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Geschrieben von dkteufelchen am 17.09.2013, 22:59 Uhr

Um Freistellung bitten oder Freistellung festlegen

meine jungs sind am nächsten wochenende an zwei tagen auf zwei verschiedenen turnieren. am sonntag kommen sie wohl sehr spät nach hause, denke erst so gegen 22 uhr oder noch später

für montag würde ich sie gern von der schule freistellen lassen mit der option dass sie zur 3. stunde wieder gehen (sie wollen nicht soviel nacharbeiten und dann evtl. lieber zur schule gehen).

bei uns an der schule gibt es die regelung, dass man sein kind bis zu drei tage ja selber aus der schule nehmen kann. aber ist das nicht blöd, wenn ich schreibe, dass die beiden montag nicht zur schule kommen, weil sie woend zum turnier sind.

ist es da besser, um eine freistellung zu bitten und gleichzeitig den hinweis einzufügen, dass sie - je nachdem wie "sie drauf sind" auch zur 3. stunde noch erscheinen?

wie würdet ihr das machen?

 
38 Antworten:

Re: Um Freistellung bitten oder Freistellung "festlegen"

Antwort von sumse am 17.09.2013, 23:28 Uhr

In meinen Augen ist ein Turnier (Sport?) ein Privatvergnügen und sicherlich kein Grund einen Schüler zu beurlauben....

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Re: Um Freistellung bitten oder Freistellung "festlegen"

Antwort von dkteufelchen am 17.09.2013, 23:38 Uhr

dann wäre doch aber die beurlaubung bei familienfeiern auch kein grund

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Re: Um Freistellung bitten oder Freistellung "festlegen"

Antwort von Ebba am 18.09.2013, 7:30 Uhr

Schließe mich Sumse an, Sportturniere, aber v.a. der folgende Tag, sind IMHO kein Grund für eine Beurlaubung. Deine Jungs sind ja schon nicht mehr sooo klein. Wenn sie um 23.00 Uhr im Bett liegen, dann schaffen sie es sicher morgens zur Schule zu gehen, wenn auch etwas verpennt.
Familienangelegenheiten, auf die du ansprichst werden in der Tag idR anders bewertet (so auch in vielen Tarifverträgen, die u.a. bezahlten Sonderurlaub für Erstkommunion der Kinder gewähren), was m.E. auch durchaus richtig ist.

Aber, es spricht trotz alledem nix dagegen, dass du für den Tag nach den Turnier um Freistellung für zB die ersten Stunden bittest. Im schlimmsten Fall wird die Freistellung nicht bewilligt, aber dann hast du es zumindest versucht.

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Re: Um Freistellung bitten oder Freistellung "festlegen"

Antwort von Eileen am 18.09.2013, 7:46 Uhr

Es wird denke ich nicht bei 1x im Schuljahr bleiben, daß die Kinder an Turniere teilnehmen werden. Ich weiß ja nicht um welches Turnier es sich handelt oder in welcher Liga die Kinder "spielen". Mein Neffe ist Leistungssportler war aber auch an einem Sportgymnasium ...allerdings mussten sie auch immer am nächsten Tag einfach im Unterricht erscheinen, egal was am Wochenende war und da war immer was...
Wenn es Dir wichtig ist, würde ich einen Termin mit der Klassenleitung machen um darüber zu reden. Allerdings würde auch ich das Kind "normal" in die Schule schicken. Wenn der Sport sehr "dominant" ist im Leben euerer Kinder müsste man vielleicht auch mal über einer Sportschule nachdenken.

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Re: Um Freistellung bitten oder Freistellung "festlegen"

Antwort von Henriette am 18.09.2013, 7:53 Uhr

Hallo,

ein Sportturnier ist definitiv ein Privatvergnügen, für das ich keinen Schüler freistellen würde (als Klassenleitung darf ich einen Tag selbst beurlauben). Ebenso ein später Konzertbesuch etc. Handelt es sich um einen Leistungssportler, können entsprechende Ausnahmegenehmigungen bei der Schulleitung erfragt bzw vereinbart werden, wenn die Leistungen stimmen. Wenn es sich um eine nie wiederkehrende Chance zur Teilnahme an einem besonderen Turnier handelt, solltest du auf jeden Fall mit der Klassenleitung sprechen und die besondere Situation erklären. Du kannst dein Kind idR nicht selbst freistellen, da bleibt dir genau genommen ansonsten nur eine Krankmeldung für den Tag, die aber ja nicht auf wahren Tatsachen beruht.

Henriette

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Re: Um Freistellung bitten oder Freistellung "festlegen"

Antwort von Berlinga am 18.09.2013, 8:08 Uhr

Ich finde nicht das 22 Uhr so spät ist das man nicht pünktlich in der Schule sein kann.

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Re: Um Freistellung bitten oder Freistellung "festlegen"

Antwort von Julia+Christopher am 18.09.2013, 8:12 Uhr

Häh... dafür freistellen?

Wenn überhaupt würde ich um Freistellung bitten. Wobei ich nicht sicher bin, ob dies bei uns erfüllt würde. Selbst wenn mein Sohn bei Schulveranstaltungen um 23 Uhr heim kam, ist er von der Schule am nächsten Tag für die erste oder ersten zwei Stunden freigestellt worden und das war eine Schulveranstaltung.

Generell finde ich "wer feiern kann, kann auch arbeiten".

Und für Familienfeste oder ähnliches gibt es ja auch nur eine Freistellung für evtl. das Fest oder falls nötig für Anreise oder so und nicht am Tag drauf.

LG

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Re: Um Freistellung bitten oder Freistellung "festlegen"

Antwort von somane am 18.09.2013, 8:16 Uhr

Wir haben auch 5 Halbtage pro Schuljahr zugute, an denen wir unsere Kinder einfach so ohne Grund vom Unterricht befreien können. Die Lehrerin will es 24 h vorher wissen und gut ist.

Ich machte davon noch kaum Gebrauch, aber diesmal werde ich vor Weihnachten 3 Halbtage beziehen, damit wir früher in Urlaub können.

LG

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Re: Um Freistellung bitten oder Freistellung "festlegen"

Antwort von dkteufelchen am 18.09.2013, 8:17 Uhr

diese "sonntagsturniere" finden ein oder zweimal im schuljahr statt.
sie sind samstag von 6- ca 18 uhr auf einem turnier dann ca. 2 stunden rückfahrt, sonntag geht es um 5 los (3 stunden fahrt) die 23 uhr ist geschätzt, kann auch etwas später werden, dann müssen sie erstmal runter kommen.

leistungssportebene ist es noch nicht ganz, dass kommt, wenn sie wollen erst in zwei jahren auf uns zu und dort ist das dann anders geregelt.

ich habe jetzt der klassenlehrerin eine brief geschrieben, wo ich aus ..... grund um eine freistellung bitte und dass der versäumte stoff selbstredent nachgearbeitet wird. werde dann ja sehen, was sie sagt

einfach selbst freistellen und behaupten kindER seien krank, ist ja nicht sinn der sache, das stand auch nicht zu debatte.

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Re: Um Freistellung bitten oder Freistellung "festlegen"

Antwort von Alexa1978 am 18.09.2013, 8:19 Uhr

"bei uns an der schule gibt es die regelung, dass man sein kind bis zu drei tage ja selber aus der schule nehmen kann."

Generell, oder vielleicht doch nur bei Krankheit?

Wenn es von der Schule aber tatsächlich so angeboten wird, würde ich es auch in Anspruch nehmen - die Schule wird sich schließlich etwas dabei gedacht haben - und in etwa so formulieren:

"Aufgrund einer Teilnahme an einem Tunier/einer familären Angelegenheit beanspruche ich eine Freistellung im folgendem Ausmaß/im Ausmaß von xxx Stunden am xxx"

Bei uns ist das aber absolut nicht üblich und der Gedanke daran zugegeben etwas ungewohnt :-)

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Re: Um Freistellung bitten oder Freistellung "festlegen"

Antwort von dkteufelchen am 18.09.2013, 8:22 Uhr

sowas gibt es bei uns wiederum nicht

unsere klassenlehrerin sagte auf der eltervesammlung nur, bis drei tage kann sie freistellen, alles was länger ist der direktor,
bis drei tage krank reicht telefonische entschuldigung, alles was länger ist, schriftlich

ist wohl doch sehr unterschiedlich an den schulen, wie das gehandhabt wird.

ich habe jetzt einfach mal bei der lehrerin angefragt, und dann werde ich sehen, ob sie es genehmigt oder nicht
es kommt ja zum glück nicht allzu oft vor bzw. wenn sonntags turniere sind sie gegen 20 uhr zu hause, naja und dann gibt es keine diskussion,

so richtig wollen sie ja auch nicht zu hause bleiben, weil sie nicht wirklich lust haben, den stoff nachzuarbeiten, und ich denke die erste oder evtl. ersten zwei stunden reichen, aber da sie das ganze wochenende unterwegs sind mit ewigen autofahrten, werden sie wohl ziehmlich kaputt sein.

na ich werd sehen

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Re: Um Freistellung bitten oder Freistellung "festlegen"

Antwort von dkteufelchen am 18.09.2013, 8:25 Uhr

generell drei tage selbst entscheiden,
wiederspricht sich aber mit der aussage, bis drei tage reicht die genehmigung des klassenleiterst, (wenn ich mir das gerade so überlege)

nur bei krankheit haut auch nicht hin, denn ich brauchte bei längerer erkrankung keinen krankenschein und auch noch nicht mal schriftlich was hinterlegen, angerufen, bzw. bruder hat bescheid gesagt, und gut war

müsste ich vielleicht nochmal hinterfragen, was genau das heißt

aber wie gesagt, schummeln, von wegen sind beide krank, ist nicht,
dann müssen sie zur schule gehen und hängen eben einen tag mal durch

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Und warum bitte deswegen eine Freistellung???

Antwort von Birgit67 am 18.09.2013, 8:32 Uhr

So Klein sind sie ja nun doch nicht mehr und werden einmal ein spätes zu Bett gehen verkraften!!!!

Auch wir sind oft an den WE bei Wettkämpfen Sa und So und kommen So erst spät nach Hause- deswegen geht es trotzdem ganz normal zur Schule - denn Wettkämpfe werden ja immer wieder sein.

Das einzige: Wenn der Wettkampf weil Meisterschaften bereits am Do oder Fr anfangen bittet der Verein um Freistellung zur Teilnahme am Wettkampf.

Aber das ist ja eine andere Sache.

Gruß Birgit

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Re: Um Freistellung bitten oder Freistellung "festlegen"

Antwort von Verona am 18.09.2013, 8:36 Uhr

Hallo,
das hatten wir auch mal.
Meine Tochter ist Leistungsturnerin und sollte am deutschen Turnfest in Ludwigshafen teilnehmen. Das Sportfest war Freitags morgens. Somit musste sie wenn sie freigestellt werden.

Die Lehrerin meinter Tochter hat es erst nicht machen wollen aber auf drängend und mit Rücksprache der Stufenleitung dann doch Zähneknirschend genehmigt. Meine Tochter ist eine sehr gute Schülerin also an den Leistungen kann es nicht gelegen haben das sie sie nicht freistellen wollte.

Ich würde die Jungs allerdings am nächsten Tag in die Schule schicken und hätte nicht nach einer freistellung gefragt.

Lg Verona

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Wir hatten das einmal

Antwort von Trini am 18.09.2013, 8:40 Uhr

Da hatten sie einen Freistellungsantrag vom Verein, sind dann aber morgens trotzdem zur Schule gegangen.

Trini

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Re: Wir hatten das einmal

Antwort von dkteufelchen am 18.09.2013, 8:45 Uhr

freistellungserbittung bekommen sie vom trainer auch
und so wie ich meine jungs kenne, werden sie warscheinlich eh zur zweiten stunde antreten, aber ich würde mich für den extremfall schon vorher absichern

für die jährliche schulmeisterschaft der grundschulen bekommen auch die älteren kinder immer ein freistellungsbitte vom trainer mit und bis jetzt hat auch noch nie eine schule "theater" gemacht.

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Übrigens - zum "Tag danach" ist unsere Schule ziemlich hart.

Antwort von Trini am 18.09.2013, 8:49 Uhr

Als der Große Konfirmation hatte, haben wir extra einen Brief der Schulleitung an alle bekommen, dass für den Tag danach keine Freistellung gewährt wird.

Trini

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Re: Übrigens - zum "Tag danach" ist unsere Schule ziemlich hart.

Antwort von dkteufelchen am 18.09.2013, 8:53 Uhr

finden die konfirmationen denn am sonntag statt?
ich dachte das ist immer samstags

wie gesagt, bei den üblichen samstagsturnieren reden wir über gar nichts, da ist der sonntag dazwischen,
bei den wenigen sonntagsturnieren geht es zwar abends mit murren, aber meist sind sie morgens dann doch ohne probleme hoch,
aber da es diesmal zwei anstrengende turniere werden ist es eben etwas anders (samstag norddeutsche meisterschaft und sonntag ein voll besetztes internationales turnier), aber ich werde sehen, was die lehrerin sagt und gut ist.
es ist ja nur eine anfrage bei der lehrerin

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Ich wuerde in jedem Fall um Freistellung bitten,

Antwort von Foreignmother am 18.09.2013, 9:27 Uhr

egal was Eure Schulregeln sagen. Das ist immer freundlicher und vermeidet unnoetigen Stress.

Bei uns koennen die Kinder auch fuer Sportveranstaltungen freigestellt werden (ist allerdings Privatschule in fr. CH, insofern weniger streng als in Deutschland), aber wir haben auch immer freundlich nachgefragt, Sohn hat die Hausaufgaben vor- oder nachgearbeitet und gut wars.

Gruss
FM

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Re: Ich wuerde in jedem Fall um Freistellung bitten,

Antwort von nugginuggi am 18.09.2013, 9:31 Uhr

einfach mal in der Schule nachfragen, und wenn die das bewilligen
ok und wenn nicht , ist das leider so.. Ng

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Re: Ich wuerde in jedem Fall um Freistellung bitten,

Antwort von dkteufelchen am 18.09.2013, 9:35 Uhr

ich habe heute morgen einen dreizeiler geschrieben, und um freitstellung gebeten. kurz erklärt warum und dass sie, evtl. sogar zur regulären unterrichtszeit aufschlagen würden (wenn sie eben doch nicht so spät zu hause sind)
und das der versäumte stoff selbstredent nachgeholt wird.

werde sehen, was die jungs mir heute mittag erzählen, wenn sie aus der schule kommen.

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Re: Um Freistellung bitten oder Freistellung "festlegen"

Antwort von golfer am 18.09.2013, 13:55 Uhr

in Sportschulen ist es üblich das Kinder bei langn Tunriern erst später erschienen.....spietl er denn Höherklassig also auf Leisutn oder nur als Hobby,,,,,

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Re: Um Freistellung bitten oder Freistellung "festlegen"

Antwort von dkteufelchen am 18.09.2013, 15:13 Uhr

hallo, sie spielen nicht sie ringen ;)

und noch dürfen sie nicht zur sportschule, weil die erst ab 7. klasse aufnimmt.

die lehrerin hat aber die freistellung nach bedarf befürwortet. mit der ermahnung "aber mühe geben"

und nun werde ich sehen, wann sie montag zur schule gehen, ich denke zur zweiten stunde

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Tja blöd, wenn man kein Ahnung hat

Antwort von und am 18.09.2013, 16:08 Uhr

Ich verweise mal wieder auf Dieter Nuhr.

Sportliche Wettkämpfe zählen in den meisten oder gar allen Bundesländern zu den gesetzlich geregelten "wichtigen Gründen", die eine Freistellung vom Schulunterricht rechtfertigen.

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Re: Um Freistellung bitten oder Freistellung "festlegen"

Antwort von und am 18.09.2013, 16:11 Uhr

Sportliche Wettkämpfe zählen in den meisten oder gar allen Bundesländern zu den gesetzlich geregelten "wichtigen Gründen", die eine Freistellung vom Schulunterricht rechtfertigen.

Allerdings gilt das natürlich nur für den Tag des Wettkampfes.
Mir erschließt sich nicht, warum du deine Kinder am Tag danach freistellen lassen willst.

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Auch hier: wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Fr.... -> siehe Dieter Nuhr

Antwort von und am 18.09.2013, 16:19 Uhr

Aus dem Schulgesetz NRW §43 (in anderen Bundesländern gilt sinngemäß entsprechendes):

Beurlaubung

RdErl. des Kultusministeriums vorn 26. März 1980 (GABI. NW. S.183), geändert durch RdErl. vom 26. Juni 1980 (GABI. NW. S.361), vom 23. Oktober 1984 (GABI. NW. S.504), vom 29. Juni 20-2 (ABI. NRW. S. 231) und vom 27. Juni 2003 (A131. NRW S. 232) — BASS 12-52 Nr.21

Wichtige Gründe, bei denen eine Beurlaubung in Betracht kommen kann, sind z.B.:

a.
persönliche Anlässe
(z. B. Erstkommunion und Konfirmation; Hochzeit, Jubiläen, Geburt, schwere Erkrankung und Todesfall innerhalb der Familie). Die Dauer der Beurlaubung richtet sich nach den Gegebenheiten des Einzelfalles.

b.
Teilnahme an Veranstaltungen, die für die Schülerin oder den Schüler eine besondere Bedeutung haben, z. B.:
• religiöse Veranstaltungen (z. B. Rüstzeiten, Exerzitien, Kirchentage),
• Fortbildungsveranstaltungen der Tarifpartner (Gewerkschaften, Arbeitgeber) und ihrer Spitzenorganisationen, Einzelgewerkschaften, Unternehmensverbände, Kammern sowie der Fachverbände (z.B. Seminare zur Vorbereitung auf den Übertritt in das Arbeitsleben),
• politische Veranstaltungen (z. B. Bildungsarbeit der Parteien oder ihnen nahestehender Organisationen),
• kulturelle Veranstaltungen (z. B. aktive Teilnahme an künstlerischen und wissenschaftlichen Wettbewerben; Mitwirkung an Aufführungen eines Chores, Orchesters, einer Laienspielschar), Sportveranstaltungen (z. B. aktive Teilnahme an sportlichen Wettkämpfen, Trainingslagern, Sportfesten),
• internationale Veranstaltungen, die der Begegnung Jugendlicher dienen,
• für ausländische Schülerinnen und Schüler Veranstaltungen aus Anlass nationaler Feiertage.

Die Dauer der Beurlaubung soll je Schuljahr eine Woche nicht überschreiten.

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Re: Tja blöd, wenn man nicht richtig liest

Antwort von dkteufelchen am 18.09.2013, 18:47 Uhr

der wettkampf am woend
befreiung vom unterricht bzw. erlaubnis später zu kommen am montag, da zwei tage turnier und sonntag erst halbe nacht zu hause.

thema ist auch durch,

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Das ist im Betreff ja mal sehr freundlich formuliert...

Antwort von Henriette am 18.09.2013, 19:59 Uhr

Da du direkt unter mir postest, beziehe ich es mal auf meine Antwort. Bei genauerem Lesen hast du sicher gesehen,dass ich ein Gespräch mit der Klassenleitung vorgeschlagen habe.

Grüße, Henriette

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@und

Antwort von Henriette am 18.09.2013, 20:30 Uhr

Schön, dass du das hier selbst einschränkst. Mir ging es oben um nichts anderes als den Folgetag...

Henriette

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Re: UND, was auch blöd ist: wenn man kein Benehmen hat.

Antwort von MartaHH am 18.09.2013, 20:41 Uhr

oT

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@dkteufel... Der Beitrag ging an sumse, nicht an dich o.T

Antwort von und am 19.09.2013, 0:02 Uhr

...

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@Henri: Nirgendwo(!) steht bei dir, dass du dich auf den FOLGEtag beziehst. o.T.

Antwort von und am 19.09.2013, 0:07 Uhr

...

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Re: @Henri: Nirgendwo(!) steht bei dir, dass du dich auf den FOLGEtag beziehst. o.T.

Antwort von Jari am 19.09.2013, 6:41 Uhr

Das ergibt sich ja aus der Ausgangsfrage, denn auf den Folgetag bezog sich diese.

Man kann auch etwas freundlicher antworten.

Gruss, Janet

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ok. o.T

Antwort von dkteufelchen am 19.09.2013, 7:18 Uhr

.

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@Und...

Antwort von Henriette am 19.09.2013, 8:16 Uhr

Liebe Und,

die Ausgangsposterin fragte nach einer Freistellung für den Folgetag und genau darauf habe ich mich bezogen. Warum so bissig? Was ist denn dein Problem?

Grüße, Henriette

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Du kanzelst Sportveranstaltungen pauschal als Privatvergnügen ab

Antwort von und am 19.09.2013, 9:24 Uhr

" ein Sportturnier ist definitiv ein Privatvergnügen, für das ich keinen Schüler freistellen würde "

Nach diesem Wortlaut würdest also einen Schüler nicht für ein Sportturnier freistellen.
Laut Schulgesetz ist das aber ein triftiger Grund zur Freistellung.

Hättest du den Folgetag gemeint, hättest du geschrieben "Ausschlafen ist definitiv ein Privatvergnügen, für das ich keinen Schüler freistellen würde."
Und das wäre korrekt gewesen.

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Re: Du kanzelst Sportveranstaltungen pauschal als Privatvergnügen ab

Antwort von Henriette am 19.09.2013, 10:29 Uhr

Da hast du sicher recht, das war zunächst unglücklich formuliert, ABER du hast ja sicher auch gelesen, dass ich ein Gsrpäch mit der Klassenleitung vorgeschlagen habe. Im direkten, persönlichen Gespräch lässt sich vieles ja viel unkompliziert und für alle Seiten verständlicher besprechen.

Nach wie vor: wenn die Leistungen stimmen und der Schüler den Fehltag ohne Weiteres verkraften kann, kein Problem. Wenn es um Ausschlafen am nächsten Tag geht, finde ich es problematischer.

Henriette

P.S. Ich habe durchaus schon Schüler wg der Teilnahme an Konzerten, Wettkämpfen, Familienfeiern etc. befreit. Am Tag der Veranstaltung oder wenn die Rückkehr erst nachts erfolgte. 22 Uhr am Vortag finde ich unkritisch.

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Re: Du kanzelst Sportveranstaltungen pauschal als Privatvergnügen ab

Antwort von dkteufelchen am 19.09.2013, 12:15 Uhr

mädels nicht streiten, das thema ist ja geklärt.

sie haben die freistellung von der lehrerin erhalten "so wie sie nötig ist"
heißt für mich abhängig davon, wann sie tatsächlich zu hause sind, gehen sie zur 2./3. stunde oder bleiben eben zu hause (ausnahmsweise), das mitbringen der hausaufgaben und arbeitsblätter ist schon geklärt

die rückkehr von 22. uhr ist pauschal von mir angenommen, hängt natürlich davon ab, wann sie wirklich loskommen und bei drei stunden fahrt, wie sie durchkommen. dann müssen noch einige kinder unterwegs abgesetzt werden und unsere kinder sind die letzten die zu hause ankommen.

üblicherweise wissen meine kinder auch, das schule und sport grundsätzlich zusammenpassen muss, sonst muss der sport in den hintergrund rücken, noch. an der sportschule, so es denn sein soll, gelten andere regeln

die eigentliche frage war auch so gemeint, ob ich sinngemäß schreiben kann "wäre es möglich die kinder für.. von der schule zu beurlauben" oder "beurlaube ich meine kinder von der schule"
aber da habe ich mich vielleicht unglücklich ausgedrückt.

es ging mir nicht grundsätzlich darum, ob und wer als lehrer oder elternteil sowas beführworten würde oder nicht, und ob es grundsätzlich ein privatvergnügen ist oder nicht.

schade finde ich die manchmal - in meinen augen - als angriff auf die persönliche einstellung stehenden antworten, als möge man bei solchen fragen grundsätzlich alle eltern in der luft zerreißen wollen.

meine jungs sind 10 jahre alt und durchschnittlich gute schüler.
sie betrieben den sport seit 5 jahren und sind gut darin. sie werden auch für ihre sportlichen leistungen in der schule geachtet und wissen, dass sie mehr zeit in schule und sport stecken und stecken müssen als andere kinder ihrer klasse im vergleich. damit leben sie und machen es gern.

es ging also einzig und allen darum, ob ich die kinder entschuldigen kann in der schule, oder ob ich eine zustimmung der lehrerin benötige.

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Stichwort: Freistellung

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