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Geschrieben von Mickie am 10.04.2013, 21:44 Uhr

Ich kontrolliere auch regelmäßig

Hi Ebba,

warum Taschengeldparagraph vermutlich nicht reicht, einfach weil der Heranwachsende vermutlich nicht überblicken kann was er alles noch mit "Unterschrieben" hat Datenschutz, Urheberrecht, Kenntnis wann es kostenpflichtig wird etc.

Sich auf den Taschengeldparagraph zu berufen kann mal gut gehen muss aber nicht wenn es zum Rechtsstreit kommt.

Beide anderen Dinge wie Geschäftsunfähig, bedingt Geschäftsfähig und voll Geschäftsfähig sind eindeutiger.

Sprich sie dürfen ab 7 Jahre sich anmelden, der Vertrag ist schwebend unwirksam bis die Eltern zustimmen.

Was jeder daraus macht??

gruss Mickie

 
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