Über 18 ...

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Geschrieben von leaelk am 03.01.2018, 18:45 Uhr

Kindesunterhalt und Kindergeld an Volljährige

Hallo,
meine Tochter wird mit 18 (in rund 5 Monaten) weder den Unterhalt, noch das Kindergeld bekommen und es wird weiter laufen, wie bisher:
Sie erhält Taschengeld und ich zahle Unterkunft, Verpflegung, Kleidung, Schuhe, Schulsachen, Klassenfahrten, Auto usw.
Sollte der Vater auf die Idee kommen, ab dem 18. Geburtstag den Unterhalt auf das Konto der Tochter zu überweisen, so darf sie diesen per Dauerauftrag an mich weiter überweisen.
Anders würde es hier gar nicht funktionieren, denn mein Einkommen deckt gerade mal meinen Selbstbehalt (heißt ich bin ihr gegenüber überhaupt nicht unterhaltspflichtig) und wir sind nun mal eine Familie und sie geht noch zur Schule.
Für meine Tochter ist das aber auch gar kein Thema.
Wenn sie mal auszieht, dann bekommt sie von mir das Kindergeld -- mehr kann und muss ich nicht.
LG leaelk

 
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