Geschrieben von nachbarn am 22.06.2019, 20:09 Uhr |
nach dem Abitur Reisen Wartesemsester
wenn er nicht gleich zur Uni geht sondern 1/2 Jahr Ausetztmit Reisen aber der Jugendliche schon 18 ist. Krankenkasse bis dahin in der Familienkasse mit versichert war, muss man das melden und das Kind muss eine eigene Krankenversicherung machen? es ist so, wenn Junior gleich studieren würde, könnte er bis 25j in der Familienkasse bleiben
aber wenn er nicht gleich studiert? weiss das einer von euch?
Eine Auslandversicherung ist er mit Versichert bei der Familienkasse.
Die Frage stellt sich immer bei den Zwischenzeiten...
Antwort von Ellert am 22.06.2019, 22:47 Uhr
Bei uns wenn Kindergeld wegfällt dann auch kein Krankenkasse über Eltern
und rumreisen ist nicht ausbildungssuchend...
Wir müssten unsere 100% privatversichern da sie nie in der gesetzlichen Kasse war und nur reinkommt wenn sie arbeitet mit entsprechendem Lohn - alles nicht so einfach
dagmar
Re: nach dem Abitur Reisen Wartesemsester
Antwort von Trini am 22.06.2019, 23:16 Uhr
Man kann sich ja auch einschreiben und nicht hingehen.
Trini
Re: nach dem Abitur Reisen Wartesemsester
Antwort von Tai am 22.06.2019, 23:29 Uhr
Bei unserer Krankenkasse blieb die Familienmitgliedschaft unserer Tochter nach der Schulzeit bestehen, mit Minijob und Reisen ging das.
Die normale Auslandsversicherung gilt in der Regel allerdings nicht für längere Aufenthalte, wir haben eine extra Krankenversicherung für die Reisezeit abgeschlossen.
Das Kindergeld fällt in der Tat weg, wenn der Jugendliche weder studiert noch eine Ausbildung macht.
Sehr viele Jungreisende immatrikulieren sich zum Schein oder bewerben sich für ein hohes NC-Fach, damit es weiter Kindergeld gibt.
Wir haben diesen Betrug nicht gemacht - vielleicht waren wir die Dummen.
Re:Danke für die Antworten
Antwort von nachbarn am 23.06.2019, 11:26 Uhr
bei uns muss man sich Bewerben bei der Uni dann einschreiben... grrrr. es hört sich immer so einfach an. meine Kollgein meinte, enfach mal an der Uni einschreiben..
will ich aber nicht.. Kindergeld fällt dann also weg, wenn er Reisen will.S(elbst gespart)
Zimmer zu bekommen ist auch so eine Sache.. bei uns wohnen kann er , aber je nach dem müsste er dann 40 -50 Min. Bahn fahren ..
Der Vater ist der Meinung , er soll ab Oktober studieren und sich Jetzt Bewerben.
NC wäre möglich..
manchmal denke ich,, es liegt an der heutigen Zeit, vor 20 Jahren war es normal , man weiter Studiert oder ist Arbeiten gegangen oder zur Berufschule..
Es gibt gerade 3 Schüler die weiter studieren von denen wir kennen ,. 28 Schüler/innen
einige machen eine Reise, einige für 1 Jahr Aupair einige Sprachaufenthalt in der USA oder England..
Re:Danke für die Antworten
Antwort von ak am 23.06.2019, 12:00 Uhr
Mein Sohn war weiterhin familienversichert. Nur , da er in den Vereinigte Arabischen Emiraten war, und dort auch gearbeitet hat ( so eine Art Praktikum ) haben wir eine Auslandsreisekrankenversicherung abgeschlossen.
Da noch nicht klar war, wie lange er dort verweilen würde, haben wir diese Vers. für ein Jahr abgeschlossen.
Als er dann nach 8 Monaten wieder zu Hause war, reichte das Rückflugticket, um den Rest wieder erstattet zu bekommen.
Übrigens.. die gesetztl. Reisekrankenvers. gilt nur für die EU. Und selbst bei der KK wird immer darauf hingewiesen, die private noch selbst abzuschließen. Sie deckt nicht alle Kosten ( Rückflug bei Verlegung ins Krh. oder noch schlimmer, bei Tod ).
Um das Kindergeld haben wir kämpfen müssen. Wir mussten nachweisen, dass er sich von dort aus beworben hat (mit Rückantwort der Firmen ). Da ich es erst nach einem halben Jahr versucht hatte, wurde mir nachträglich noch ein hübsches Sümmchen nachgezahlt.
( Gut das ich noch daran gedacht hatte- erst war ich ja der Meinung, ich bekomme gar nichts mehr )
Re@ak
Antwort von nachbarn am 23.06.2019, 13:17 Uhr
Danke dir, dann wissen wir jetzt auf was wir achten müssen, So bald er wieder hier ist Kindergeld wieder beantragen, sollte er bei uns wohnen
@ Trini - Wartesemsester
Antwort von tabalugalilli am 24.06.2019, 12:16 Uhr
Aber wenn man sich einschreibt, dann zählt es ja nicht mehr als Wartesemester (oder habe ich das falsch verstanden?)....
Aber wenn man nun was mit NC studieren will ( wie meine)
Antwort von Ellert am 24.06.2019, 13:50 Uhr
bekommt man doch dann nicht automatisch so lange Kindergeld und Krankenkasse bis man den Studienplatz bekommt oder ? Das können ja Jahre sein...
Wir brauchen eine Zwischenlösung, nur welche ist noch nicht sicher, irgendwas lernen was man total nicht mag ist ja auch keine Lösung
dagmar
Auslands-KV bei Reisen/Auslandsaufenthalt
Antwort von AndreaL am 24.06.2019, 21:31 Uhr
Bei der Auslandskrankenversicherung für einen längeren Zeitraum sollte man unbedingt darauf achten, dass Rückholung auch dann mit eingeschlossen ist, wenn sie 'sinnvoll' ist und nicht nur wenn sie 'medizinisch notwendig' ist.
Beispiel: Mein Sohn war ein halbes Jahr in Kanada. Bei einem notwendigen Kh-Aufenthalt hätte sich dort nie eine medizinische Notwendigkeit ergeben - die Versorgung ist dort ja mindestens so gut wie hier. D.h., wenn's dem noch Jugendlichen dort emotional nicht gut geht, kann er trotzdem nicht zurück, weil's nicht gezahlt wird, bei 'sinnvoll' eben schon.
Sonst haben alle anderen alles gesagt.
Dann hilft nur FSJ, BfD, FWD etc.
Antwort von Trini am 25.06.2019, 8:00 Uhr
Trini
Re: Dann hilft nur FSJ, BfD, FWD etc.
Antwort von Ellert am 25.06.2019, 16:49 Uhr
eines nach dem anderen *gg*
Meine würde ja gerne in den Bereich Tierschutz aber wirklich was gefunden an Ideen hat sie nicht bisher
defintiv nicht will sie auf einen Bauernhof
und am Liebsten im Ausland, gerne mit taschengeld -
ja und ich will lila Kühe !
dagmar