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Geschrieben von Banu28 am 01.02.2018, 8:54 Uhr

Ah, sorry - jetzt erst gesehen. In diesem Fall...

Hallo,

ich hatte übersehen, dass die Wohnung Euch gehört. In diesem Fall würde ich es erlauben, sofern Ihr selbst mit dem neuen Mitbewohner einverstanden seid. Vielleicht wäre es aber sinnvoll, wenn Dein Sohn dem Kumpel nur einen befristeten Mietvertrag gibt. Einen ungeliebten Mieter wird man sonst kaum noch los, denn man weiß nie, wie sich die Freundschaft entwickelt. Man kann befristete Verträge ja jeweils verlängern, das ist kein Problem.

LG

 
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