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Geschrieben von kevome* am 14.03.2024, 19:31 Uhr

Mal wieder: (Um-)Nutzung des „Kinder“Zimmers…

Bei mir bleiben die Kinderzimmer, bis die Kinder eine eigene Wohnung haben. Das WG Zimmer, das Zimmer im Studentenwohnheim oder auch wie bei Dir das geteilte Zimmer beim Militär zählt dabei für mich nicht als eigene Wohnung oder wirklich ausgezogen.

Mein Großer hat seit kurzem seine Wohnung in der Innenstadt und auch Teile seiner Möbel mitgenommen. Über das Zimmer kann ich jetzt verfügen. Das Zimmer meiner Tochter bleibt ihres, solange sie nur ein Zimmer im Studentenwohnheim hat.

Von daher würde ich maximal den Arbeitsplatz etwas ergonomischer gestalten, wenn es anders gar nicht geht. Aber in meinen Augen brauchen sie schon ein "zu Hause" und das ist ein auch noch geteiltes Zimmer für mich nicht

 
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