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Geschrieben von AndreaL am 24.06.2019, 21:31 Uhr

Auslands-KV bei Reisen/Auslandsaufenthalt

Bei der Auslandskrankenversicherung für einen längeren Zeitraum sollte man unbedingt darauf achten, dass Rückholung auch dann mit eingeschlossen ist, wenn sie 'sinnvoll' ist und nicht nur wenn sie 'medizinisch notwendig' ist.

Beispiel: Mein Sohn war ein halbes Jahr in Kanada. Bei einem notwendigen Kh-Aufenthalt hätte sich dort nie eine medizinische Notwendigkeit ergeben - die Versorgung ist dort ja mindestens so gut wie hier. D.h., wenn's dem noch Jugendlichen dort emotional nicht gut geht, kann er trotzdem nicht zurück, weil's nicht gezahlt wird, bei 'sinnvoll' eben schon.

Sonst haben alle anderen alles gesagt.

 
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