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Geschrieben von Sodapop am 09.04.2013, 14:12 Uhr

Jipp, die entsprechene Stelle der AGBs von Skype hatte ich gestern auch gepostet...

Aber die Prüfung von Skype beläuft sich eben faktisch auf 13 Jahre, was eventuell daran liegt, dass skypen mit anderen Skypern kostenfrei ist und man sich ansonsten im Bereich des Taschengeldparagraphen bewegt, was wiederum dem Punkt 2.2 der AGBs nicht widerspricht.

Grüße
Sodapop

 
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