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Geschrieben von kerstin32 am 21.01.2011, 8:04 Uhr

Empfehlungen!

Hallo zusammen!

Hatte vor ein paar Tagen mal geschrieben, dass meine Tochter eine 100 % ige Gymnasiumempfehlung bekommen hat!

Vorhin brachte ich meine Tochter zur Schule. Die Mutter von einer Klassenkameradin meiner Tochter (sie ist im Elternrat), hielt mich zurück und sagte zu mir, das sie es ja überhaupt nicht verstehen könne das meine Tochter eine so eindeutige Gym-Empfehlung bekommen würde,und ihre Tochter "nur" Realschul- Empfehlung, und ob die 1 im Sozialverhalten wohl der Wahrheit entspräche usw....

Hallo? Ich wusste gar nicht was die gute Frau von mir wollte! Gestern waren hier Zeugniskonferenzen, das wusste ich, und da Frau xy nunmal im Elternrat ist, war sie dort anwesend.

Was würdet ihr nun machen, ich meine sie hat ja nunmal Schweigepflicht, und natürlich haben es auch andere Mütter mitbekommen, da die gute Frau nicht gerade leise war! Ich fand es echt unverschämt mich da so blöde anzumachen! Würdet ihr was unternehmen, oder es einfach gut sein lassen? Es hat mich wirklich geärgert!

LG Kerstin

 
28 Antworten:

Re: Empfehlungen!

Antwort von majoscho am 21.01.2011, 8:27 Uhr

...ich denke es wäre am besten gewesen, wenn du ihr das mit der Schweigepflicht genau in dem Moment gesagt hättest. Dann hätten auch die anderen Mütter das gehört. Später irgendwo "petzen" gehen finde ich persönlich nicht so toll.

Ich hätte der Mutter sicher noch ein paar andere Dinge gesagt, denn sie hätte die Zweifel an der Note ja in der Konferenz ansprechen können. Hat ihre Schweigepflicht verletzt, ist einfach nur neidisch, außerdem hätte ich ihr gesagt, wie stolz ich auf meine Tochter bin und wie ich mich über die Empfehlung freue und wie schade es doch für ihre Tochter ist usw. usw.

Da kann ich ganz schön garstig werden, wenn mich jemand so dumm von der Seite anmachen würde. Wie gut, dass nicht alle Menschen gleich sind *lach*

LG
Andrea

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Re: alles nur Neid

Antwort von Felizia7 am 21.01.2011, 9:30 Uhr

Liebe Kerstin,
vergiss die Frau. Das ist alles nur Neid. Diese Ansprache zeigt ja nur, wie wenig Kompetenz sie besitzt und der Aufgabe im Elternrat gar nicht gewachsen ist. Man könnte sie auch fragen, ob ihr eigenes Sozilaverhalten "...einer 1 entspräche". Und ob sie den Lehrern unterstellen würde, dass sie nicht im Stande sind, eine akkurate Beurteilung abzugeben oder ob sie sogar subjektiv seien. Aber lass es lieber. Sie hat Deine Aufregung nicht verdient.

Die gleiche Situation hatte ich mit meinem Sohn. Eine Dame hat mich darauf angesprochen, wie es denn kommen konnte, dass mein Sohn eine Gymnasialempfehlung bekam und ihre Tochter nicht. Ihre Tochter hatte doch viel bessere Noten (mein Sohn hatte fast durchgehend "2" und ab und zu "1"; ihre Tochter hatte wohl so gut wie immer "1"). Die Frage war an sich aber unverschämt, weil ich genau wußte, dass die Dame alle Hausaufgaben mit Ihrer Tochter oder sogar für Ihre Tochter (wie z.B. Themenplakate) gemacht habe. Ich dagegen hatte ein relativ "lockeres" Leben, weil mein Sohn alles selbst erledigte und er brauchte sehr selten Hilfe.

Ich hätte dieser Dame auch sagen können, dass mein Sohn auf eine (ihr sehr gut bekannte) private Schule per Auswahlverfahren (Tests schreiben: Deutsch, Mathe, Logik) aufgenommen wurde, bei einer Bewerberquote von 6-7 Kinder auf einen Platz. Sie würde dann vermutlich vor Neid gar rot anlaufen. Aber ich lasse mich auf dieses Niveau schon seit Jahren nicht mehr herab.
Außerdem weiß ich, dass dies auf unserem "Dorf" (Stadt mit 20.000 Einwohner) sowieso per Hören-Sagen schon längst weiter vermittelt wurde. Ich lasse sie vor Neid in meiner ABweseinheit platzen.

Manche (oft biestige) Menschen verdienen es halt nicht, zu "höheren Kreisen" zu gehören (obwohl sie sich abmühen). Leider begreifen sie es nicht von selbst. Schade.

Liebe Grüße
Felizia

P.S.: Mein Sohn hat sich dann doch für ein (sehr gutes) staatliches Gymnasium mit nicht weniger strengen Auswahlkriterien entschieden. Und den Zeugnissen nach läuft es im Moment ganz gut.

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Re: Empfehlungen!

Antwort von Tinai am 21.01.2011, 9:35 Uhr

Hallo,

was haben den Elternvertreter bei der Zeugniskonferenz zu suchen?

Für dei Zukunft: Sollte Sie Dich noch einmal so ansprechen, dann gib den Ball zurück und erinnere sie an ihre Schweigepflicht und dass Du nicht die Absicht hast, das mit ihr zu diskutieren.

So lange Ball flach halten. Die DAme ist von Neid zerfressen.

Gruß Tina

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Re: Empfehlungen!

Antwort von Pammi am 21.01.2011, 11:24 Uhr

Ich würde wahrscheinlich auch einen Haken dran machen und die Dame in Zukunft nur noch müde belächeln.
Und wie schon jemand schrieb, wenn ihre Tochter im Sozialverhalten nach der Mutter kommt, dann wundert mich nicht, wenn sie KEINE 1 bekommen hat. *g*
Solche Aktionen lassen doch immer tief blicken...

Und dass andere das gehört haben, sollte dich gar nicht stören - jemand, der 1 und 1 zusammenzählen kann, kann die Situation sicherlich leicht unter "Neid bis zum Platzen" einordnen. Und wer das nicht kann, auf dessen Meinung und Urteil kannst du locker verzichten. :o)

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Re: Hä?!

Antwort von bobfahrer am 21.01.2011, 14:59 Uhr

Was haben die Elternvertreter dort zu suchen? Frag mal nach und erzähl uns das!

Ich würde die Lehrerin / den Lehrer ansprechen was er / sie davon hält.
Das sind diese Situationen wo man immer erst im Nachhinhein weis was man hätte sagen sollen, gell? Kenn ich auch!

Und die neidische Alte läßt du in Zukunft abblitzen!

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Re: Empfehlungen!

Antwort von schneggal am 21.01.2011, 16:01 Uhr

also hier in Bayern geht es die Elternräte, selbst die Vorsitzende überhaupt nichts an, welches Kind welche Note bekommt, Zeugniskonferenzen sind genauso Tabuzone, wie jede andere Lehrersitzung.

Was suchen die da bei euch?? Finde ich komisch....

Aber hake es ab...und freu dich einfach für dein Kind! :)

lg schneggal

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Darf ich mal erläutern, was die 'da zu suchen haben'?

Antwort von AndreaL am 21.01.2011, 18:47 Uhr

Hallo,

da sich alle aufregen und keiner auflöst, löse ich halt mal... In Niedersachsen und anderen Bundesländern verlangt es das Schulrecht, dass bei Zeugniskonferenzen die dazu gewählten Elternvertreter anwesend sind.

Das beugt Kungeleien vor oder Widersprüchlichkeiten, die nicht einfach durchgewinkt werden können.

Wen es stört, dass die Noten anderen Eltern bekannt sind, darf sich selber aufstellen lassen ;-).

Andrea

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Vielen Dank!

Antwort von kerstin32 am 21.01.2011, 18:55 Uhr

Hallo zusammen!

Vielem Dank für eure Antworten!

Ich habe es auch abgehakt, und mir nicht weiter einen Kopf um diese Dame gemacht! Ist mir echt zu blöd mich mit der auseinanderzusetzen!


Bei uns ist es üblich das die Elternvertreter bei der Zeugniskonferenz anwesend sind! Ich persönlich finde das auch nicht toll!

Danke nochmals!

LG Kerstin

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Ist das auch in Hessen so????

Antwort von 77shy am 21.01.2011, 19:20 Uhr

Mein Mann ist nämlich im Elternbeirat.

MfG

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Elternvertreter in der Zeugniskonferenz

Antwort von DidiM am 21.01.2011, 21:08 Uhr

Hallo!
Ganz so ist es nicht. Eigentlich müssen (Niedersachsen) extra Vertreter für die Zeugniskonferenzen gewählt werden. Es sind nicht automatisch die Elternvertreter.
Bei uns ganz toll. Denn die Klatschweiber sitzen in der Zeugniskonferenz und halten "Nachbesprechungen" ab und die Elternbeiräte machen ansonsten die gesamte Arbeit, die in der Schule anfällt.

Gruß,
Didi

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Re: trotzdem kann ich es mir nicht vorstellen, dass...

Antwort von Felizia7 am 21.01.2011, 21:23 Uhr

...elementare Vertraulichkeitsprinzipien nicht befolgt werden müssen.

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Re: Elternvertreter in der Zeugniskonferenz

Antwort von kerstin32 am 22.01.2011, 6:57 Uhr

Hallo!

Bei uns (Niedersachsen) ist es so, dass die Elternvertreter bei der Zeugniskonferenz dabei sind, wer sich hier also zum Elternvertreter wählen läßt, oder gewählt wird, der ist automatisch auch bei Konferenzen dabei!

Auch bei Konferenzen, wenn was angeschafft, oder Lehrerwechsel ect sind die Elternvertreter dazu eingeladen!

LG Kerstin

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ok...danke für die Aufklärung

Antwort von schneggal am 22.01.2011, 9:13 Uhr

...ist doch immer wieder erstaunlich, wie unterschiedlich dies in den einzelnen Bundesländern ist.

In BY wäre das undenkbar...

lg schneggal

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Ich bin immer wieder erstaunt...

Antwort von magistra am 22.01.2011, 9:28 Uhr

... über die Unterschiede. Als Lehrerin wäre es für mich total krass, wenn Eltern in der Zeugniskonferenz sitzen. Ich habe eigentlich schon das Gefühl, dass wir in diesen Konferenzen sehr gründlich und nicht nur nach reinen Noten entscheiden. Da werden aber oft sehr, sehr private Dinge aus dem Leben der Schüler erzählt. Ich fände es also weniger wegen der Noten unangemessen, sondern wegen des Privatlebens, das dort teilweise ausgebreitet wird...
Naja, in Bayern kommt es ohnehin nicht dazu, denk ich.

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Re: Ich bin immer wieder erstaunt...

Antwort von Sternspinne am 22.01.2011, 9:58 Uhr

Hallo magistra,
mich würde mal interessieren, wenn du schreibst, es kommen viele private Dinge auf den Tisch, inwiefern ihr untereinander Schweigepflicht habt?

Also, wenn ich mit einem Lehrer gut zurechtkomme und auch sehr private Dinge mitteile (evtl. auch als Erklärung für das Verhalten des Kindes), darf das als allgemeine Info verwertet werden?

Mich hat es schon ab und an gestört, wenn ich solche Mitteilungen von anderen Lehrern wieder gehört habe und weiss nicht, ob das immer zum Wohle des Kindes ist.

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@ Magistra - Es gibt grau zwischen schwarz und weiß

Antwort von AndreaL am 22.01.2011, 10:48 Uhr

Also,

wenn es um wirklich sehr private Dinge der Schüler geht, schicken wir an meiner Schule anwesende Eltern- und Schülervertreter (JA, die sind auch dabei!) einfach mal raus.

Wenn es dann um die bloße Besprechung der Noten für das Arbeits- und Sozialverhalten und die Darstellung aller Noten in den Fächern geht, dürfen diese wieder reinkommen.

Wir haben keine Schwierigkeiten damit und ich kenne auch hier eigentlich keine Eltern, die darüber derart klagen. Wieso ist es ein Problem, wenn andere Eltern die Noten meines Kindes wissen? Zumal explizit auf die Schweigepflicht hingewiesen wird und ich in meiner eigenen Schullaufbahn und nun mittlerweile 6 Schuljahren des Sohnes nie Probleme erlebt habe, dass da irgendwas nach außen weitergetragen wird.

Versteh' ich jetzt nicht wirklich...

LG

Andrea

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Nein, das ist in Hessen nicht so

Antwort von Schreckschraube am 22.01.2011, 11:14 Uhr

Und das ist auch absolut gut so. Kann überhaupt nicht verstehen, was Eltern auf einer Notenkonferenz zu suchen haben. Da wird "tacheless" gesprochen. Und alle Kollegen, die das Kind unterrichten, sagen im Zweifelsfall ihre Meinung. Gerade aus diesem Grund darf da niemand dabei sein. Selbst die Kollegen, die eigene Kinder in der Schule haben, gehen heraus, wenn deren Klasse besprochen wird.

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@AndreaL

Antwort von Pammi am 22.01.2011, 11:15 Uhr

Das Problem entsteht eben in dem Moment, in dem sich die anwesenden Eltern nicht an die Schweigepflicht halten - wie in Kerstins Ausgangsposting. ;o)
Ich hätte auch keine große Lust, die Noten oder Empfehlungen für die weiterführenden Schulen meiner Kinder mit irgendeiner Mutter lautstark auf dem Schulflur diskutieren zu müssen.

Oft stöhne ich ja über das konservative bayerische Schulsystem, aber das sind so Situationen, da bin ich froh drum. :o)

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Private Dinge

Antwort von Schreckschraube am 22.01.2011, 11:19 Uhr

werden nur dann weitergegeben, wenn es für die anderen Kollegen wichtig ist, zu wissen, warum ein Kind aktuell solche Schwierigkeiten hat oder sich total anders benimmt als sonst. Da geht es darum, nicht nur die bloßen Zahlen zu betrachten, sondern eventuell eine pädagogische Entscheidung zu treffen - trotz allem die bessere Note zu geben oder bei der Versetzung ein Auge zuzudrücken.
Allerdings glaube ich nicht, dass jemand Dinge weitergibt, die unter dem Siegel der Verschwiegenheit anvertraut wurden.

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Re: Empfehlungen!

Antwort von zwergbertmama am 22.01.2011, 11:28 Uhr

Das Thema hatten wir neulich erst.
Bei uns ist es so, das die Elternvertreter auch mit in den Konferenzen sitzen und geradezu zur Schweigepflicht verdonnert werden. Leider sitzen bei uns auch die Dorfdratschen drin. Sie dürfen absolut nichts weitergeben. Und tun es doch.... das wird demnächst erstmal Ärger geben. Eine Mutter hatte sich nämlich bei der Lehrerin beschwert. Ich finds gut. Denn es ist nicht Sinn und Zweck solche Dinge zum Dratschen weiterzugeben.

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*rofl*

Antwort von Ulli am 22.01.2011, 13:02 Uhr

Also ehrlich, daraufhin würde ich allenfalls sagen "Was haben Sie denn für Probleme? Bitte ersparen Sie uns solche Indiskretionen, sonst müssen wir davon ausgehen, dass Sie falsch im Elternrat sind."
Ja, Niveau sieht von unten immer aus wie Arroganz.

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Mitwirkung

Antwort von Reinhardus am 22.01.2011, 16:26 Uhr

@Kerstin,

bei uns in Nordrhein-Westfalen sind die Elternvertreter, welche aus der Klassenpflegschaft als Vertreter für die Klassenkonverenzen gewählt werden, bei den Zeugnis- und Versetzungskonferenzen selbstverständlich ausgeschlossen. Die Frage der Schweigepflicht ist hierzu nicht weiter zu diskutieren.
Was ist aber an einigen Schulen in Niedersachsen los? Wie kommen denn die Elternvertreter in die Notenkonferenz, in der ausschließlich vertrauliche Informationen bzgl. der Kinder behandelt werden. Selbst in anderen Konferenzen, sollten z.B. perönliche Angelegenheiten der Elternvertreter behandelt werden, so müssen sie gegebenenfalls das Mitwirkungsorgan ver lassen.
Ich sehe hier, wenn überhaupt stimmt, was über die Beteiligung von Eltern an entsprechenden Konferenzen gesagt wurde, einen Konflikt mit dem Schulgesetz Niedersachsens, hier §41 und §96.
§ 41
Mitwirkungsverbot; Vertraulichkeit
(1) Mitglieder von Konferenzen, von Ausschüssen und des Schulvorstands dürfen bei
der Beratung und Beschlussfassung über diejenigen Angelegenheiten, die sie selbst
oder ihre Angehörigen persönlich betreffen, nicht anwesend sein.
(2) 1Persönliche Angelegenheiten von Lehrkräften, Erziehungsberechtigten,
Schülerinnen und Schülern sowie Personalangelegenheiten sind vertraulich zu
behandeln. 2Darüber hinaus können Konferenzen, Ausschüsse und der
Schulvorstand die Beratung einzelner Angelegenheiten für vertraulich erklären.
und
§ 96
Mitwirkung der Erziehungsberechtigten in der Schule
(1) 1Von den Klassenelternschaften und dem Schulelternrat sowie in Versammlungen
aller Erziehungsberechtigten der Schule und der in den §§ 92 und 93 Abs. 1
bezeichneten organisatorischen Bereiche und Gliederungen können alle schulischen
Fragen erörtert werden. 2Private Angelegenheiten von Lehrkräften sowie von
Schülerinnen und Schülern dürfen nicht behandelt werden.

Sollte dennoch der Elternvertreter in der Zeugniskonferenz teilgenommen haben, so empfehle ich anderen Eltern dringend, dies der Schulaufsicht mitzuteilen, damit dies in Zukunft nicht mehr vorkommt.
Es kann und darf nicht sein, dass Eltern bei der Beratung der Lehrer über Angelegenheiten anderer Kinder anwesend sind. Einige unmögliche Auswirkungen sind oben angesprochen.

Gruß
R

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Re: Mitwirkung

Antwort von suermel am 22.01.2011, 19:49 Uhr

ja bei uns ist das genau so! ich komme aus aus NRW und ich bin in derSchulpflegschaft, und auchElterrat.. Eltern sind bei solchen Sitzungen
ausgeschlossen, und haben da nichts zu suchen..
ich würde da auch mal nachfragen was denn da schief geangen ist..
silvia

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@ Reinhard

Antwort von AndreaL am 23.01.2011, 10:38 Uhr

Reinhard,

Du bist echt lustig :-).

Beschweren...

Lies bitte hier nach: Eine Zeugniskonferenz gilt als Teilkonferenz, die Zusammensetzung ist hier beschrieben:

(3) 1Den Teilkonferenzen gehören als Mitglieder mit Stimmrecht an:

1. die in dem jeweiligen Bereich tätigen Lehrkräfte und pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
2. die Referendarinnen und Referendare sowie die Anwärterinnen und Anwärter, die in dem jeweiligen Bereich eigenverantwortlich Unterricht erteilen, und
3. mindestens je eine Vertreterin oder ein Vertreter der Erziehungsberechtigten sowie der Schülerinnen und Schüler.

2Die Zahl der Mitglieder nach Satz 1 Nr.3 wird durch die Gesamtkonferenz bestimmt. 3Sie darf die Zahl der Lehrkräfte, die Mitglieder nach Satz 1 Nr.1 sind, nicht übersteigen. 4Sind Teilkonferenzen für Schulzweige eingerichtet, so ist die Zahl der Mitglieder nach Satz 1 Nr.3 unter entsprechender Anwendung des Absatzes 1 Satz 1 Nr.1 Buchst. h nach der Zahl der Lehrkräfte zu bestimmen, die Mitglieder nach Satz 1 Nr.1 sind; Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend. 5Den Fachkonferenzen gehören ferner als beratende Mitglieder die Lehrkräfte mit entsprechender Lehrbefähigung an, die nicht bereits Mitglieder nach Satz 1 Nr.1 sind.

(4) Die Termine der Sitzungen der Teilkonferenzen sind im Einvernehmen mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter anzuberaumen. Die Schulleiterin oder der Schulleiter ist berechtigt, an den Sitzungen teilzunehmen, und kann Teilkonferenzen auch von sich aus einberufen, wenn sie oder er dies zur Erledigung wichtiger Aufgaben für erforderlich hält. Nimmt sie oder er in den Fällen des Absatzes 5 Satz 2 Nr.2 an den Sitzungen teil, so führt sie oder er den Vorsitz. Gehört die Schulleiterin oder der Schulleiter in den Fällen des Satzes 3 der Klassenkonferenz als Mitglied an, so kann sie oder er den Vorsitz übernehmen.

(5) Die Konferenzen beschließen mit der Mehrheit der abgegebenen, auf ja oder nein lautenden Stimmen, sofern nicht durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften etwas anderes bestimmt ist. Bei Entscheidungen über

1. Grundsätze der Leistungsbewertung und Beurteilung,
2. Zeugnisse, Versetzungen, Abschlüsse, Übergänge, Überweisungen, Zurücktreten und Überspringen,
3. allgemeine Regelungen für das Verhalten in der Schule (Schulordnung) und
4. Ordnungsmaßnahmen (§61)

dürfen sich nur Vertreterinnen und Vertreter der Erziehungsberechtigten sowie der Schülerinnen und Schüler der Stimme enthalten.

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Das ist der Neid der Besitzlosen ;-)

Antwort von Tathogo am 23.01.2011, 18:06 Uhr

...und "sowas" wird dir noch öfter passieren...nicht aufregen,sondern still freuen;-))

Ich fands auch teilweise unglaublich was manche Mütter damals "abgelassen" haben als die Empfehlungen so"durchsickerten"...

Mein Mann sagte damals das mit dem "Neid der Besitzlosen".....das triffts genau-sei stolz auf deine Tochter und lass die Leut reden....

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@ AndreaL

Antwort von Reinhardus am 23.01.2011, 18:46 Uhr

Wie gesagt, §41 ist tragend.
Ein beispielhafter Gedanke: Du bist also auch der Auffassung, dass auf diesem Wege die Eltern, bzw. Schüler ab Klasse 7, durch ihr Stimmrecht Einfluss auf die Versetzung oder den Abschluss eines Schülers haben dürften, also die Versetzung oder der Abschluss Deines Kindes evtl. auch vom Votum der Klassenkameraden abhängig gemacht werden würde.
Vielleicht könnten 'mal einige Lehrer im Forum darstellen, wie denn bei ihnen dieses angebliche Abstimmungsrecht der Vertreter von Eltern und Schüler dann praktizierten.
Die von Dir zitierten Paragraphen hatte ich gelesen. Wenn auch Gremien gemäß Absatz 5 entscheiden dürfen, dann aber auch nicht im Gegensatz zu grundlegenden Maßgaben des Gesetzes. Hier dürfte z.B. die Teilkonferenz der Schulkonferenz nicht von den Notenstufen abweichende Regelungen treffen.
Behandelt eine Konferenz die Verhängung einer Ordnungsmaßnahme, so ist dies bezogen auf die Teilnahme von Eltern- und Schülervertretern anders. Zunächst geht es hier anscheinend um eine private Angelegenheit des jeweiligen Schülers. Allerdings wird eine Ordnungsmaßname nur dann erforderlich, wenn ein Schüler gegen die Ordnung der Schule oder der Schulfamilie, auch Klasse verstößt. Von daher wird eine Angelegenheit über das Privatinteresse hinaus, das Interesse anderer Kinder, Eltern oder Lehrer betreffend zu verhandeln sein.

Ich sag's noch Mal: Das kann nicht sein. Die Zeugnis- oder Versetzungskonferenz (auch in NS als Teilkonferenz gesehen, wie aber nicht in der Mehrheit der Bundesländer) hat ohne Eltern- und Schülervertreter statt zu finden.

Gruß
R

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Re: @ AndreaL

Antwort von AndreaL am 23.01.2011, 22:40 Uhr

Reinhard,

deine Hartnäckigkeit ist echt klasse...:-)

Ich bin übrigens Lehrerin... ;-). Aber ich werd' meine Schulleiterin morgen mal drauf aufmerksam machen, dass ein user aus dem www das nds. Schulgesetz anders interpretiert. Mal sehen, was sie sagt. Ich werd's dich dann wissen lassen.

VG

Andrea

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@ alle, Korrektur meiner Auffassung

Antwort von Reinhardus am 24.01.2011, 23:07 Uhr

Meine Auffassung wird nicht gänzlich durch das nds. Schulgesetz getragen.

Nach Auskunft der nds. Behörde ist eine Teilnahme der Elternvertreter an der Klassenkonferenz nicht ausgeschlossen (mit Hinweis auf relevante Paragraphen).
An dieser Stelle wurde nicht hervorgehoben, dass eine Teilnahme selbstverständlich ist.
Dies bleibt weiterhin ausgesprochen problematisch.

Eltern, die oben angesprochene vergleichbare Erlebnisse hatten, sollten dies unbedingt der Landesschulbehörde mitteilen.
Gegebenfalls sollte man bereits im Vorgriff wegen der Tragweite der im Zusammenhang mit dem eigenen Kind zu besprechenden personenbezogenen Details in der Konferenz beantragen "den Elternvertreter bei den Beratungen zum eigenen Kind ausschließen zu lassen".

Gruß R

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