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Geschrieben von und am 19.09.2013, 9:24 Uhr

Du kanzelst Sportveranstaltungen pauschal als Privatvergnügen ab

" ein Sportturnier ist definitiv ein Privatvergnügen, für das ich keinen Schüler freistellen würde "

Nach diesem Wortlaut würdest also einen Schüler nicht für ein Sportturnier freistellen.
Laut Schulgesetz ist das aber ein triftiger Grund zur Freistellung.

Hättest du den Folgetag gemeint, hättest du geschrieben "Ausschlafen ist definitiv ein Privatvergnügen, für das ich keinen Schüler freistellen würde."
Und das wäre korrekt gewesen.

 
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