke, dass wir um eine Therapie bei einer Therapeutin plus Therapiestunden zum Lernen nicht drumherum kommen werden und ich frage mich, ob das für ihn nicht zuviel wird?!

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Re: LRS und mangelnde Unterstützung

Antwort von Emmi67 am 29.04.2016, 21:28 Uhr

Ämter.....einfach furchtbar. Aber ich habe gute Erfahrungen damit gemacht, häufiger mal persönlich aufzutauchen und den Sachbearbeitern auf die Füße zu treten....
E-Mails bringen meiner Meinung nach nicht wirklich was.

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bist Du bei rehakids ?

Antwort von Ellert am 30.04.2016, 15:06 Uhr

huhu

mit meheren behinderten Kindern vermute ich Du bist da auch registriert, kann Dir da keiner vor Ort zur Seite stehen ?
Kannst Du nicht über Prozesskostenhilfe einen Anwalt bekommen ?
Dass es alleine nicht klappt musstest Du ja leider erleben.

Ich habe auch ein Legastheniekind und wir haben damals den Kampf aufgegeben,a uch das Jugendamt ging nicht in die Richtung in die wir wollten.
Vermutlich auch wegen des behinderten Geschwisterkindes wurde alles immer darauf geschoben
Wenn Du seit 33 Jahren alleinerziehend bist ohne Einkommen, mehrere Kinder hast, diese dann auffällig sind - da werden schnell Vorurteile wach.
Gegen Dich sind wir richtig spiessig und doch kam man als einzige Hilfe damals auf die Idee ob wir denn unser Legastheniekind weggeben wollen es gäbe ja viele Pflegefamilien - was für ein Vorschlag, dann lehnten wir weiter Zusammenarbeit ab...

dagmar

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