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Geschrieben von Häsle am 26.10.2017, 7:23 Uhr

Hoverboard

1. auf öffentlichem Verkehrsgrund verboten (auch auf "tatsächlich öffentlichem", wie Parkplätzen, Innenhöfen, Parks, Waldwegen, alles was nicht baulich abgesperrt und nur für wenige Leute frei befahrbar ist),

2. hohe Unfallgefahr (mit Helm und Schützern sehe ich hier keinen Teenie rumfahren),

3. es sind schon ein paar von den Dingern explodiert oder abgebrannt (sowas möchte ich nicht im oder am Haus haben).

Der Hype ist hier schon wieder vorbei.

 
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