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Geschrieben von lotte_1753 am 10.04.2013, 12:01 Uhr

Hm, echt - ist mir bei der Anmeldung gar nicht aufgefallen.

mag juristische Diskussionen ausserhalb meines Rechtsgebiets ja eigentlich ...

Wenn es nur auf die Kostenpflichtigkeit ankäme, bräuchte ich den Taschengeldparagrafen ja nicht, da das Geschäft lediglich einen rechtlichen Vorteil mit sich brächte. Und solche Geschäfte kann ein beschränkt geschäftsfähiger abschließen ohne dass es einer Einwilligung (oder eben des 110 als Aunahme hierzu) bedarf ... wenn ich mich recht erinnere. Bei dem Skype- oder Facebookvertrag sind aber garantiert auch noch Erklärungen zum Urheberrecht und Datenschutz dabei. Solche Erklärungen sind nicht lediglich rechtlich vorteilhaft und auch m.E. nicht vom Taschengeldparagrafen gedeckt.

Aber dann ist die Frage ob das ein einheitliches Vertragsverhältnis ist, oder ob man die Nutzung von der urheberrechtlichen oder datenschutzrechtlichen Seite trennen kann. Aber ich glaube dann wird es etwas zu kompliziert für meine 5-Minutenforumspausen.

 
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