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Geschrieben von cube am 20.12.2017, 9:04 Uhr

Re:Rechtlich

gibt es keine eindeutige Regelung bzw. Gesetzt. Es wird im Einzelfall entschieden, wie weit eine Aufsichts-/Fürsorgepflicht verletzt wurde.

Konkret: 14-jähriger bleibt alleine zu Hause und fackelt die halbe Hütte ab.
Das Gericht prüft dann ob die Eltern dies hätten ahnen können, weil
- Kind grundsätzlich nicht der zuverlässigste ist/war
- Kind bereits vorher auffällig geworden ist durch groben Unfug
- Kind illegale Substanzen konsumiert, was den Eltern bekannt ist
- Kind vorher durch kürze Aufenthalte alleine zu Hause überhaupt genug Erfahrung hatte bzw. die Eltern eine realistische Einschätzung vornehmen konnten.

Heißt: War dein Kind vorher noch nie für einen längeren Zeitraum bis in den späten Abend hinein alleine, könnte man im Ernstfall den Eltern durchaus vorwerfen, weder sie selbst noch das Kind hätten genug Erfahrungswerte gehabt - und das ist dann Fahrlässigkeit bzw. Verletzung der Aufsichtspflicht.

Grundsätzlich wird immer erwartet, dass das Kind im Notfall eine Vertrauensperson erreichen kann, die sich sofort kümmern kann.

 
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