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Geschrieben von Ebba am 09.04.2013, 22:21 Uhr

Hm, echt - ist mir bei der Anmeldung gar nicht aufgefallen.

Will jetzt hier nicht unbedingt eine rechtliche Diskussion anzetteln... Dennoch, warum sollte der Taschengeld§ hier keine Anwendung finden? Skype ist ja sogar kostenlos. Ich vermute mal, dass beschränkt geschäftsfähige Kinder/Jugendliche auch ein Handy mit Prepaid Vertrag wirksam erwerben können, sofern das Taschengeld reicht. So auch zB hier: http://www.elternimnetz.de/kinder/pubertaet/geschaeftsfaehigkeit.php
Was spricht da gegen den wirksamen Abschluss eines kostenlosen Skypevertrages?

 
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