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Geschrieben von cube am 20.12.2017, 9:18 Uhr

Re:Rechtlich

Bei jüngeren Kindern gilt das alles ebenso - aber eben in kleinerem Rahmen. Bleibt mein vertrauenswürdiger 5-jähriger schonmal 10-15 Min. problemlos alleine zu Hause, während ich zur Post gehe, kann ich das auch auf eine halbe Std. ausdehnen, ohne meine Aufsichtspflicht zu verletzten. Auch hier gilt natürlich, daß Kind eine erwachsene Vertrauensperson im Notfall umgehend erreichen kann.
Bleibe ich jedoch plötzlich statt 15 Min. 1,5 Std. weg, sieht das anders aus - der Sprung würde im Zweifelsfall als zu groß angesehen.

 
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