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Geschrieben von Tai am 22.06.2019, 23:29 Uhr

nach dem Abitur Reisen Wartesemsester

Bei unserer Krankenkasse blieb die Familienmitgliedschaft unserer Tochter nach der Schulzeit bestehen, mit Minijob und Reisen ging das.
Die normale Auslandsversicherung gilt in der Regel allerdings nicht für längere Aufenthalte, wir haben eine extra Krankenversicherung für die Reisezeit abgeschlossen.

Das Kindergeld fällt in der Tat weg, wenn der Jugendliche weder studiert noch eine Ausbildung macht.
Sehr viele Jungreisende immatrikulieren sich zum Schein oder bewerben sich für ein hohes NC-Fach, damit es weiter Kindergeld gibt.
Wir haben diesen Betrug nicht gemacht - vielleicht waren wir die Dummen.

 
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